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Post von der Ungarischen Autobahn Inkasso – das ist zu tun

Immer wieder ärgern sich Touristen über eine Zahlungsaufforderung von der Ungarische Autobahn Inkasso GmbH. So reagieren Sie richtig bei einem Strafzettel oder Bußgeld.

Bezüglich der Maut in Ungarn kommt es immer wieder zu Fragen und Streitfällen (siehe auch die Kommentare zu meinem Mautartikel), vor allem, weil regelmäßig deutsche Touristen Post von der Ungarische Autobahn Inkasso GmbH in Eggenfelden erhalten. Manche ignorieren das zunächst, andere fühlen sich abgezockt. Die Rechtslage ist aber eindeutig. Ich habe bei der Autobahn Inkasso nachgefragt.

Die Autobahn Inkasso ist rechtmäßig

Schreiben und Zahlungsaufforderungen von der Ungarischen Autobahn Inkasso GmbH sind echt und ernst zu nehmen. Es handelt sich nicht um dubiose Geldeintreiber. Die Ungarische Autobahn Inkasso ist ein vom TÜV Saarland geprüftes und vom BFIF zertifiziertes Inkassounternehmen sowie Mitglied im deutschen Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement. Auf Schreiben von dort müssen Sie auf jeden Fall reagieren, weil diese Forderungen rechtmäßig in Deutschland eingetrieben werden. Wer abwartet, bezahlt am Ende deutlich mehr. Die Rechtmäßigkeit der Inkasso und auch die deutlich höhere Strafgebühren hat zuletzt auch in Deutschland der Bundesgerichtshof als korrekt bestätigt. Ein Interview auf Ungarn-TV mit einem deutschen Rechtsanwalt hat dies erläutert. Sollte tatsächlich ein Fehler vorliegen, können Sie sich beispielsweise an die RA-Kanzlei Stiletto in Köln wenden.

Schnell sein ist oberstes Gebot

Unabhängig vom konkreten Fall ist es immer richtig, sich schnell um die Angelegenheit zu kümmern. Für Widerspruchsmöglichkeiten gibt es begrenzte Fristen und bei verspäteter oder ignorierter Zahlung wird die fällige Gebühr deutlich höher. 60 Tage sind einzuhalten. Wenn ein Widerspruch wenig Aussicht auf Erfolg hatte, sollte der Betrag der Zusatzgebühr innerhalb von 60 Tagen überwiesen werden. Bis dahin kostet es derzeit (Stand 2016) für PKW und auch Wohnmobile (Kategorien D1, D2 und U) 14.875 Ft (knapp 50 Euro), danach vervierfacht sich die Zusatzgebühr auf 59.500 Ft (knapp 200 Euro). Die Frist beginnt bei einer Kontrolle vor Ort ab dem Kontrolldatum und bei einer elektronischen Kontrolle ab Erhalt der Zahlungsaufforderung.

Lohnt sich ein Widerspruch?

Häufig ist die Nachforderung berechtigt, weil Zeitraum, Kennzeichen oder Kategorie der E-Vignette (E-Matrica) falsch waren oder versehentlich ein Autobahnabschnitt ohne Vignette befahren wurde. Wie Dailynews Hungary berichtete, waren 2015 die häufigsten Ursachen für Nachgebühren Fehler im Kennzeichen (15.700 Fälle) sowie falsche Kategorien der Vignette (10.000 Fälle). Bei rund 8,5 Millionen verkauften Wochenvignetten machen die meisten Fahrer aber bereits alles richtig.
In zwei Fällen lohnt sich ein Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung: bei gekaufter gültiger E-Matrica mit einem Zahlendreher im Kennzeichen sowie eventuell bei mehrfachen Zahlungsaufforderungen. Voraussetzung ist hierbei immer, dass der Beleg über die gekaufte Vignette noch vorliegt. In anderen Fällen empfiehlt es sich, die Zusatzgebühr als „Lehrgeld“ rasch zu bezahlen und künftig Fehler zu vermeiden – siehe Maut in Ungarn. Noch ein paar Hinweise gibt die kleine FAQ der Autobahn Inkasso. Der vollständige Text der geltenden Verordnung kann als PDF-Datei von der Webseite der Nationale Mauterhebung Geschlossene Dienstleistungs AG abgerufen werden.

Falsches Kennzeichen korrigieren

Schnell entsteht ein Tippfehler beim Kauf der Online-Vignette oder erst recht bei der Angabe des Kennzeichens am Schalter vor Ort in Ungarn. Wer den Fehler nicht sofort bemerkt, hat diesen zunächst bestätigt. Dennoch gibt es eine Korrekturmöglichkeit gemäß § 8 (5) der Verordnung Nr. 36/2007. (III.26.) des Ministers für Wirtschaft und Verkehr über die Maut von Autobahnen, Autostraßen und Hauptstraßen. Im Wortlaut der Verordnung heißt es dort:

„Bei Angabe eines falschen Kennzeichens ist es möglich, das richtige Kennzeichen – bis maximal 3 Zeichen – innerhalb von 60 Kalendertagen nach Beginn der Gültigkeit der Straßennutzungsberechtigung bzw. innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung über die aufgrund des falschen Kennzeichens auferlegten Zusatzgebühr bei der NMGD AG bzw. dem mit der NMGD AG mitwirkenden Kundendienstbüro erfassen zu lassen. Im Rahmen des Verfahrens muss der Zulassungsschein des Kraftfahrzeugs, der Kontrollabschnitt oder die Bestätigungsnachricht zum Nachweis des Kaufes der Berechtigung vorgelegt werden.“
In diesem Fall sollte man sich zügig beim auffordernden Inkassobüro melden und dort den Nachweis der erworbenen Vignette sowie eine Kopie des Fahrzeugscheins, aus dem das Kennzeichen ersichtlich ist, vorlegen. Korrekturen des Kennzeichens für die Vignette (maximal 3 Stellen) sind gebührenpflichtig und kosten derzeit 1470 Ft pro Zeichen (knapp 5 Euro) zuzüglich Bearbeitungsgebühren und Auslagen der Ungarischen Autobahn Inkasso GmbH und letztlich plus Mehrwertsteuer. Nachweisende Dokumente können per E-Mail an info@autobahninkasso.de, per Fax aus Deutschland über 08721-5069760 oder aus Ungarn an 06-1-4801133 eingereicht werden.

Mehrfach-Inkasso begrenzen

Mehrfache Zahlungsaufforderungen für eine Zusatzgebühr sind besonders ärgerlich. Grundsätzlich gilt aber: Bei einer unberechtigten Nutzung der Autobahn darf der Fahrzeughalter für jeden Tag eine Zahlungsaufforderung bekommen. Wer also an 3 Tagen jeweils ohne gültige Vignette fotografiert wurde, kann auch 3 Zahlungsaufforderungen erhalten und muss diese zunächst auch bezahlen. In Ungarn ist aber durch § 7 / A (9) der Verordnung Nr. 36/2007. (III.26.) des Ministers für Wirtschaft und Verkehr über die Maut von Autobahnen, Autostraßen und Hauptstraßen gesetzlich geregelt, dass die Zusatzgebühren auf Antrag auf maximal zwei Zusatzgebühren begrenzt werden. Im Text der geltenden Verordnung heißt es:

„Im Fall einer unberechtigten Straßenbenutzung kann der Straßenbenutzer, der Fahrzeughalter oder der Fahrzeugeigentümer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Erhalt der Aufforderung zur Entrichtung der Zusatzgebühr schriftlich oder persönlich im Büro der NMGD AG bzw. des mit der NMGD AG mitwirkenden Kundendienstbüros beantragen, dass die Verpflichtung zur Zusatzgebührzahlung in einem Höchstbetrag von zwei Zusatzgebühren festgelegt wird, wenn für ihm in dem Zeitraum zwischen der in der Zahlungsaufforderung aufgeführten unberechtigten Straßennutzung und dem Erhalt der Zahlungsaufforderung mehr als zweimal die Verpflichtung zur Zusatzgebührzahlung auferlegt wurde. Der Antrag kann innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach Erhalt der ersten Aufforderung eingereicht werden. Der Eigentümer bzw. Halter des Fahrzeuges darf in jedem Kalenderjahr nur einmal einen Antrag zum demselben amtlichen Kennzeichen einreichen.“
Hier ist also besondere Eile geboten. Man sollte sich umgehend an das auffordernde Inkassobüro wenden. Wer die knappe Frist verstreichen lässt, muss danach alle Zahlungsaufforderungen begleichen, schlimmstenfalls sogar mit den erhöhten Beträgen bei verspäteter Zahlung.

 

510 comments

  1. Es ist noch ärgerlicher wenn die Zeitraum und auch das Kennzeichen übereinstimmen, die Länderkode ist aber falsch. De rumänischer Tankstellenmitarbeiter wo die Vignette gekauft wurde hatte für meine wiener Kennzeichen RO als Länder Kode eingegeben. Nun kammen 2 Zahlungsaufforderungen: 149,50€ und 131€. Die wollen eine Kopie des Zullassungssceines (die ich nicht mehr habe da inzwischen das Auto verkauft wurde) und 60€ für die Korrektur. Das hatte ich in eine Radikalstatt für möglich gehalten, aber nicht in Österreich! Ich habe an Verwante das Auto ausgeborgt, habe die Vignette nicht selbst gekauft und bin nicht mitgefahren!
    Keine Ahnung wie es ausgehen wird, werde aber es abwarten müssen.

    • Wie Dailynews Hungary berichtete, waren 2015 die häufigsten Ursachen für Nachgebühren Fehler im Kennzeichen (15.700 Fälle) sowie falsche Kategorien der Vignette (10.000 Fälle). Dies sind 25.000 Fälle im Jahr. Bei etwa 60,00 EUR je Fall an Gewinnabschöpfung für die “Nachgebühr” etc. sind das 1.500.000 EUR.
      UND das Wichtige: es handelt sich nicht um richtige Zechpreller, sondern nur um “kleinere Fehler”.

      Dass die Vigenttenverkäufer und -verkäuferinnen teilweise bewusst – auch noch nach Jahren – Fehler einbauen, muss man wissen. Die Argumentation hierzu heißt, dass diese es nicht besser wissen, der landesfremde Autobahnnutzer es aber wissen MUSS.
      Rechtlich ist es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass derartige zivilrechtliche Forderungen auch hierzulande geltend gemacht und unter Umständen auch vollstreckt werden können.
      WER betroffen ist, sollte (a) Widerspruch einlegen und (b) zum Anwalt in Deutschland gehen und keinesfalls zahlen. Bislang ist kein Verfahren bekannt, dass in Deutschland erfolgreich die Nacherhebung erfolgreich vor Gericht geklärt wurde. Auch und eben gerade nicht durch die privatrechtliche Ungarische Autobahn -Inkasso.
      Beste Grüße an alle Betroffene
      Markus

      • Christian van Bergen

        Sehr geehrter Herr Markus F.

        -Es sind bereits dutzende Fälle bekannt, die vor Gerichten für die Mautgesellschaft entschieden wurden.

        -Die Informationen die Sie von anderen Websiten kopiert haben sind stark veraltet.

        -“kleine Fehler” können korrigiert werden. (Bereits diskutiert) Korrekturgebühr 1470 HUF.

        -Haben sie Nachweise, das Verkäufer bewusst Fehler einbauen? Dies ist schon eine schwere Anschuldigung!

        -Es gibt viele bekannte Fälle, bei denen Autofahrer bewusst für zwei Fahrzeuge mit ähnlichen Kennzeichen nur eine Vignette kaufen und danach versuchen diese Vignette auf das “erwischte” Kennzeichen umzuschreiben.

        Die Verkäufer an Tankstellen sind Angestellte der Tankstellen. MOL, Shell, Eni, ÖMV…usw.
        Die Verkäufer an den Kiosken sind Angestellte der Verkaufsfirmen…

        99%

        Die sind also NICHT bei der Mautgesellschaft angestellt…!

        Diese Angestellten, die also nicht bei der Mautgesellschaft angestellt sind, sollen also bewusst falsche Vignetten verkaufen? Der Nutzen für diese Angestellten erschließt sich mir nicht.

        mfg
        CvB

        • Heinrich Hofmann

          Hallo Christian,
          der bewußte falsche Verkauf kann ich bestätigen. Ist mir im Oktober passiert und soeben aufgefallen. Habe 2x nach Vignette für mein Wohnmobil gefragt! Man hat mir aber Kathegorie D1 verkauft für 16€. Der Nuten ist doch ganz einfach – Geld!

          Das sind Betrüger!!!

          • Wenduleit, andreas

            Es geht hier nicht um die Vignettenpflicht, obwohl wir die Straßen und Autobahnen längst u.a. mit der KFZ Steuer mehr als ausreichend bezahlt haben und jährlich ein vielfach zusätzliches und dennoch nur etwa 9% für den Straßenbau verwendet werden und wo bleiben die etwa 90% der Milliarden……..? Und wen die Auto- Banen in Private Hände verscheuert werden, wer teilt sich denn den „Kuchen“……..?
            Es geht um die Doppelt und zehnfache Abzocke, also von 15, auf 150, oder 270 € und selbst das ist Sittenwidrig.
            Das sich hier kein sogenannter Staatsanwalt einschaltet, läßt böses erahnen, oder die Vermutung, alle sitzen in einem Boot und teilen sich die Fette Beute. Soviele Tausende Zufälle gibt es nicht und immer die Selben oder ähnlichen Muster. Es geht um Straßenraub, darf mit Recht vermutet werden, aber den Nachweis sollten sogenannte Staatsanwälte leicht erbringen können, wenn sie denn wollen…….. Wer Tausendfach Buchstaben verdreht oder nicht richtig vorsätzlich abließt, ist falsch am Platze, denn oft, oder generell, liegen den Zahlstellen, die Zulassungen vor, oder werden extra verlangt und auch das Kennzeichen ist klar ersichtlich, also ein Irrtum wie bei uns, war ausgeschlossen.
            Und wieder, rein „zufällig“ knapp vor Fristende, also nach einem viertel Jahr, melden die „Lieben“ von der Firma Inkasso sich…….seltsam nicht wahr……und wer ordentlich meist ist, also alles auf und wegräumt und die Belege wegwirft, (ich aber nicht, denn alles lag noch im Handschuhfach) wirft den Nachweis weg, oder weiß, oder ahnt den Braten und bewahrt den Schein auf. Eine Vignette zum Nachweis, wird vorsorglich aus Hinterlist, vermutlich extra nicht ausgehändigt, denn das wäre der Punkt.
            Statt dessen diese miese kriminelle Masche. das ist soooo mies, das alle Rahmen sprengt und Millionen in die Kassen spült, dessen Initiator eine Deutsche Firma ist, die keine Hoheitlichen rechte besitzt und ihre Forderungen nicht rechtsgültig unterzeichnet, dazu mit nicht erkennbarem Namen.
            Hier sollte auch eine Sammelklage dem ein Ende setzen.
            Hier liegen soviel eklatante Rechts und Formfehler vor, die zum Himmel stinken. Ich weiß nicht, ob das alles auf den Mist der Ungarn gewachsen ist, aber einstecken tun sie die viele Kohle sicher mit Wonne.
            Jedem ist zu raten, eine Vignette und möglichst Unter vielen Zeugen zu kaufen, oder übers Internet im vorhinein und sich natürlich zusammenzuschließen und alles öffentlich zu machen. Beim Bezahlen Filmen und Zeugen dabei haben und nie den DIN A 4 Schein wegwerfen, falls keine Zeugen dabei waren.
            Der Seitenbetreiber, ist sicher auch nicht der Freund der Abgezockten, sondern eher der, der alles “auskundschaftet”, registriert, oder sich selbst „installiert“ hat, um dazuzulernen, aber sicher nicht für uns !

            Also nochmals,: „Kleingedruckt, Drucken sie dir dein Kennzeichen auf den ausgedruckten Schein. Natürlich ist dann ganz aus Versehen und oh wie peinlich, eine falsche Zahl, oder Buchstabe aufgedruckt und wer überprüft nachts oder bei Miesem Wetter, daß an diesem Tag herrschte, dann genau das extra klein gedruckte Kennzeichen auf dem Schein, denn du rechnest ja nie damit, das die Dame, wie hier geschehen, in grüner Uniform, dein Kennzeichen nicht lesen kann oder die Buchstaben in deiner Zulassung nicht kennt.
            Sie ist schließlich geschult, keine Würstchenverkäuferin und weiß genau, was sie tut.
            Der Meister z.B. in der Werkstatt, kann sich nicht leisten die Nummer vom Steuergerät oder dergleichen, falsch abzulesen und du dann durch das Falsche Ersatzteil einen Motorschaden hast, dann ist er verantwortlich und nicht der Kunde, der zum Täter gemacht wird, oder geht das da auch……….? Sicherlich nicht und da bist du ein bekannter Kunde, aber hier nicht und eher der Gelinkte Geprellte, wenn du Menschen vertraust, nicht aufpaßt und „Leute“, dein Vertrauen grob hinterlistig mißbrauchen, oder………………..
            Wenn Gebühren Freunde, OK, aber nicht so, daß muß anders, so wie in anderen Ländern auch, per Vignette auf der Windschutzscheibe, oder wie es auch hier mal war, geregelt sein, aber nicht so, daß Betrüger für ihre Kriminellen Machenschaften Tür und Tor geöffnet sind und der, der schon enorm viel für alles bezahlt, obendrein fürchterlich Abgezockt wird, mit allem Ärger und viel Aufwand an Zeit verbunden……………es geht ja in anderen Ländern auch, also wir sind von diesem Land endtäuscht und ich kann die Menschen voll verstehen, die hier nicht mehr einreisen………………
            Der Gutmütige, umerzogene Deutsche, läßt sich Prellen wo es nur geht und zahlt und zahlt dennoch weiter und er wird und wird nicht wach………………..und seine „eigenen“ Landsleute, fallen ihn oberdrein in den Rücken………

          • Hallo
            Mir ist anscheinend exakt dasselbe passiert. Trotz Vorlage Fahrzeugschein UND Fahrzeugsichtung wurde mir statt D2 – eine D1 ausgestellt ( Mai 2019 ) Heute, über 3 Monate danach, soll ich für die Unfähigkeit der dortigen Mitarbeiter 97€ Strafe zahlen.
            Ich gebe das Ganze an die Staatsanwaltschaft – ein klarer Fall von Abzockerei! Die dachten wohl, nach so langer Zeit kann man es probieren…. Was für ein elendes Gesindel….

            • Genau, meine auto vw Caddy 1500Kg, 5 sitze mit fenster offen personenwagen -limousine (KEINE KARGO- LIFERWAGEN) kaufe schon 5 jahre D1 jetz Strafe 60sfr muss D2 haben, MAFIA!

              • Darko Bogdanovic

                NICHT ZAHLEN :DIE KÖNNE DIR GARNICHT MACHEN —WENN DU BRIEFE VON INKASOO BEKOMMST SCHMEIS ANFACH IN MÜHLEIMER DIE WERDE GANZE ZEIT MIT STRAFFE ERPRECHEN :::ZAHLE BITTE KEINE CENT

                • LEIDER kommen die meisten erst auf diese WEB-site (so ich auch vor Jahren) und auf die Problematik mit D1 und besonders D2, wenn sie Post von dem rein zivilrechtlich ausgestalteten UAI (Ungarische Autobahn-Inkasso) erhalten haben.
                  Vielmals wird hier ausgeführt, dass man nicht besser informiert wurde bzw. trotz vorgelegtem FAHRZEUGSCHEIN die normale PKW-Maut (D1) berechnet wurde. Dass die Kleinbusse (VW Multivan etc) auch bei nur 3 oder 5 Sitzen THEORETISCH mit bis zu 7 Sitzen etc. auch konstruiert werden können, soll dann für die Maut-Gebühren (D2) gelten. Dies ist leider überraschend und auch wenig nachvollziehbar. Es erscheint wie eine Falle. Man kann nur schauen, dass man möglichst VIELE informiert. Ich habe mich dazu auch schon mal an den ADAC gewandt, der auf seiner Seite zu ausländischen Autobahn-Mauts ja auch informiert. Dort steht leider immer noch: “PKW mit 7 Sitzen werden höher bemautet.” Vielleicht schribien noch einmal einige der Kommentatoren hier bitte auch an den ADAC und berichten ihre Erfahrung, damit dies besser dargestellt wird.
                  Nachdem das Problem auch aus Ungarn heraus seit JAHREN bekannt ist, ist es bedauerlich, dass die Mautgebühren-Vertreiber nicht zu deutlicheren Hinweisen auch in deutscher Sprache angewiesen werden. Ungarn verdirbt sicvh damit den guten Ruf. Und das Geld, was durch die Mautbeitreibung vielleicht erzielt wird, muss erhöht in Werbung für Ungarn als Urlaubsland investiert werden. SCHADE

                • Pozdrav Darko,vidim da imas iskustva sa Madjarskim vinjetam. Dobi sam pismo u kojem stoji da treba da platim 115e, jer su me navodno snimili da nemam vinjetu. Vinjetu sam kupio, i poslao im dokaz za to. Njihov odgovor je bio da sam vinjetu prekasno kupio, ili tacnije da je proslo vise od 60 minuta ,i da se samim vodi kao i da je nisam kupio.
                  Postovani Bojane ,ako imas slicna iskustva i li dobar savet ,molimte da mi odgovoris.
                  Unapred hvala i srdacan pozdrav G.Ljubicic.

            • Hallo , ich habe Heute erfahren das ich 97 euro nach zahlen mus. ich habe vw T5 umbau als womo zulassung kein volwertige womo man hat mir nach vorlage der Fahrzeugschein wignette verkauft woher sollte ich es wissen unter welche kategorie ist. also unter 3,5 to. und nur 2 Sitzplatz , was kann ich machen wiederspruch legen ?

            • Hi Ewald ,
              mir ist das gleiche passiert , soll jetzt ca. 110 Euro
              nachzahlen.
              Wie ist es bei dir ausgegangen , was kannst du mir raten ?
              LG
              Baris

            • Hallo Ewald, wie ist deine Sache ausgegangen ?
              Hattest du einen Widerspruch eingelegt ?
              Muste ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden ?

              Vielen Dank für deine Antwort.

              Gruß
              Rudolf

          • Darko Bogdanovic

            Da Kann ich Bestättigen —BITTE ZAHLEN SIE KEINE STRAFFE DIE KÖNNE EUCH NICHT MACHEN -iCH HABE BIS / MAL OHNE VINJTET DURCH GEFAHREN UND BEKOMME ICH STÄNDIG POST -DAS SCHREIEBN SCHMEISE ICH EINFACH IN MÜHLEIMER

            • Hallo Darko,
              Wann hast du die Busse erhalten und was ist bis jetzt geschehen?

              • Ich war im Januar 2019 nach Türkei mit der Auto eingereist. Bußgeld habe ca 5 oder 6 monate später bekommen .’
                Diese Schneise Ungern versuchen zu erst ganz freundlich den betrag zu zahlen .wenn man nach Drifte Post nicht gezahlt haben dann versuchen die Ungarische Drecksack mit Inkasso zu drohen .
                .

                • Überdenken Sie mal bitte Ihre Wortwahl. Wenn Sie Ihr Bußgeld nicht bezahlen, wird das natürlich zum Inkasso weitergeleitet.

                  • Ich habe keine Angst Inkasso ist keine Amt da sind Private laute.
                    UNGARISCHE BEHÖRDE SIND DIE GRÖSSTE BETRUGER EUROPA Ich kenn die Ungarn .Ich fahre seit 35 jahre mit der Auto geschäftlich durch Ungern

              • wenn du auf Inkasso nicht reagierts ,versuchen die durch Deutsche Behörde, gleichzeitig bekommst du Briefe von Ungarn und von Deutsche Behörde . Bitte nicht reagieren auf beide schreiben .Ah was ich vergessen habe .wenn du schreiben bekommen von Ungarische oder Deutsche Behörde, schick das Brief ungeöffnet wider zurück.

              • die versuchen so ca. halbes jahre oder ca 1 J mit den Inkasso zu drohen wenn du nicht reagiert irgendwann nach ca halbes oder 1j bekommst du keine Post mehr .
                Ich fahre Jährlich ca 3 mal durch Ungarn und fahre immer ganz spät Abend ,so von 22 Uhr bis 06 Uhr durch Ungarn und kaufe NIE VINJETEN
                mehr info mich auf Telegram 004367763477975

                • Na hoffentlich wird Ihnen bald mal diese Betrügerei ordentlich ausgetrieben. Wer durch Ungarn fährt, hat auch die Maut zu entrichten. Sich dann noch über Bußgeld zu beschweren und das Land zu beleidigen, ist schon ziemlich unverschämt.

                  • NATÜRLICH!?!?! zu Inkasso weitergeleitet…. Ich halte auch nichts von diesen Ausdrücken..aber Abzocke bleibt es trotzdem
                    Außerdem besschwert sich niemand über die Maut sondern über die damit in zusammenjang stehende Betrügerei, bei so vielen Fällen riecht es schon sehr nach System oder sind wir alle zu dämlich… Wenn es derart viele Probleme mit der Auswahl D1/D2 gibt, sollte vielleicht die Information dazu überdacht werden…. aber dann gibt es ja nicht noch mehr Geld von den Idio.. die die ung. Autobahn nutzen Und… ich beurteile Menschen sehr wohl danach womit Sie Ihr Geld verdienen…also spare ich mir den Kommentar zu diesem schändlichen Verein der zwar in DL sitzt aber nichts detso trotz offensichtlich ungarisch ist (siehe Geschäftsführer) schämt Euch !!! Damit tut Ihr dem Land Ungarn ganz sicher keinen Gefallen

                    • Das hat nichts mit beleidigen zu tun.
                      Es sind ganz klar Verbrecher. Mir wurde an der Autobahn Mautstelle als ich meine FZ Papiere hin gegeben hatte, einfach die falsche Klasse eingetragen, von Personen, die das eigentlich den ganzen tag lang tun.
                      Pfui Teufel an die Ungarn die diese Abzocke organisieren. Eine riesen Schande für das land Ungarn.

                    • Sie sollten sich mäßigen mit Ihren Verleumdungen.

                • Ich beurteile dich nicht, für das was du machst. Deine Sache. Aber das was die mit uns machen ist TOTALE SAUEREI! Bin erste Mal (09/2020 durch UNGARN gefahren. HAbe lVinette gekauft und jetzt (04.12)schreiben die mir ich habe die Falsche gekauft?! IST D! für Autos bis 3,5T? Ich habe nur 2 Sitzer Auto (Opel Vivaro) ICH WERDE NICHT BEZAHLEN. DIE LEBEN NUR VON DEN MENSCHEN DIE ANGST BEKOMMEN UND BEZAHLEN! ES IST IMMER SO! Ich habe den Nachweiß auch schon weggeworfen (Wer denkt an SOWAS) ich habe aber mit KARTE BEZAHLT und das Geld worde mir vom KONTO ABGEZOGEN!!!!**** Üroblem Monat später bin ich wieder auf der Rückreise durch Ungarn und habe die gleiche Vinette an der Tanke gekauft) Jetzt warte ich…. es kommt nochmal so eine Schei00e bestimmt!!! BIN WÜTEND- und das ist NICHT GUT!

                  • Hallo, ich fuhr mit meinem Hybrid Firmenwagen nach Ungarn. Ich kaufte das E-Ticket per Handy – alles richtig eingegeben, aber das System hat am Ende des kennzeichens das “E” (Elektroauto) nicht nehmen wollen. Ich habe nichts dabei gedacht, jetzt soll ich 2x 130 € zahlen. Ich habe Einspruch eingelegt, E-Mails geschrieben, Nachweise (E-Ticket, Rechnung, usw. zugesendet) keine Antwort bekommen, sondern weitere Zahlungsaufforderungen. Also Vorsicht mit Autos wo das Kennzeichen nicht auf Zahlen sondern Buchstaben endet! Eigentlich sollte man bis zu 3 Kennzeichen auch korrigieren können. Daß ich gar keine Antwort kriege auf mein Einspruch, ist schon eine Sauerei.

                    • Jede Zahlungsauforderung mit Angabe des Aktenzeichens widersprechen. Den Widerspruch per Einschreiben MIT Rückschein einsenden.

                  • Hallo mir ist da jetzt auch passiert. Meinen Pickup habe ich leider mit D1 statt D2 bezahlt. Jetzt vordern die für 4 Tage jeweils 107 €.
                    Wie ist es bei dir weitergegangen ?

                    • Hallo Ralf, wie hast du die Maut bezahlt ? Ich hatte meine Maut am Grenz-Kiosk bezahlt. Siehe meine Beitrege. Ich hatte DREI nachforderungen gegen JEDE habe ich WIDERSPROCHEN und ALLE Widersprüche ZWEI Mal als Einschreiben mit Rückschein an uai geschickt. Mittlerweile sind zwei Jahre rum, ich war nicht mehr in oder durch ungarn gefahren, NICHTS mehr gehört.

          • Hallo , ich habe Heute erfahren das ich 96 euro nach zahlen mus. ich habe vw T5 umbau als womo zulassung kein volwertige womo man hat mir nach vorlage der Fahrzeugschein wignette gekauft woher sollte ich es wissen unter welche kategorie ist. also unter 3,5 to. und nur 2 Sitzplatz , was kann ich machen wiederspruch legen ?

        • Ja ,sehr Blauäugig, die bekommen die Kohle von der Inkasso so hach dem Prinzip pro Fall so und soviel quasi Prämie .Gehöre auch zu TAUSENDEN der geprellten Bürger und bin sofort dabei um eineSammelklage anzustreben!!

          • Bei einer Sammelklage wäre ich sofort dabei. Ich war letztes Jahr Opfer eines falsch eingetragenen Ländercodes. Beim nächsten Mal habe ich dann meinen Vignettenkauf gefilmt und somit festhalten können, wie abermals versucht wurde, mir eine ungültige Vignette anzudrehen. (siehe hierzu meine Beitrag vom 18.06.2018)
            Außerdem stehe ich seit einiger Zeit in Kontakt mit einem ehemaligen Vignettenverkäufer in Ungarn (der verständlicherweise anonym bleiben möchte). Er war es, der mir von den sogenannten “Prämienzahlungen” erzählte, deren Höhe sich abhängig von der Anzahl fehlerhaft verkaufter Vignetten richtete. Es gibt eine Checkliste, nach welcher bestimmte Fahrer (abhängig von Nationalität, Fahrzeugtyp oder Einreiseort) “betrogen” werden sollen. Woher diese Liste und auch die Prämie ursprünglich kommt, kann oder will er aber nicht mehr feststellen. Er will auch leider nicht hier in Deutschland als Zeuge aussagen, da er vor eventuellem Repressalien Angst hat.

          • Ich wäre auch bei einer Sammelklage bei. Bin auch betroffen und stinksauer. Bezahlt habe ich die Zahlungsaufforderung nicht!!

          • Fahre öfter mit dem Auto nach Bulgarien. Mich ärgert bereits, dass man bei allen Länder-Durchfahrten niemals nur für 1 Tag (das ist meine Durchreise!!!) eine Vignette erwerben kann und ich kann nur hoffen, dass das baldigst geändert wird. In Ungarn bezahle ich für meinen “Hundefänger” 30 Euro/Strecke (der Durchfahrt!). Ich gönne jedem sein Business, aber gerade in Ungarn ist der Vignettenpreis sehr hoch und ich fahre nur ein relativ kurzes Stück Autobahn. Aus prinzipiellen Gründen schaue ich mir nun Routen an, an der Ungarn an mir nichts verdienen kann! Und: Wann werden endlich als Ausgleich die Fahrer aus Tschechien, der Slovakei, Ungarn, Rumänien und Bulgarien in Deutschland zum Erwerb einer Vignette herangezogen? Die Deutschen löhnen und löhnen, eben auch für andere…

          • Darko Bogdanovic

            HALLO HORST
            JA BITTE BIN ICH DABEI :BEI SAMMELNKLAGE

        • Solarakonstrukt

          Mir ist es passiert, dass ich ein Nachzahlungsschreiben bekam, da mein t5 als 7 Sitzen eingestuft wurde, obwohl er regulär nur über 5 Sitze, Kombi, verfügt. Das zur Kategoriesierung der Kfz Brief mit den allgemeinen Daten herangezogen wird, dass erfährt man nicht. Man glaubt sich richtig und tappt in die Falle. Der Ist Zustand ist quasi uninteressant.
          Empfinde ich als ungerechtfertigte Bereicherung.
          Als Hinweis für ungarische Touristen.

          • Leider schaut man auf diese schöne und interessante Seite von Possepeter erst, wenn man blöde Post im Nachinein aus Ungarn bekommen hat. WER vorher darauf schaut, dem geht es schon besser!

            Wer also eine Autobahn-Vignette gekauft hat – diese aber mit Fehler, könnte m.E. erst einmal auf Mahnungen gelassen reagieren.

            Dass die Vigenttenverkäufer und -verkäuferinnen teilweise bewusst – auch noch nach nunmehr vielen Jahren – Fehler einbauen, muss man wissen. Die Argumentation hierzu heißt, dass diese es nicht besser wissen, der landesfremde Autobahnnutzer es aber wissen MUSS.
            Rechtlich ist es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass derartige zivilrechtliche Forderungen auch hierzulande geltend gemacht und unter Umständen auch vollstreckt werden können.
            WER betroffen ist, sollte dennoch (a) Widerspruch einlegen und (b) zum Anwalt in Deutschland gehen und (C) AUF KEINEN FALL !!! etwas zahlen.
            Bislang ist mir trotz Nachfrage KEIN VERFAHREN bekannt, dass in Deutschland erfolgreich die Nacherhebung vor Gericht geklärt wurde.
            Auch und eben gerade nicht durch die privatrechtliche Ungarische Autobahn -Inkasso. Auch wenn es fast wie ein Bußgeldbescheid oder Mahnbescheid aussieht, ist das Anschreiben ein normaler BRIEF. Wenn man also anfangs Widerspruch eingelegt hat, hat man auch später noch Handlungsspielraum.
            Beste Grüße an alle Betroffene
            Markus F.

          • Widerspruch und definitiv nicht zahlen. Dann kann im Zweifel nur der ungarische Staat bzw ein Anwalt der von ihm beauftragt ist klagen.
            Wahrscheinlichkeit muss man selbst abschätzen.
            Dass das KBA in Flensburg, der ADAC und andere Behörden das eine unrühmliche Rolle spielen möchte ich nicht verhehlen.
            DieÍch habe den Fall selbst, da im Rechtsschutz beim ADAC, mal in der juristischen Abteilung penetrant durchgedrückt. Die waren genervt, haben sich vage geäußert, wollten aber partout nicht klar Stellung beziehen. Als ob es da Verbindungen gibt, war schon komisch. Hier werden Ist-Zustände ignoriert und “Schein”zustände manifestiert und damit Schlupflöcher für diese Gangstereien geschaffen. Dieses 5-Sitzer/9 Sitzer Problem betrifft alle Kleinbusse!
            JA, man kommt immer erst auf diese Seiten mit den Problemen, wenn das Kind im Brunnen liegt. Ist ja auch logisch. Damit sage ich auch dezidiert, wir zahlen, wollen zahlen und drücken uns nicht vor berechtigter Gebühr. Aber diese muss klar vorher ersichtlich sein und nicht durch Spitzfindigkeiten auf Tausenden Wegen verschleiert werden.
            Und dieser unrühmiliche Herr v.B. ist ,für alle sei es nochmals erwähnt, Gesellschafter der Inkassobude. Da neutrale Antworten zu erhoffen, ist reichlich verwegen.

        • Als Käufer einer Vignette an einem dieser wie Sie es nennen ” Kioske” würde ich entsprechend geprellt. Die Vorgehensweise ist simpel. Beim Kauf der Vignette wird ein Fehler von demVerkäufer eingebaut. Ich habe den Fehler korrigieren lassen, die Vignette wurde voll bezahlt und nochmals für die Korrektur mit Kreditkarte vor Ort bezahlt. Der Kauf war im August, die Inkasso hat sich im November mit der Forderung für Benutzung ohne gültige Vignette gemeldet. Die Aufnahme des Überwachungsgeräts ist 5 Minuten nach dem Kauf erfolgt. Nun will die Inkasso von mir wissen, an welcher Mautstellen die Vignette gekauft wurde. Am besten alle Unterlagen entsprechend lange aufbewahren und Augen auf beim Vignettenkauf.

          • Neueste Einnahmequelle sind abgelaufene Parkzeit ohne Hinweis am Auto nach drei Monaten wollen sie €141,20

            • Christian van Bergen

              Sehr geehrter Dietmar,

              es wurde nachweislich ein Hinweis über nicht gezahlte Partkgebühr an Ihrem Fahrzeug angebracht. (Fotobeweis)

              Wenn Sie sich zu Ihrem Fahrzeug zurück begeben müssen sie wissen das Sie kein Parktiket hatten. (abgelaufen, falscher Bezirk, kein Ticket gekauft).
              Sie können nicht davon ausgehen “nicht erwischt” geworden zu sein.

              Parkgebühren oder Parkzusatzgebühren bzw. obligatorisch.

              Sie hätten sich zur Parkgesellschaft begeben müssen um sich zu erkundigen was zu bezahlen ist. Einfach sich darauf zu verlassen “nicht erwischt” geworden zu sein, funktioniert nun mal nicht. ebenso können Sie ein Lokal nicht einfach verlassen ohne zu bezahlen weil der Kellner nicht zum Kassieren kam.

              Mit freundlichen Grüßen
              Christian van Bergen

              • Ich und mein Thailändischer Begleiter wurden vom Hinweis Anbringer beobachtet ohne Warnung.Es gab kein Hinweis für Parkverbot. Wir gingen 5 Minuten in die Kirche ohne Besichtigung nur um ein Kreuz zu kaufen. Der Ungar wartet nur darauf bis wir außer Sicht waren um den Hinweis anzubringen.In Thailand kommt es vor für Abzocke,in Ungarn scheinbar üblich.Mein Begleiter hatte ein Gespür dafür,ich dachte das gibt es doch nicht.
                Diese Fremdenfeindliche Land werden wir niemals mehr betreten,jeden Tag schlechte Erfahrungen gemacht

              • Sehr geehrter C.v. Bergen ihr Zitat „ ebenso können Sie ein Lokal nicht einfach verlassen ohne zu bezahlen weil der Kellner nicht zum Kassieren kam.“ Meine Frage, wenn ihr Kellner falsche Preise abgerechnet hat, wieso werden die Kunden abgestraft und nicht der Kellner ?
                Grüße vom Betroffenen Kunden der die Sch… Abzocker nicht unterstützen wird und auch nicht Bezahlen wird.

            • Darko Bogdanovic

              Hallo Dietmar

              ZAHLE BITTE KEINE CENT .DIE KÖNNE DIR GANICHT MACHEN ,DIE VERSUCHEN DURCH UNGARISCHE INKASSO ZU ERPRESSEN—– > SOLCHE SCHREIBEN NICHT REAGIREN ,SCHMEIS BITTE ALLES IN MÜHLEIMER

              • Servus Darko, meinst du es im ernst?
                Da ich heute gleichzeitig 2 Briefe bekommen habe..

                • Halo Golem, mir ist das letztes Jahr passiert. Ich habe Drei Briefe bekommen. Wichtig ist auf jeden Brief / Aktenzeichen beachten / einen Widerspruch einzulegen.
                  KEINE Persönlichen Unterlagen beifügen KEINE Angaben zur Person machen
                  NUR Kopien des Zahlungs Belegs beifügen

                • Melde dich einfach Telefonisch
                  +43 67763477975
                  ich sage dir per Telefon

                  • Pozdrav Darko
                    Dobio sam pismo od Inkasso Ungarn da doplatim 130€ u roku od 60 dana inace je 280€. E-Vinjetu sam kupio na prvoj pumpi u HU ali smo do te prve pumpe stali na rucak pa je verovatno proslo 60 min. A i odsecak smo bacili kad smo se vratili. Ako imas neki savet,bilo bi nam od pomoci. Pozdrav i hvala

          • Christian van Bergen

            Hallo Abendschein,

            ich möchte eindringlich darauf hinweisen, das wir nur aus einem einzigen Grund nach der Verkaufsstelle fragen. Nämlich um Ihnen bei der Beschaffung einer Kopie behilflich zu sein.

            Es liegt in Ihrer Verantwortung den Kaufbeleg bzw. die E-Vignette 2 Jahre aufzubewahren.

            Es ist zu 100% nachgewiesen das Ihr Fahrzeug OHNE gültige Vignette die Mautpflichtige Strasse benutzt hat. Warum Sie keine gültige Vignette hatten entzieht sich unserer Kenntnis.

            Wenn sie den Nachweis des Kaufes nicht mehr haben dann können wir Ihnen nicht weiterhelfen. Es dürfte für Sie jedoch kein Problem sein den kauf mit Ihrer Kreditkartenabrechnung zu belegen um sich eine Kopie der Vignette zu beschaffen.

            Bitte unterlassen sie derartige Unterstellungen.

            Legen sie die Nachweise vor und wir können Ihnen helfen Ihren Fehler (fahrt mit ungültiger Vignette) aufzuklären,

            Sie können das aber auch einfach sein lassen. Ihre Entscheidung.

            Mit freundlichen Grüßen
            Christian van Bergen

            • Vignette Gekauft am 23.7.2021 18:25:19 für 4 Wochen
              Geknipst am 23.7.2021 17:24
              Zahlungsaufvorderung 44,61 Bussgeld
              Endbetrag 128,74 Euro
              Üblich sind max. 20 Euro Bearbeitungsgebühr
              Reine Abzocke ohne Kulanz

              • Die Vignette muss VOR der Fahrt auf der Autobahn gekauft werden. Seit ein paar Jahren gibt es inzwischen die Kulanz, dass der Erwerb noch eine Stunde im Nachhinein möglich ist, falls man versehentlich auf die Autobahn gefahren ist. Leider haben Sie auch diese Kulanzfrist noch knapp überschritten.

            • Lieber Herr Van Bergen.
              Ich war im Okt.21 in Ungarn. Habe eine Vignette gekauft und alles war schön.
              Kurz vor Weihnachten 21 bekam ich Post von der UAI mit einer Zahlungsaufforderung von 125€ wegen fehlender Vignette.
              Meinen Beleg hatte ich leider schon entsorgt. Ich hatte ja mit Karte bezahlt
              Und wähnte mich auf sicherer Seite.
              Anhand des Kontoauszugs konnte ich die Tankstelle ausfindig machen, wo ich die Vignette und einen Kaffee erworben hatte. Ich forderte einen Ersatzbeleg bei irgendeiner Zentralstelle in Ungarn an. Nach ca.20 Tagen erhielt ich tatsächlich einen Ersatzbeleg mit meinem Ken Zeichen. Jetzt wird es skuril!
              Die Videokontrolle war um 6:25 Uhr, die Uhrzeit auf dem Kaufbeleg für die Vignette ist 6:50 Uhr- auf meinem Kontoauszug wurde um 4:49 Uhr die Gebühr für die Vignette und um 4 51 Uhr der Betrag für den Kaffee abgebucht!!! Ich habe die Belege alle pünktlich vorgelegt…und was glauben Sie ist passiert? Ich habe 125€ überwiesen damit es nicht 250 werden. Mich und meine Familie sieht Ungarn nicht mehr!
              Grüße

              • Hallo,
                auch wenn die Zeitunterschiede hier verwunderlich sind, sollten Sie damit eine gültige Vignette gehabt haben. Seit ein paar Jahren gilt eine zeitliche Toleranz von einer Stunde bis die Vignette ggf. nachgekauft sein muss. Ich würde mich deshalb nochmal an die Autobahninkasso wenden und um Rückerstattung des Betrages bitten.
                Mit freundlichen Grüßen, Peter von reisewege-ungarn.de

        • Woher haben Sie diese Informationen?

        • Hallo Herr van Bergen,
          wie würden Sie das bezeichnen wenn ein Deutscher Autofahrer vor dem Kiosk mit dem Wagen anhält, dem Verkäufer im Kiosk die Fahrzeugpapiere vorliegt mit dem Hinweis für dieses Fahrzeug eine Mautgebühren für Kürzeste Dauer kaufen zu wollen. Der Verkäufer der auch deutsch spricht, schaut in die FZPapiere fragt nach Ob das ein WoMo ist und wieviele Sitze der Wagen hat, nennt einen Preis in Euro den der Autofahrer ohne Widerrede in Bar bezahlt
          Nach ca drei Monaten erhält er drei Nachgebühr Schreiben mit der Aufforderung die Beträge auszugleichen.

          Ich nenne das Abzocke und Wegelagerei ! Der Autofahrer ist der Betrogene. Der Verkäufer ist ein Betrüger da er dem Autofahrer übel mitgespielt hat.

          Anders würde es aussehen wenn der Atofahrer eine Vignette Online gekauft und bezahlt hätte dann könnte man dem Autofahrer ein Betrugsversuch Vorwerfen können

          Das ist eine abzocke der übelsten Sorte ! Da kommt der Verdacht auf das das ein abgekatertes Spiel ist und alle Beteiligten sich an den Nachgebühren vom Autofahrer bereichern.
          Den würde der Verkäufer beim Autofahrer den richtigen Betrag Kassieren würden die inkassoGeier … leer ausgehen !

          • Bei uns das gleiche in Grün. Mit dem Fahrzeugschein und dem vor der Tür parkenden Auto wurde uns eine Vignette verkauft. Kurz Zeit später kam eine Rechnung. Seitdem streite ich und soll nun bis morgen 2x 177€ zahlen oder eben inkasso. Das sind Betrüger. Ich verstehe nur nicht wieso die bisher echt damit durchgekommen sind. Verbrecher

            • Jeder Forderung schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens (VORSICHT alle Forderungen haben andere Aktenzeichen, Sodas ein Fehler passieren kann) widersprechen, die Zahlungsbelege Fotokopie beifügen NICHT den fahrzeugschein kopieren.
              Das ganze per Einschreiben MIT Rückschein fristgerecht einsenden.
              SIEHE ALLE MEINE BEITRÄGE AUF DIESER SEITE !

            • DIE sind damit nicht durchgekommen. NUR diejenigen, welche bezahlen sind zuviele. Allein deshalb lohnt sich diese andauernde und dauerhafte BETRÜGEREI
              – NICHT ZAHLEN -und Widerspruch immer einlegen und damit ist alles gut.
              Richtigerweise lohnt sich dieses staatlich gelenkte und akzeptierte FEHLVERHALTEN nicht, weil es dem Urlaubsland Ungarn immens dauerhaft und nachhaltig
              schadet.

        • Also ich bin kürzlich nach Ungatn gefahren und habe morgens ca, gegen 8.00
          eine E-Vignette gekauft. Wir haben direkt vor dem Verkaufshäuschen geparkt, der Verkäuferin habe ich meinen Fahrzeugschein vorgelegt sie verkaufte mir eine Vignete 10 Tage D1 ich fragte noch nach ob diese Kategorie für mein Fahrzeug ausreichend ist und sie meinte 2 Personen ist wie PKW, es war nicht zu übersehen, daß es sich um einen Transporter bis 3,5 Tonnen handelte.
          Der Kaüfer muss davon ausgehen können, daß der Verkäufer, noch bei Vorlage des Fahrzeugscheins den richtigen Preis berechnet. Also klare Abzocke!!!

          • Hallo Herr Hansen, auf jedes Schreiben unter Angabe der Bearbeutngsnummer einen Widerspruch einreichen, Maut und Kassenbeleg in Kopie hinzufügen OHNE einer Kopie des Fahrzeugschens.
            Den Sachverhalt kurz schildern und per Einschreiben mit Rückschein einsenden.
            Auch alle weiteren Schreiben Widersprechen unter Hinweis auf den vorhergehenden Widerspruch. Nach paar mal geben die auf, den die riskieren ein Urteil gegen das Abzockgeschäft, das können die sich nicht erlauben, müssten den Laden dann schließen.

            Viel Erfolg

        • Verärgerter Bürger

          Auch aus meiner Erfahrung liegt hier eindeutig systematischer Betrug vor: Ich habe über Vignette-Ungarn.de nach bestem Wissen und Gewissen eine digitale Vignette erworben. Man kann auf der Homepage exakt 2 Optionen auswählen: Motorrad oder Auto. Also wählte ich Auto, da ich meinen VW-Bus t3 Joker für ein solches halte. Niemand kann von einem Autobahnbenutzer ernsthaft erwarten, dass er daraufhin weitere Recherchen anstellt, ob er jetzt auch wirklich die richtige Vignette erworben hat. Habe nun 2 Zahlungsaufforderungen von UAI-Inkasso über jeweils 167,59€ erhalten, da ich auf der Durchreise in Ungarn übernachtete, also an zwei aufeinanderfolgenden Tagen, mit einer falschen Vignette unterwegs gewesen sei. Auf Nachfrage erfuhr ich, dass auf Vignette-Ungarn.de die richtige Vignette derzeit nicht verfügbar sei, auf der niederländischen Version der Verkaufsstelle hingegen schon! Technisch vorbereitet und verfügbar ist die D2-Vignette also zum online Erwerb. Nur nicht auf der deutschen Website. Wer hier kein anrüchiges Geschäftsgebahren erkennt, muss entweder blind sein oder er wird doch fürs wegmoderieren bezahlt. Gell, verehrter Herr van Bergen?!

        • Eure Gesetze ist betrügerisch
          An der Autobahn es gibt keine Maut Schilde ausserdem ohne das direkt bußgeld an zufordern geben sie das bußgeld an inkasso

          • An jeder Autobahn wird an jeder Auffahrt klar auf die Mautpflicht hingewiesen. Die Schilder sind nicht nur Dekoration. Die Abwicklung der Bußgelder erfolgt im Ausland generell über die Inkasso-Firma.

      • Ich war um 11:52 Uhr in Ungarn, ich wollte Vignette in erster Thankstelle (Mol) kaufe, hier waren etwa 5-6 Polizisten, man hat gesagt, ich sollte weiterfahren, diese Tankstelle für etwa 1 Stunde geschlösen bleibt.(vielleicht Es war ein Überfall).
        Ich fand die nächste Tankstelle und kaufte Vignette um 1:00 Uhr (nach 1 Stunde und 8 Minuten).
        Jetzt muss ich 100 Euro bezahlen…

        • Christian van Bergen

          Guten Tag Florian,

          leider gilt der Grundsatz: Kaufen vor Benutzung.

          Die Gefahr eines Staus auf dem Weg zur Tankstelle ist leider immer gegeben.

          Wenn man aus irgendwelchen Gründen die 60 Minuten nicht einhalten kann, muss man die Autobahn verlassen.

          Wo sind Sie über die Grenze gefahren?

          • Hallo
            ich hätte eine Frage vllt können sie die mir beantworten. Mein Vater ist versehentlich weil ihn ein Lkw weggedrängt hat nicht in die Stelle gekommen wo er sie kaufen muss also musste er weiterfahren.Man hat ihn um 18:16 fotografiert und er kaufte die Vignette um genau so steht es auf der Rechung um 19:16 auf Nachfrage bei Ihnen sagte er mir die Vignette war gültig ab 19:17 und somit nicht in den 60 Minuten.

        • Mir ist das sehr ähnlich passiert, ich habe den Grenzübertritt zu spät realisiert und bin die nächste Ausfahrt raus. Die Polizeistation war geschlossen, dann bin ich zur anderen Seite gefahren. In einem Souveniergeschäft hat die Mitarbeiterin ca. 20 min lang vergeblich versucht, die Vignette für mich zu registrieren. Aufgrund technischer Probleme war das offenbar nicht möglich. Sie schickte mich weiter zur nächsten Ausfahrt. Dort habe ich dann erst ein paar minuten warten muessen und anschliessend die Vignette bezahlt.
          Zwischenzeitlich waren 62 Minuten seit Erfassung verstrichen, jetzt soll ich EUR 132,74 dafür bezahlen, dass ich 2 Minuten zu spät registriert habe, obwohl ich innerhalb der 60 Minuten bereits an anderer Stelle kaufen wollte, aber eben nicht konnte. Bei UAI 2x reklamiert, die interessiert nur die 60 Minuten Frist, ich soll zahlen, damit die Strafe sich nicht auf EUR 288,07 erhöht. Damit bin ich aber noch nicht fertig. Tips willkommen.

      • VOLLKOMMEN richtig reagieren Sie, wenn Sie Widerspruch einlegen und NICHT Zahlen, falls Sie unschuldig und trotz gekaufter Vignette in diese Situation gekommen sind, dass die UAI GELD von Ihnen fordert.
        DENN: LEIDER kommen die meisten erst auf diese WEB-site (so ich auch vor Jahren) und werden zu den verschiedenen hier von zahllosen Usern dargestellten Problematiken aufmerksam, wenn ein unerwartetes Schreiben ankommt. Da meldet sich eine GmbH. Grundlage ist die UNGARISCHEN AUTOBAHN-Vignette und dann fordert die angeblich „autorisierte” UAI zu einer saftigen “NACH-Zahlung” als Strafe auf. Zahlen Sie, wenn Sie keine Vignette gekauft haben und keine Mut zahlen wollten.
        BITTE NIE ZAHLEN, wenn es anders war.
        IMMER in Widerspruch gehen. Beweise sammeln – davon gibt es hier schon VIELE.

        Vielmals wird hier ausgeführt, dass man nicht besser informiert wurde bzw. trotz vorgelegtem FAHRZEUGSCHEIN z.B. die normale PKW-Maut (D1) berechnet wurde – oder „vom Verkäufer“ das Länderkennzeichen verwechselt wurde. SEIT JAHREN! Und angeblich sind alle diese Verkäufer der Vignetten immer noch unwissend. Ein ganz großer Lacher an dieser Stelle.

        Dass z.B. die Kleinbusse (VW Multivan etc) auch bei nur 3 oder 5 Sitzen THEORETISCH mit bis zu 7 Sitzen etc. auch konstruiert werden können, soll dann für die Maut-Gebühren (D2) gelten. Angeblich werden trotzdem seit Jahren unwissend die falschen Vignetten verkauft. SCHULD ist dann der (getäuschte) Käufer.

        Es erscheint mittlerweile und seit Jahren so wie STAATSBETRUG in ganz großem Stil.

        Es erscheint wie eine Falle. Man kann nur schauen, dass man möglichst VIELE informiert.

        Ich hatte mich dazu auch schon mal an den ADAC gewandt, der auf seiner Seite zu ausländischen Autobahn-Mauts ja auch informiert. Dort steht leider immer noch: „PKW mit 7 Sitzen werden höher bemautet.“ Aber auch Kleibusse mit 3 oder 5 Sitzen gelten als 7-Sitzer!! Wenn dies rein theoretisch so möglich ist. Vielleicht schreiben noch einmal einige der Kommentatoren hier bitte auch an den ADAC und berichten ihre Erfahrung, damit dies besser dargestellt wird.

        Nachdem das Problem auch aus Ungarn heraus seit vielen JAHREN bekannt ist, ist es bedauerlich, dass die Mautgebühren-Vertreiber nicht zu deutlicheren Hinweisen auch in deutscher Sprache angewiesen werden. Ungarn verdirbt sich damit den guten Ruf. Und das Geld, was durch die Mautbeitreibung vielleicht erzielt wird, muss erhöht in Werbung für Ungarn als Urlaubsland investiert werden. SCHADE

        • Ungarn - nein Danke

          Das ist in der Tat unseriöse Abzokke. Wir haben ebenfalls mit einem VW-Bus anscheinend die “falsche” Vignette gekauft. Dann gibt es 2 Monat später am gleichen Tag 2 Briefe, mit der Zahlungsaufforderung 2 mal 102,68 €, Androhung dass alles noch viel teurer wird wenn man nicht sofort überweist. Dann folgt später noch der 3. Brief noch mal 102,68 €. Wir haben uns 3 Tage in Ungarn aufgehalten, also pro Tag über 100 € bezahlt. Wenn man evtl. noch mal ein Schild übersieht, oder zu lange parkt..?? ??Es geht nicht darum keine Autobahngebühren, Parkgebühren etc. bezahlen zu wollen. Aber das Ganze ist ein komplett unkalkulierbares Risiko. Ich kann nur jeden warnen (mit dem PKW) nach Ungarn einzureisen. Wir werden das Land nicht mehr betreten.

    • LEIDER kommen die meisten erst auf diese WEB-site (so ich auch vor Jahren) und auf zwischenzeitlich verschieden hier dargestellten Problematiken, welche sich mit UNGARISCHEN AUTOBAHN-Vignette verbinden und dann mit der angeblich “autorisierten UAI.
      BITTE NIE ZAHLEN.
      IMMER in Widerspruch gehen. Beweise sammeln – davon gibt es hier schon VIELE.

      Vielmals wird hier ausgeführt, dass man nicht besser informiert wurde bzw. trotz vorgelegtem FAHRZEUGSCHEIN z.B. die normale PKW-Maut (D1) berechnet wurde – odder “vom Verkäufer” das Länderkennzeichen verwechselt wurde. SEIT JAHREN! Und angeblich sind alle diese Verkäufer der Vignetten immer noch unwissend. Ein ganz großer Lacher an dieser Stelle.

      Dass z.B. die Kleinbusse (VW Multivan etc) auch bei nur 3 oder 5 Sitzen THEORETISCH mit bis zu 7 Sitzen etc. auch konstruiert werden können, soll dann für die Maut-Gebühren (D2) gelten. Angeblich werden trotzdem siet Jhren unwissend die falschen Vignetten verkauft. SCHULD ist dann der (getäuschte) Käufer.

      Es erscheint mittlerweile und seit Jahren so wie STAATSBETRUG in ganz großem Stil.

      Es erscheint wie eine Falle. Man kann nur schauen, dass man möglichst VIELE informiert.

      Ich habe mich dazu auch schon mal an den ADAC gewandt, der auf seiner Seite zu ausländischen Autobahn-Mauts ja auch informiert. Dort steht leider immer noch: „PKW mit 7 Sitzen werden höher bemautet.“ Vielleicht schreiben noch einmal einige der Kommentatoren hier bitte auch an den ADAC und berichten ihre Erfahrung, damit dies besser dargestellt wird.

      Nachdem das Problem auch aus Ungarn heraus seit JAHREN bekannt ist, ist es bedauerlich, dass die Mautgebühren-Vertreiber nicht zu deutlicheren Hinweisen auch in deutscher Sprache angewiesen werden. Ungarn verdirbt sich damit den guten Ruf. Und das Geld, was durch die Mautbeitreibung vielleicht erzielt wird, muss erhöht in Werbung für Ungarn als Urlaubsland investiert werden. SCHADE

  2. Verärgerter Bürger

    Ungarn ist ein Verbrecherstaat, ab sofort lasse ich keinen cent mehr in diesem Land und mache einen großen Bogen drum herum!!! Habe die Vignette an der Tankstelle gekauft, aber diese staatlichen Geldeintreiber kontrollieren natürlich bis zum Weg dahin..Natürlich schaut man auch nicht ob die Person am selben Tag eine Vignette gekauft hat, logisch.

    Einfach nur ärgerlich, also ich werde meinem Ärger vielleicht nächsten Sommer Luft machen und irgend etwas in Ungarn (autobahnraststätte) zerstören, des Seelenfriedens Willen.

    • Ich kann die Verärgerung zwar verstehen, aber Ungarn ist ein Rechtsstaat und handelt korrekt nach geltenden Gesetzen. Die Vignettenpflicht besteht immer, BEVOR man auf die Autobahn fährt. Bei einem nachträglichen Kauf an der Tankstelle ändert das nichts mehr an der festgestellten Tatsache. Zudem genügt es nicht, die Vignette am selben Tag noch zu kaufen, sondern sie muss VORHER gekauft und im elektronischen System registriert sein. Ich kann da nur immer wieder eindringlich drauf hinweisen. Im geschilderten Fall ist die geforderte Nachgebühr gerechtfertigt und wird auch vollstreckt.
      Im Übrigen würde ich dringend davon abraten, eine angekündigte Sachbeschädigung durchzuführen.

      • Wir sind am 22. Dez vom Deutschkreutz in Österreich nach Flughafen Budapest gefahren. An dem Tag war in Ungarn kein Internet. Wir haben (bevor der Autobahn) bei sechs Stellen versucht ein Vignette zu kaufen, ohne Erfolg. Dass ist nicht bestraft worden, aber bei der Rückreise sind wir um 23:55 in Budapest angekommen. Die Information beim bezahlten Parkhaus hat man uns nicht helfen können und bei dieser Reise sind wir nun fotografiert worden, und die deutsche Inkassounternehmen verlangt 141 Euro fürs was die Ungarn uns nicht ermöglichte, ein Vignette zu kaufen. Hat man eine Chance mithilfe Flugticket oder muss ich zum ÖTV? Irgendeine Erfahrung?

        • Das ist ja wirklich sehr unglücklich gelaufen. (Wieso gab es eigentlich die Vignette nicht an der Tankstelle zu kaufen?) Rechtlich besteht leider keine Handhabe dagegen. Ich würde aber versuchen, rasch der ungarischen Autobahninkasso Eggenfelden (E-Mail-Adresse steht im Beitrag) dieses Problem zu schildern und zu bitten, ob hier von der Strafe abgesehen werden kann. Auf jeden Fall schnell reagieren, sonst wird es teurer. Viel Glück dabei und ich würde mich freuen, hier zu erfahren, wie es ausgegangen ist.

          • Leider ist dies kein Einzelfall!

            Gezielte Abzocke!
            Soeben habe ich die Zahlungsaufforderung bezahlt, aber das ist und bleibt ein ABZOCKESTAAT!

            Gültiges Recht sollte nur dann bestehen, wenn man überall eine Vignette kaufen kann, und nicht erst an der 5ten Tankstelle zum Kauf einer Vignette kommt, selbstverständlich hinter der Mautkontrolle!!

            Noch dazu beweist der Kauf, dass er 90 Minuten nach der elektronischen Kontrolle gekauft wurde für einen ganzen Monat. Trotzdem interessiert es niemanden, da man ja rechtlich gesehen nur 60min Zeit hätte. Das ist lächerlich!

            Und das Datum ist der 21.7.2019 (Saison Urlaubszeit, Verkauf war im Hochbetrieb!)

            Da darf man sich nicht wundern, dass jeder über diese Politik schimpft!

            • Christian van Bergen

              Guten tag Jasnix,

              zunächst möchte ich Ihnen mein Bedauern für das was Ihnen passiert ist aussprechen.

              Die gebührenpflichtigen Straßen dürfen nur im Besitz einer gültigen Straßennutzungsberechtigung benutzt werden, dementsprechend ist vor der Auffahrt!!- auf diese Straßen für den Kauf der E-Vignette zu sorgen. Die gutgläubigen Straßenbenutzer, die versehentlich auf eine gebührenpflichtige Straße aufgefahren sind, haben höchstens 60 Minuten nach der Auffahrt, die Straßennutzungsberechtigung zu erwerben.

              §1 und § 7/A der Mautverordnung.

              Für die (….) Benutzung der in der ministeriellen Verordnung über die gegen Gebührenzahlung zu nutzenden Straßen festgelegten Schnellstraßen mit
              einem (….) Kraftfahrzeug bzw. Anhänger (ist eine Nutzungsgebühr bzw. bei einem Versäumen der Gebührenzahlung eine Zusatzgebühr zu zahlen.

              (…) ist
              auch die Verhängung einer Zusatzgebühr wegen unberechtigter Straßennutzung aufgrund einer Kontrolle nicht zulässig, die in den 60 Minuten vor Beginn der Gültigkeitsdauer der für das Fahrzeug laut vorliegender Verordnung gekauften Berechtigung durchgeführt wurde.

              Das bedeutet: eine Zusatzgebühr ist ab der 60 Minute nach Beginn der Gültigkeitsdauer der Nutzungsberechtigung zulässig.

              Leider haben sie es versäumt eine Nutzungsberechtigung zu erwerben die innerhalb der 60 Minuten vor der Kontrolle gültig wurde.

              Sie hätten eine Vignette bereits vorher Online oder noch vor der Grenze erwerben können bzw. müssen.

              Denn nach Auskunft des Mautbetreibers dienen die Verkaufsstellen entlang der gebührenpflichtigen Straßenabschnitte nicht dazu, die für die aktuelle Fahrt benötigte Straßenbenutzungsgebühr zu zahlen, sondern sie machen den Erwerb der Straßenbenutzungsberechtigungen für spätere Fahrten bequemer.

              Das Vorhandensein der gültigen Berechtigung kann an jeder Stelle des gebührenpflichtigen Straßennetzes kontrolliert werden.

              Mit freundlichen Grüßen
              Christian van Bergen

              • Guten Tag Herr van Bergen
                Ich fuhr am 2.5.2019 von Wien kommend über die M1 Richtung Budapest (Zielort). Direkt an der ehemaligen Grenzstelle gibt es rechts einen offiziellen Verkaufsschalter für die E-Vignette. Ich habe dort eine 10 Tages-Vignette für ca. 15EUR VOR ZEUGEN gekauft, Kat. D1 (PW, 5 Plätze) und angesichts des geringen Betrages in bar bezahlt. Auf dem “Kassenbon” war Landeszeichen (CH) und Kontroll-No (AG38574) aufgedruckt. Kontrolliert und unterschrieben. Quittung während ganzem 4-Tages-Aufenthalt in Ungarn im Wagen aufbewahrt.Gültigkeit war ab sofort, weil wir ja die M1 benutzen wollten. Im September 2019 habe ich dann eine Aufforderung der EPC erhalten, wegen angeblicher M1-Benutzung OHNE Vignette. Habe gleichentags mit registered Mail Widerspruch eingelegt. Nichts gehört bis vor ca. 1 Monat von einer CH-Inkassofirma. Habe Fall jetzt meiner Rechtsschutzversicherung übergeben. Intersssant: auf der M1 ab Grenze bis Budapest sind es ca. 160+km. Da muss es ja Dutzende von Kameras haben. Trotzdem nur 1 einziges Foto? Das stinkt doch zum Himmel. Was sagen Sie dazu?

                • Hallo Beat,

                  Darf ich fragen ob du jetzt die Busse wirklich bezahlen müsstest?
                  Ich habe auch einen Brief von INKASSO eCollect erhalten weiss jetzt nicht ob ich Sie wirklich ernst nehmen soll oder einfach voll ignorieren. Lebe auch in der Schweiz!
                  Bitte um kurze Antwort
                  Danke und Gruss

                  • Hallo , habe heute 30.10.2020 , auch ein Schreiben von der Inkasso bekommen … Fahre schon seit über 20 Jahren durch Ungarn und hatte eigentlich nie Probleme .Scheint eine neue Einnahmequelle zu sein denn ich habe definitiv eine Vignette gekauft aber den Beleg bei der letzten Reinigung entsorgt. Zum Glück habe ich mit Kreditkarte gezahlt und hoffe eine Lösung zu finden .

                  • NICHT ZAHLEN -SCHMEIS BRIEF UNGEÖFFNETR IN MÜHLEIMER

            • Hallo Jasnix,
              nicht schimpfen über diesen Schei.. Abzocker staat, sondern HANDELN. Ich unterstütze die nicht mehr mit meinem Geld, Ausgaben meiner Familie in den letzten 5 Jahren in Ungarn pro Jahr ca. 7000-10000€, sowie geplanten Hauskauf haben wir nach der Erfahrung mit der uai-abzocke abgeblasen. Ungarn sieht uns nie wieder. Und der dreifachen Abzocker Gebühr habe ich WIDERSPROCHEN und werde die NICHT bezahlen.

      • Audio-Video Spalinger

        Ich war im Januar 17 mit einem Mietauto in Ungarn für 5 Tage. Ich habe das Pickerl gelöst, aber trotzdem 3 Bussen bekommen über je 277.95 am 10.5. bekam der Vermieter die engeschriebenen Briefe. Ich bekomme nun über 30 Tage später das erste Mal Bescheid. Unterdessen wurde vermutlich die Busse immer erhöht.

        Was kann ich tun? Ich kann ja für die Verzögerung des Vermieters nichts dafür. Ich befürchte auch dass ich keinen Beleg mehr habe nach über 6 Monaten.

        • Hallo,
          das ist wohl sehr unglücklich gelaufen. Hoffentlich finden Sie noch den Beleg, um eventuell etwas unternehmen zu können.
          Ohne Belege werden Sie wahrscheinlich wohl zahlen müssen. Falls der Beleg vorhanden ist, sollten Sie das Kennzeichen dort mit dem vom Mietwagen vergleichen und danach gegebenenfalls einen Anwalt konsultieren.
          Falls das Kennzeichen richtig ist, würde ich versuchen, dagegen vorzugehen. Bei einem Fehler im Kennzeichen könnten Sie höchstens freundlich bei der betreffenden Bußgeldstelle anfragen und die Situation schildern.
          Bei der Zeitverzögerung besteht aber wohl kein rechtlicher Anspruch mehr auf Korrektur. Ich kann dies aber nicht verbindlich aussagen. Viel Glück für den weiteren Ablauf

          • Herr Possepeter, wenn ich hier so diese Berichte der Leute lesen und ihre Antworten dazu könnte man denken, das sie von diesem Betrugsimperium bezahlt werden und Ihre Gehalthöhe hängt von dem betrogenen Bürgern ab ..Finden Sie diese Betrügerei in Ordnung ????????

            • Hallo Herr Paul,
              unterlassen Sie endlich diese Unterstellungen, sonst muss ich weitere Kommentare von Ihnen sperren. Das ist hier mein Reiseblog, den ich privat betreibe. Ich bekomme keinerlei Gehalt. Dass es immer wieder Schwierigkeiten mit den Vignetten gibt, ist nun hinlänglich bekannt. Für Tipps und sachdienliche Diskussionen dazu ist mein Artikel gedacht. Möglichen Betrug kann ich natürlich nicht gut finden, aber als Gast in Ungarn muss man auch mal die dortigen Bestimmungen lesen und zur Kenntnis nehmen.

      • markus breitbach

        bin letztes jahr mit einem lkw nach rumänien,an der grenze östereich ungarn wollte ich die maut bis oradea bezahlen,der beitrag war viel zu hoch,nach meiner beschwerde wurde die dame unfreundlich,stellte mir aber dann die richtige höhe der maut aus,fügte aber ohne das ich es sehen konnte nicht oradea sondern arad als fahrziel ein.in oradea wurden wir dann schon erwartet,und mussten knapp 1000 euro strafe oder 500 euro in die taschedes beamten .habe dann lieber 1000 euro bezahlt,worauf die zöllner noch unfreundlicher wurden,nach gesprächen mit anderen lkw-fahrern ist das wohl eine gängige methode in ungarn.

      • Ich hoffe Deutschland führt auch bald die Autobahnmaut für PKW ein.
        Somit vergesse ich dann such nicht in Ungsrn sie zu Lösen.
        Eine Durchfahrt von Nadlag nach Raika kostet 120€ Und nicht 50€.
        Vier Stunden durch Ungarn!!

      • Ich weiß nicht ob Sie ungarisch sind und Sie versuchen die ungarische Regeln reinwaschen, oder doch nicht. Ich habe 37 Jahre in Ungarn verbracht ich kenne die ungarische Sitte sehr gut. Abzocke ist im unser Natur, egal ob es um Tankrechnung, Mautgebühr oder Restaurant Rechnung geht. Wenn man nicht aufpasst, wird reingelegt.
        Damit habe ich die Schnauze voll gehabt und habe Ungarn verlassen.
        Was ich erbärmlich finde, dass einer hier reinkommt und will alles rechtfertigen, obwohl im hintergrund ein große Betrug abläuft. Wer dafür bezahlt, kann ich gut schätzen.
        Sachbeschädigung an die Toiletten? Die sind schon längst kaputt, daran gibt es garnicht zu beschädigen.
        Es hogy orban is megertse, szegyeljetek magatokat, hogy a turistakbol akartok megelni, de lepten nyomon lehuzzatok oket. A kollegaim, ha szoba kerul magyarorszag es orban, szinte kopkodnek es a labukat be nem tennek ide tobbe.
        Ha az ellopando EUs milliardok mellett a turizmus is leapad, akkor mi a pekbol akartok majd megelni?

      • Wieder so ein Horst. On der ungarischen Inkasso! Die Seite ist ja voll von denen!
        Ungarn sollte dafür Sorge tragen, dass die Verkaufsstellen auch funktionieren! Nicht wie in meinem Fall! 3 Verkaufsstellen angefahren und alle hatten sie einen Systemausfall. Dann dank wlan an der tanke online gekauft und trotzdem die abzocke! Weil man 24 min zu spät die Vignette gekauft hat. Ich lass es drauf ankommen. Bin selbst Journalist! Mal schauen ob wir den Fall dann auf Kabel1 Achtung abzocke sehen.

        • Siegfried Schuster

          Hallo Horst
          Das gleiche ist mir im August passiert ,bei mir waren es 23 Minuten . Würde gerne wissen was bei dir letztendlich bei der Geschichte raus kam

          Liebe Grüße

          • lass mich bitte wissen, was Du gemacht hast und wie es ausgegangen ist, bei mir waren es nur 2 ! Minuten, die ich wegen Sytemausfall im vorherigen Shop zu spät gekauft habe und jetzt 132 Euro zahlen soll, wozu ich nicht bereit bin.
            Viele Gruesse,
            Willi

        • Julius Palvölgyi

          Hallo. In Nickelsdorf ist an der Autobahn Station eine Corona Testcenter. Ich also bei Level auf die Autobahn und über die Grenze. 126 Euro für 5 Kilometer Autobahn und ein Test in Ôsterreich. Ich schäme mich in solchen Fällen ein halber Ungar zu sein. Frechheit sowas. Ach für alle die keine Gebühren für die Strecke zahlen wollen. Einfach über JanossomorjaAndau fahren und bei Mönchhof wieder drauf. Ist noch nicht Mal ein großer Umweg und man spart die lange Wartezeit an der Grenze. Grüsse Julius

        • lass mich bitte wissen, was Du gemacht hast und wie es ausgegangen ist, bei mir waren es nur 2 ! Minuten, die ich wegen Sytemausfall im vorherigen Shop zu spät gekauft habe und jetzt 132 Euro zahlen soll, wozu ich nicht bereit bin.
          Viele Gruesse,
          Willi

          • Leider ist es nicht so einfach. Bei uns lag der fehler ebenfalss an der Verkaufsstelle. Man muss ja den Schein vorlegen. Auf diesem steht 2,4 to und 5 Sitzer ( Amarok ) die Dame verkaufte uns also eine Vignette anhand des Scheines . Sie muss es ja besser wissen! Nun gut , 2 Monate später kam das Schreiben, wir sollen zahlen 138€ innerhalb Datum X . Och legte Einspruch ein und gab die Belege der gekauften Vignette rein. Es lies sich sehr lange auf eine Antwort warten und wir rutschten automatisch in die 168€ liste . Nun gut wieder Einspruch aber es war nichts zu machen. Ich zahlte also und zwar gleich zweimal. Einmal hinzu und das ganze Spiel noch mal zurück ( waren 2 Monate weg ) insgesamnt somit 340€ . Nach ca 6 Monaten erneutes Schreiben , nochmals 140€ weil wir nicht in der Frist gezahlt hätten.

          • Hallo Willi,
            auf JEDE Forderung unter Angabe des Aktenzeichens einen Widerspruch einlegen, mit einer KURZEN Begründung und alles zusammen per Einschreiben mit Rückschein an UAI senden.
            ANLAGEN :
            NIE den FZSchein in Kopie einreichen !
            NIE deine Personenaldaten angeben ! (uai hat KEINE hochzeitliche Aufgaben !)
            Lediglich KOPIEN deiner Mautgebühren / Belege

            Danach bekommst du eine Mahnung.
            Auf JEDE Mahnung einen Widerspruch mit kurzen Begründung und per Einschreiben mit Rückschein zurück an UAI.
            ANLAGEN : siehe Oben.

            In meinem Fall hatte ich auf JEDE Forderung (es waren drei ! ca. 600 €) ZWEI mal widersprochen und ALLE andere Schreiben IGNORIERT !!!

            Seit zwei Jahren nichts mehr von uai gehört.
            Konsequenz:
            Hauskauf in ungarn abgeblasen !
            Urlaub in ungarn (jährliche Ausgaben meiner Familie 10000€) gestrichen.
            ALLE Familienmitglieder machen einen großen Bogen um ungarn ! Balkan ist groß und es gibt viele schöne Länder in den man Urlaub machen kann.

      • seit wann ist Ungarn ein Rechtsstaat?? Diese Praxis ist betrügerisch, sonst nichts!!!
        Ich werde Ungarn nicht mehr betreten.
        A

        • Ungarn ist seit Jahrzehnten ein Rechtsstaat – ob Sie das nun glauben oder nicht. Auf solche Leute kann Ungarn gut verzichten.

    • Habe scon in Österreich gekauft….es fängt schon da an….denk nach …

      • Diese Typ ist Krank er droht Menschen mit INKASSO —- LAUTE REGIREN SIE AUF UNGARISCHE BRIEFE NICHT DIE SIND DAS DRECK VON VOLK

    • Ich bin zwar ungarisch, muss ich aber zustimmen. Ich lebe in De, ab und zu besichtige ich meine Verwandte in Ungarn.
      Ich habe gestern auch 2 Manungen bekommen, angeblich kommen noch 2 hinzu.
      Ich habe Vignette gekauft, gerade an der Grenze von einer dumme Frau an den Schalter, die mein KZeichen nicht richtig erfasst hatte. Neuer Regel in Ungarn, du musst dein KFZ Schein vorlegen, um die KFZ Klasse regelrecht erfasst werden zu können. Das habe ich gemacht, und die Mitarbeiterin hat es falsch hinterlegt. Ob sie es versehentlich gemacht hatte – weil sie dumm ist – oder eine Anordnung von der Ungarische Regierung die Vignette falsch aus zu stellen – um mehr Geld kassieren zu können – ist mir nicht bekannt. (Wäre mir keine Überraschung, wen die 2 zuterffend wäre)

      2 Ding. Sei vorsichtig! Ungarische Bullen – ohne Polizei Aufschrift auf den Wagen – drängt Ihr von der Autobahn ab. Sie fahren 1 paar Meter hinter Euch her gegen 130km/h. Wenn Ihr beschleunigt und die 140 überschreitet, kommt ein Scheck wegen Schnellfahren.

      Vermeidet Ungarn wenn es möglich ist.

      Szép napot.

  3. Dejan Kostic - Ein Konsument aus Österreich

    Die ungarischen Behörden generieren gemeinsam mit den Verkaufsstellen S Y S T E M A T I S C H zusätzliche Einnahmen – indem meiner Meinung nach bewusst Fehler von den Verkaufsstellen gemacht werden.
    Und zwar werden die Fehler Wahrnehmungs-Psychologisch so eingebaut, dass die Kontrolle der Vignette vom Konsumenten nur bestätigt werden kann, anbei ein Bespiel für die wahrnehmungs-psychologischen Tricks (in meinem Fall haben die äußeren Lichtverhältnisse Uhrzeit – 4:56 – und Wetterbedingungen ihres noch dazu getan):
    „Aufgrund enier Sduite an enier Elingshcen Unvirestiät ist es eagl, in wlehcer Rienhnelfoge die Bcuhtsbaen in eniem Wrot sethen, das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid.
    Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sien, und du knasnt es torztedm onhe Porbelme lseen „

    Wenn man(n) ihrem Artikel hinsichtlich der Fälle glauben mag – und das tue ich – bestätigt sich meine Annahme, dass diese Vorgehensweise seitens der Verkaufsstellen und den ungarischen Behörden SYSTEM hat, denn über 25.000 Fälle im Jahr 2015 sind nicht Einzelfälle. Da wird ordentlich viel zusätzliches Geld mit der Vorgehensweise verdient und zwar auf Kosten der Konsumenten.

    Einer der Verärgerten Konsumenten von den 25.000 Fällen – meiner Meinung nach gehört das vor dem EUGH

    • Ob manche Verkaufsstellen eventuell absichtlich Fehler machen, kann ich nicht beurteilen. Mir ist das noch nicht passiert. Ich kann nur dringend raten, das eingetragene Kennzeichen genau zu überprüfen oder bequemer die Vignette vorab online zu erwerben, wie ich das in meinem Artikel zur Maut empfehle.

      • Ungarn ist kein rechtsstaat,daran besteht kein Zweifel !
        Und als Deutsche oder Ausländer wird man regelmäßig abgezockt, die Fehlerquote an der Grenze bei eintragen von Autokennzeichen ist zu hoch um nicht absichtlich zu sein.

      • Ich kann es bestätigen dass bewusst Fehler oder falsche Daten eingetragen werden.
        Habe vor der Grenze zu Ungarn die Vignette gekauft und habe trotzdem eine Strafe erhalten.
        Auf dem Foto steht als Uhrzeit 6:56 Uhr und auf meinem Beleg 8:34 Uhr.
        Habe die Vignette in der Slowakei gekauft und danach durch Ungarn Richtung Serbien gefahren.

        • Christian van Bergen

          Guten Tag Lev,

          wenn auf Ihrem Beleg steht das die Vignette gültig ist ab 08:34 Uhr dann haben sie zu diesem Zeitpunkt die Vignette erworben. Zumindest sollte es so sein. Natürlich kann ich nicht sagen, was Verkaufsstellen in der Slowakei gemacht hat.

          Könnte es sein das die Aufnahme an einem anderen Tag gemacht wurde? Welches Datum steht als Kontrolltag auf der Zahlungsaufforderung?
          Haben Sie die Dokumente bereits an die Ungarische Autobahn Inkasso GmbH geschickt?

          Wie schon gesagt.. eine Verkaufsstelle hat keinerlei Vorteile wenn bewusst falsche Daten angegeben werden. Der Umsatz ist der gleiche. Aber die Probleme mehr!

          Rufen sie gerne an unter 08721-5069-70 oder verwenden sie den Suportchat unter http://www.autobahninkasso.de

          Grüße
          Christian van Bergen

          • Hallo Christian…
            Die Vignette habe ich am selben Tag erworben an dem das Foto geschossen wurde.
            Ich habe definitiv VOR der Grenze die Vignette erworben war auch nicht alleine unterwegs, wir waren mit zwei Autos unterwegs haben zeitgleich die Vignette gekauft. Mein Kollege hat keinen mahbescheid bekommen nur ich.
            Habe bereits bei der Inkasso angerufen die können mir nicht weiterhelfen.
            Habe die Strafe überwiesen damit ich auf dem Rückweg keine Probleme bekomme. Werd mich ausführlicher mit dem Vorfall beschäftigen sowie ich zurück in DE bin. Werde weiter berichten

          • Ach ja hab ich vergessen zu schreiben. Die Strafe die ich überwiesen habe ist 118,94€…hier hab ich aber gelesen dass die Strafe 50€ ist. Wieso ist das so hoch?

      • İch hab meine Vignette Online gekauft. Der Gültigkeitszeitraum ist von 02.08.2018 bis 11.08.2018 gewesen. İch bin am 01.08.2018 durchgefahren. Nun habe ich Brief bekommen mit der Aufforderung 119,01 € zu bezahlen innerhalb von 60 Tagen. Ich habe meine Vigniette per E-Mail geschickt, dass ich nicht die Absicht hatte unberechtigt die M5 zu benutzen. Es war zwecklos und habe die Summe überwiesen. Ich finde es Schade, dass man da kein Toleranz gezeigt. Ich war im Besitz einer Vigniette.

        • Hallo Safak,
          schade, dass Sie sich mit dem Gültigkeitszeitraum der Vignette vertan haben. Hier liegt der Fehler leider bei Ihnen, sodass Sie wohl die Strafgebühr bezahlen müssen. Ich würde ja auch etwas mehr Kulanz gegenüber den Leuten befürworten, die eine leicht fehlerhafte Vignette erworben haben, im Gegensatz zu Mautprellern. Nach derzeitiger Lage haben Sie aber nur eine Stunde Kulanzfrist bis zum Erwerb der Vignette. Mögliche Änderungsanträge der Vignette gibt es meines Wissens nach nur für falsche Kennzeichen und nicht für das Datum. Das ist wohl leider dumm gelaufen.
          Viele Grüße von Peter

    • Hallo Sie haben vollkommend Recht, genauso erging es mir auch . Der Betrug hat System in Ungarn, wenn ich mit meiner Zulassung zur Mautstelle gehe möchte ich die richtige Maut bekommen (übrigends ist es eine ungarische Zulassung ) Es wurde mir die D1 verkauft na gut dachte ich die D1 geht bis 3,5 Tonnen mein KFZ hat ja nur knapp 2Tonnen wird schon richtig sein, denkste falsch gedacht ,mußte für den Fehler nun knapp 500€ Buße zahlen .Für mich ist es Betrug und das hat System in Ungarn..Danke

    • Genauso ist es das kann ich nur bestätigen. Die Abzocke hat System . Das ist mies und fies dieses vorgehen nur um Kohle zu machen!!!!!

  4. igen olyan idiotakat foglalkoztatnak akik nem kepesek negyjegyü szamot beütni a computerbe, vagy premiumot kapnak erte. A felszolitas utan mineden igazolast a befizetesröl elküldtem e.mailbe !!!!!!!
    egszer kifizettem a mautgebührt azutan mivel a a kedves kollege hibasan adta be rendszamot bekellett fizetnem vagy 50 Euro ügykezelest, majd kaptam egy mailt hogy az ügy le van zarva.
    most ket het mulva ujjabb level fizesek be 260 Eurot.
    Valakik most nagyon hülyen neznek ki !!!!!!!!!!!!!
    Most kezdjek el ügyvedhez rohangalni? ki fizeti ezt meg nekem ?

    • Stammt die E-Mail, dass der Fall abgeschlossen ist, von der Ungarischen Autobahninkasso Eggenfelden? Fragen Sie dort bitte nochmal nach, ob eventuell der Fall nicht richtig abgeschlossen worden ist. Vielleicht können Sie damit weitere Probleme und Kosten vermeiden, bevor Sie zum Anwalt gehen.

  5. Tomislav Vibovec

    Ich brauche die Information wie sich die Gültigskeitzeit bemesst. Ich habe die 10 Tagen Vignette am Abend den 23.12. gekauft. Die Rückreise war am 2.1. um Mittag. Die volle 10 Tage sind nicht abgelaufen. Doch habe ich eine Nachgebührzahlungsbeförderung bekommen. Falls die 23. als ein ganzer Tag berechnet wurde, keine Frage – ich bin schuldig. Falls es nicht so ist, dann soll ich mich beschweren. Übrigens, warum ist es 126 Euro, und nicht 50, wie hier geschrieben?

    • Die Vignetten gelten für 10 ganze Tage, beginnend ab dem Tag des Erwerbs, und zwar ab 0 Uhr. In dem Fall war der 2.1. dann schon der 11.Tag und die Vignette abgelaufen. Beim Online-Erwerb lässt sich das Datum des Gültigkeitsbeginns selbst festlegen, wie mein Beispiel im Maut-Artikel zeigt. Um Schreibfehlern und Probleme durch Sprachschwierigkeiten zu vermeiden, empfehle ich den Online-Erwerb.
      Eine Nachforderung von 126 Euro deutet wohl daraufhin, dass Sie zweimal ohne gültige Vignette erfasst worden sind. Zusatzgebühren können auf Antrag auf maximal 2 Zusatzgebühren begrenzt werden. In Ihrem Fall ist die Nachforderung wohl berechtigt. Sie können aber bei der Ungarischen Autobahninkasso nachfragen und sich erklären lassen, warum der höhere Betrag zustandekommt.

      • Christian van Bergen

        Bitte beachten.

        Beim kauf der 10 Tagevignette beginnt die Gültigkeit zum Zeitpunkt des Kaufs.

        Beispiel:

        Kauf am 01.04.2018 um 10:00 Uhr.
        Beginn der Gültigkeit (wie aufgedruckt) 01.04.2018 um 10:00 uhr
        Gültigkeit: HEUTE also am 01.04.2018 ab 10:00 Uhr bis 10.04.2018 um 23:59 Uhr

        Also 9 volle Tage plus der Kauftag ab 10:00 Uhr

        Kauft man die Vignette aber im Voraus für z.B. 5 Tage im Voraus, beginnt die Vignette um 00:00 Uhr und endet 10 Tage später um 23:59 Uhr und ist dadurch 10 volle Tage gültig.

        Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an unsere Hotline unter +49 – 8721 – 5069 70

        Christian van Bergen

        • Als Käufer einer Vignette an einem dieser wie Sie es nennen ” Kioske” würde ich entsprechend geprellt. Die Vorgehensweise ist simpel. Beim Kauf der Vignette wird ein Fehler von demVerkäufer eingebaut. Ich habe den Fehler korrigieren lassen, die Vignette wurde voll bezahlt und nochmals für die Korrektur mit Kreditkarte vor Ort bezahlt. Der Kauf war im August, die Inkasso hat sich im November mit der Forderung für Benutzung ohne gültige Vignette gemeldet. Die Aufnahme des Überwachungsgeräts ist 5 Minuten nach dem Kauf erfolgt. Nun will die Inkasso von mir wissen, an welcher Mautstellen die Vignette gekauft wurde. Am besten alle Unterlagen entsprechend lange aufbewahren und Augen auf beim Vignettenkauf.

  6. Ich hätte zu dem Thema auch noch eine Frage.
    Wie schon bei den oben geschilderten Beiträgen habe auch ich Post aus Ungarn erhalten.
    Strafe über ca. 120€ bzw. 140€ da ich für meine Hin- únd Rückfahrt nach Budabest angeblich keine Vignette gelöst hätte.
    Diesen Beleg den ich an einer Tankstelle in Ungarn gekauft habe wurde bei der Autoreinigung entsorgt. Gibt es auch für diesen Fall eine Vorgehensweise?

    • Ohne Beleg gibt es leider keine Möglichkeit, die Zahlung der Maut nachzuweisen. Hier werden Sie wohl die Strafe zahlen müssen. Künftig empfiehlt es sich, den Beleg sofort genau zu prüfen und dann mindestens 1 Jahr lang aufzubewahren. Um falsche Angaben zu vermeiden, nutze ich selber lieber den Online-Erwerb vorab.

    • Es besteht die Möglichkeit, eine Kopie der Vignette an der Verkaufsstelle anzufordern.
      Informationen zu den Verkaufsstellen und ein Formular zur Vignettenanforderung finden Sie auf der Homepage der Ungarischen Autobahninkasso GmbH

      • Guten Tag Steffi, wie Sie schon schreiben, ” es besteht die Möglichkeit ” …

        Ich habe die Verkaufsstelle angeschrieben wg. einer Kopie, komischerweise war mein Auto überhaupt nicht im System registriert. Die Antwort war: Sie haben die Vignette nicht bei uns gekauft. Da frage ich mich, wie konnte ich einen Kassenzettel vom Kauf bekommen , wenn ich nicht dort gekauft habe? Möchte die Verkaufsstelle nicht benennen.
        Ich bin Ungarin und muss echt sagen, ich schäme mich für mein Heimatland. Würde ich auch nie mehr nach Ungarn fahren, wenn meine Eltern nicht noch leben würden.. somit bin ich gezwungen in dieses Land zu fahren.
        Ich muss 2×119,19 € bezahlen, angeblich ohne gültige Matrica bin ich gefahren.

  7. Guten Tag, mit Überraschung stellen wir fest, dass unser Fahrzeug an mehreren verschiedenen Tagen auf irgendwelchen Straßen in Ungarn keine Mautgebühr gezahlt haben sollte.
    Eine von der Ungarn-Autobahn-Inkasso GmbH geforderte Zahlungspflicht ist Betrug, da dieses Fahrzeug noch nie in Ungarn war, weder verliehen, noch geklaut, noch gefahren. Mit kriminellen Machenschaften versuchen dortige, ungarische Bürger, Geld zu machen und Fotos von nicht-ungarischen Brücken als Beweis vorzulegen.
    Ein “deutsches” Inkassobüro sollte sich nicht zu deren Helfer degradieren lassen. Bei einigem Rückgrat sollte sich diese web-Seite bemühen, dieser Bande das Handwerk zu legen.
    Von einer Fahrt nach Ungarn ist abzuraten.
    Eine Strafanzeige wegen Betrug ist somit der richtige Weg.

    • Die Kontrolle der Maut in Ungarn übernimmt die Nationale Mauterhebung und nicht einzelne Bürger. Wenn Sie nicht in Ungarn waren, sollten Sie sich auf jeden Fall rasch an die Autobahn-Inkasso wenden und die vermeintlichen Beweise anfordern, um den Sachverhalt klären zu können. Gegebenenfalls sollten Sie dann einen Anwalt einschalten.
      Von einer Fahrt nach Ungarn ist hingegen nicht abzuraten, da Sie nicht einmal dort waren.

    • Da kann ich Dir nur Recht geben. Ich habe selbst die bittere Erfahrung gemacht das es große Betrüger sind und dazu Holzköpfe bzw. Betonköpfe ,mit diesen kann man nicht reden, die das sitzen sind stur und beharren auf ihr Recht, was aber Unrecht ist . solche Idioten habe ich noch nie erlebt .da fahre ich lieber 10x nach Spanien oder Frankreich ,dort klappt es super mit der Maut,da habe ich noch nie Probleme gehabt. Ziehst das Ticket und dann wird abgerechnet die gefahrenen KM, gute Sache . Das verrückte in Ungarn ist daran, man macht die Leute wuschig in der Birne, so das diese nicht wissen was ist richtig oder falsch.Ein irreführendes System ist das und auch gewollt. das beweisen schon die 25000 angeblichen Verstöße.

      • Dann fahr doch nach Frankreich und zahle satte Kilometerpreise. In Ungarn funktioniert die Maut ganz einfach und ohne lästige Stationen. Man bezahlt vorher (am besten bequem online oder pet App) und kann dann einfach fahren.

        • Ja ja Herr Oberschlau, aber nach einer Fahrt nach Spanien oder Frankreich hatte ich nieeeeeeeeeeeeeeeeemals unberechtigte Forderungen erhalten .Es sind einfach nur Betrüger, anders nicht, das beweißt auch die angeblichen 25000 Verstöße . Lieber nach Km bezahlen aber ehrlich ohne hintervotzige Abzocke..Übrigend bei Tschechen und Slowaken funktioniert es auch tadelos. Der Betrug steckt schon in Detail ,wenn mein KFZ keine 3,5 tonen hat,warum dann die D2 das ist doch BERUG..Kategorie D1 besagt bis 3,5 Tonnen und warum werden kleine Transporter diese nur 1,5 Tonnen mit der D2 belastet ???????????? Betrüger seit Ihr große..

        • Sie Flachmat ,jeden falls ist es gerechter als die nachträgliche Abzocke..

  8. Szópjatok ki faszfej banda

  9. Hallo,

    1.
    Wieso bekomme ich als Österr. die Zahlungsaufforderung Ersatzmaut nicht von einem Österr. Inkasso
    2.
    Muss mir nicht so ein Inkasso Brief persönlich durch den Postboten übergeben werden? Um einen Nachweis zu haben das ich den Brief auch erhalten habe! Habe meinen im Briefkasten gefunden.
    3.
    Und wieso gleich über Inkasso und nicht normale Zahlungsaufforderung
    4.
    Wieso soll ich 140€ zahlen und oben sehe ich einige müssen nur 50€ zahlen

    • Hallo, zumindest ein paar Hinweise zu den Fragen,
      laut ungarischem Gesetz und der deutschen Postzustellungsverordnung ist der Empfänger für die Zustellbarkeit verantwortlich. In Österreich kenne ich mich nicht aus. Generell ist die ungarische Autobahninkasso Eggenfelden für Nachgebühren im Ausland (wohl auch in Österreich) zuständig. Zur Höhe der Nachgebühr sollten Sie direkt dort nachfragen, woran das liegen kann: andere Fahrzeugkategorie, erste Aufforderungen ignoriert oder Mehrfachinkasso.

      • Hallo liebe Leute,

        Ich habe einen sehr unglücklichen Fall erlebt.
        Wir wollten von Bratislava nach Wien zurück fahren und haben die Ausfahrt verpasst. Den Strassenverlauf weiter wollte ich irgendwo abbiegen aber weit und breit keine Abfahrt mehr, und dann auf einmal die ungarische Grenze vor mir. Von dort bin ich dann rechts die Abzweigung genommen was Anscheined nur LKWs benutzen. Weit und breit keine Kontrolle, bin dann einfach weiter gefahren durch die Hütten die nicht besetzt waren. Von dort irgendwie kurz auf die Autobahn und dann gleiCh bei der Ausfahrt Rajka abgebogen wo ich über einen “ich denke mal Bundesstraße nach Slowakei wieder kam”.

        Mit wieviel Strafe kann ich denn rechnen?
        Weiss jemand ob die Videpkontrolle gleich bei der Grenze ist?

        So unglücklich die Ganze Situation

        • Hallo,
          das ist dumm gelaufen. Die Kontrollen erfolgen voll elektronisch, so dass es möglich wäre, dass dies bereits in Grenznähe erfolgt ist. Vielleicht haben Sie ja aber Glück.
          Falls Sie Post von der Ungarischen Autobahn Inkasso erhalten, sollten Sie die Strafe wohl zahlen. Sie dürfte rund 50 Euro betragen.
          Viele Grüße von Peter

          • Vielen Dank für diese schnelle Antwort.

            GlauBen sie das die mich bestrafen weil ich den LKW Abschnitt benutzt habe.
            Oder werden die Kameras entdecken das ich ein PKW bin.

            Habe Angst das die mir eine LKW Strafe schicken könnten.

            Mfg

            • Über das Nummerschild wird das Fahrzeug und schließlich der Halter ermittelt. Es kann also nur eine Strafe für PKW kommen, vielleicht passiert aber auch gar nichts. Viel Glück dafür

          • da hilft nur vorher ein anderes Nummenschild anbauen dann sollen die zusehen wo sie ihre scheiß Briefe loswerden

    • Weil es Verbrecher sind, diese nur auf Geld fixiert sind, egal ob es gerecht ist oder nicht.Nur das Geld zählt und dazu ist jedes Mittel gerecht . Schämt euch Ihr Mafiabande..

  10. Vielen dank

    Mfg

  11. Magda Schleich

    Meiner meinung nach müsten eigentlich die unfähigen mitarbeiter für den schaden aufkommen wenn sie falsche kennzeichennummer eintippen und nicht die leute abzocken die ehrlich bezahlen

    • Beim Kauf der Vignette bestätigt der Käufer sämtliche Daten auf der Vignette mit seiner Unterschrift.
      Die Vignette sollte sofort beim Kauf kontrolliert werden.
      Anstatt die Schuld anderen in die Schuhe zu schieben – gilt: “Augen auf beim Vignettenkauf”!

      • Hallo Steffi,
        Ihrer Meinung nach muss ich feststellen, alle Reisende nach Ungarn müssen blind sein und vor der Reise erstmal beim Augenarzt einen Check durchziehen zu müssen.. Nur so kann ich mir erklären, dass in ca. 25.000 Fällen die Autobesitzer nicht in der Lage sind ihre Autokennzeichen, usw. richtig mit dem Kassenbohn vergleichen zu können.

    • Genauso ist es aber es ist gewollt so. weil es nur um Geld geht. Man hat festgestellt das man nur mit Betrug das große Geld machen kann..

  12. hallo allerseits,

    ich habe einen ähnlichen fall wo ich nicht weiß wie ich wie die rechtsgrundlage hierzu ist und bitte um etwas unterstützung/tips…
    mir ist folgendes passiert:
    anfang september bei einreise in ungarn systemausfall auf unbestimmte zeit somit nicht möglich gewesen eine vignette zu erwerben. im weiteren streckenverlauf noch 3x angehalten um bei verschiedenen verkausfsstellen den status zu hinterfragen um ggf eine vignette zu erwerben was nicht erfolgreich war. kurz vor ausreise (nach ca. 3 stündiger durchfahrt) “geblitzt” bzw im system als nichtzahler registriert.

    januar bekam ich post aus ungarn (EPC Hungary Kft) und da fängt das kuriose an:

    schreiben wurde am 01.12.2016 erstellt sowie laut ungarischen poststempel am 01.12.2017 als Einschreiben mit Rückschein versendet.
    Mir wurde das schreiben am 07.01.2017 (Samstag) laut deutscher postzustellungsurkunde zugestellt bzw. konnte es erst am 10.01.2017 (Dienstag) abholen was, wenn ich mich nicht täusche, als tatsächliches zustellungsdatum wenn Einschreiben/Rückschein gilt.
    zahlungsfrist im schreiben für das reguläre bußgeld war bis 03.01.2017 > somit habe ich das schreiben erst nach ablauf der frist erhalten. nichtsdestotrotz nach prüfung der echtheit des schreibens etc. habe ich kulanterweise /nachweis, dies, jenes, lauferei anwalt, aufwände, kein bock auf lauferei/ den zum 03.01.2017 in frist gesetzten betrag am 23.01.2017 überwiesen – also 10 tage nach erhalt bzw bekanntgabe des bußgeldbescheides.

    mittlerweile erkennt mir das aber die EPC Hungary auch nach einer beschwerde nicht an und verlangt stumpf das erhöhte bußgeld.

    was kann ich tun? rechtlich gesehen besteht doch in diesem fall keine grundlage – weder nach deutschem ungarischen oder europäischen recht?
    gibt es sowas wie “bekanntgabe nach fristsetzung”? und wenn ja fängt die fristsetzung nicht erst nach der bekanntgabe neu an – also in diesem fall 30 tage nach erhalt des bußgeldbescheids?

    sehr dankbar für weitere informationen…

    beste grüße an alle…

    • Hallo, ich kann hier natürlich keine Rechtsauskunft geben. Da aber natürlich der Nachweis per Postzustellungsurkunde das spätere Datum in Januar belegt, könnte man nach meinem Verständnis da noch nicht im Verzug sein. Ich würde hier aber raten, einen Anwalt zu konsultieren. Eventuell kann der ADAC Verkehrsrechtsschutz weiterhelfen. Alles Gute dafür

  13. Hallo,

    ich habe eine Strafe in Höhe von 45.000 Forint erhalten. Kann ich diese Strafe in EUR mit heutigem Wechselkurs bezahlen? Wie zahle ich es in Forint, es ist viel zu teuer dann!

    • Hallo, von wo haben Sie die Strafe in Forint erhalten? In Deutschland kommt die Zahlungsaufforderung normalerweise aus Eggenfelden in Euro. Die genannten 45000 Ft entsprechen etwa 150 Euro. Bei einer Auslandsüberweisung nach Ungarn habe ich noch keine Erfahrungen, aber vielleicht hilft diese Seite hier etwas weiter: https://www.geldueberweisen.com/ungarn/

  14. Gilbert Siller

    Hallo, ich war am 19.03.17 nach Ungarn unterwegs. Ich wollte nach Györ. Ich wollte die Autobahn vermeiden und suchte bereits zuhause nach einem Weg, um bei Nickelsdorf auf die Landstraße nach Györ zu kommen. Ich gab in mein Navi eine Straße in Nickelsdorf ein, von der ich dann weiter auf der Landstraße nach Györ hätte fahren können. Ich war erstaunt, dass mein Navi mich nicht veranlasste, die Ausfahrt zu nehmen, die ich bereits zuhause recherchiert habe. Ich dachte mir, vielleicht käme noch eine Ausfahrt. Fehlanzeige! Schon stand ich vor ein paar Kiosks, welche Vignetten verkauften. Ich wollte ja nicht auf die ungarische Autobahn und fragte eine Frau, die zufällig in der Nähe war, wie ich denn zurückkäme. Sie antwortete, das ginge jetzt nicht mehr. Das gleiche fragte ich auch noch bei einem Vignettenverkäufer. Der antwortete dasselbe. Ich fragte, wie ich noch die Autobahn umgehen könnte. Er antwortete: “200 Meter weiterfahren, dann ausfahren!” Schon war ich auf der Autobahn. Ich suchte sofort die erste Ausfahrt und fuhr aus. Das war’s. Irgendwo auf dieser kurzen Strecke musste ich dann geblitzt worden sein. Davon merkte ich aber nichts.
    Meine Frage wäre: Hätte ich da eine Chance ungeschoren davon zu kommen?

    • Die Kennzeichen werden per Videokamera erfasst, was der Fahrer nicht bemerkt. Wenn nun die Zahlungsaufforderung vorliegt, müssen Sie diese auch bezahlen, denn es genügt eben auch ein kurzes Stück Autobahnfahrt ohne Vignette. An diesem wichtigen Grenzübergang wäre ich sowieso davon ausgegangen, dass bald kontrolliert wird. Als mautfreie Strecke müsste man von Nickelsdorf auf Straße 10 kommend beim Motel Schlafgut geradeaus weiterfahren auf der Straße Neuteilung, um ohne Autobahn auf die Straße 1 in Ungarn nach Hegyeshalom zu kommen.

  15. Gilbert Siller

    Zusatz für oben: Fahrer ist nicht identisch mit Fahrzeughalter (=Beifahrerin).
    Was würde passieren, wenn man sich nicht rühren würde. Der deutsche Wohnsitz wird von der Halterin maximal 2 Wochen besetzt. Die übrige Zeit verbringt sie im Ausland. Sie ist auf fremde Fahrer angewiesen wegen Gehbehinderung (Ausweis vorhanden).
    Die Zahlungsaufforderung ist erst am 24.Mai 17 eingegangen. Die Post wird nur in größeren Abständen von einem Vertrauten geleert und bei wichtigeren Sachen per Email zugeschickt.

    • Verantwortlich ist letztlich der Fahrzeughalter. Für Gehbehinderte gibt es durchaus Sonderregelungen beim Parken, aber das entbindet nicht von der Mautpflicht. Wenn man sich nicht rührt, wird die Strafgebühr nach Fristablauf erheblich teurer und über das Inkassobüro in Eggenfelden eingetrieben.

  16. Ich habe eine Frage betreffend einer Maut Strafe in Ungarn. Mein Mann erhielt vor 4 Jahren die Geldstrafe weil das Kennzeichen leider falsch war. Der Einspruch wurde nicht akzeptiert, weil angeblich zu spät eingebracht. Wir waren zu diesem Zeitpunkt im Urlaub und die Post wurde uns nicht zugestellt sondern zurück an den Absender geschickt. Wir bekamen dann im September eine Mahnung, es handelt sich um ca 600 €. Den Betrag haben wir bis heute nicht bezahlt, unser Anwalt meinte wir sollen warten bis es zum Gericht kommt, falls es kommt, da wir den Beleg für den Kauf der Vignette aufgehoben haben. Meine Frage ist ob mein Mann jetzt in Ungarn einreisen kann oder wird evtl an der Grenzkontrolle bereits das Geld verlangt?

    • Hallo Svetlana, Mahnungen der Autobahn Inkasso werden leider ziemlich teuer.
      Hebt auf jeden Fall den Beleg weiter gut auf und haltet Euch an den Anwalt (eine Rechtsberatung kann ich hier nicht leisten).
      Grundsätzlich könnt ihr aber in Ungarn einreisen, denn es gibt normalerweise keine Grenzkontrollen (Schengen-Abkommen). Solltet ihr aber durch einen Zufall irgendwo in eine Kontrolle geraten, kann es ungemütlich werden.
      Ich würde mal raten, für den schlimmsten Fall die 600€ bar in Euro oder besser Forint dabei zu haben, denn de ungarische Polizei darf auch vor Ort vollstrecken.

      • Danke für die Antwort! Wann verjährt so eine Strafe? Das Kennzeichen ist nicht mehr das selbe wie von damals, von meinem Mann haben Sie nur den Namen und die Wohnadresse. Wir würden gerne im Sommer durch Ungarn reisen, weil es einfach der kürzeste Weg ist. Danke! Lg, Svetlana

        • Zur Verjährung kann ich wie gesagt keine gesicherten Angaben machen. Da bleibt nur der Weg zum Anwalt. Mit einem anderen Kennzeichen kann ich mir aber nicht vorstellen, dass Sie direkt in Ungarn Probleme bekommen werden. Für die aktuelle Fahrt aber bitte auf die Maut achten (geht auch per App und steht alles auf dem Blog). Gute Fahrt, Peter

        • Hallo Svetlana,
          wie ist die Sache bei euch ausgegangen ?
          Ich habe in 2021 eine Vignette am Kiosk/Grenze gekauft und drei Monate später DREI Forderungen bekomme insgesamt über 600€, Fristgerecht einen Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein eingereicht. Danach wurde ich noch drei Mahnungen von den WEGELAGERERN per Post belkommen.
          Ich habe NICHTS bezahlt und warte auf eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der Räuberbande. Wie mir ging’s vielen die haben auch NICHTS bezahlt, und haben keine Probleme bekommen weil Sie ungarn meiden.
          Nach ungarn fahren wir auch nicht mehr. Und den geplanten Hauskauf haben wir abgeblasen.
          Da wir aber auch oft nach Rumänien und Bulgarien fahren, umfahren wir ungarn, in anderen Ländern gibts dieses Betrugsmodel nicht.
          Спасибо für deine Antwort

          • Hallo Zusammen, die Mahnungen von Ungarische Autobahn Inkasso GmbH. Schellenbruckplatz 49, D-84307 Eggenfelden dürft IHR nicht bezahlen. Wir haben online die Vignette für 1 Jahr gekauft. Trotzdem bekommen wir immer wieder Mahnungen weil wir angeblich keine gültige Vignette haben. Was natürlich nicht stimmt. Die Vignette ist da und auch die Zahlungsbestätigung. Die Ungarische Autobahn Inkasso GmbH. Schellenbruckplatz 49, D-84307 Eggenfelden gibt aber nicht auf. Sie schicken uns regelmässig Mahnungen. Die letzte in Höhe v. 198,- €. Ich werde natürlich nichts bezahlen. Trete gerne gegen sie vor Gericht an.
            Bitte merkt Euch: sie sind BETRÜGER! Nicht einschüchtern lassen! PS die Verbraucherzentrale habe ich auch informiert.

  17. Hallo,
    habe eine nette Mahnung der Perfeccta Financial Services GmbH in Wien bekommen.
    Diese bezieht sich auf Mautgebühr inkl. Gebühren in Höhe von 275,46 zzgl. Zinsen 19,44 und Kosten für das Einschreiten 102,36. In Summe also 397,26 die ich dafür zahlen soll, das ich vor über einem Jahr am 18.03.2016 angeblich unberechtigt die Autobahn benutzt hätte. Da es sich um einen Firmenwagen handelt, hat meiner Firma mir das Schreiben weitergeleitet und mir auch mitgeteilt das diesem kein anderes Schreiben voranging. Beleg habe ich nach über einem Jahr leider keinen mehr und kann daher nicht nachweisen was da schiefgelaufen ist. Muss ich jetzt die volle Summe bezahlen ? Finde das sehr dubios !

    • Was da schiefgelaufen ist, kann ich aus der Ferne auch nicht beurteilen. Ohne Beleg sehe ich da aber kaum Chancen. Vermutlich muss die Summe bezahlt werden. Ansonsten würde ich bei einem Anwalt fragen, ob es noch Möglichkeiten gibt.

      • Hallo

        wie muss mein Kenzeichen einrag aussehen ?

        Habe eingetippt mein Kennzeichen: E MM 6710
        Nur auf der Besteigung steht alles zusammengeschrieben: EMM6710
        Werde ich da Probleme bekommen muss ich da was ändern?

        mfg
        yalcin

        • Das ist richtig so. Es dürfen keine Leerzeichen oder Bindestriche enthalten sein. Dann noch auf das richtige Länderkennzeichen achten. Damit sollte alles passen.
          Viele Grüße und Gute Fahrt, Peter

          • Hallo Peter,
            auf deine oben stehende Antwort hätte ich eine Frage.
            Wir sind im Juni in Ungarn gewesen. Die Maut haben wir bezahlt. Auf dem Rechnungsbeleg stehen das Kennzeichen ohne Bindestrich. Im Zulassungsschein und in der Zahlungsaufforderung steht das Kennzeichen mit einem Bindestrich.

            Wie beurteilst du diesen Fall?
            Wie sollte man am besten auf das Inkassobüro zugehen?

            Liebe Grüße
            Daniela

            • Hallo Daniela,
              der Mautbeleg ohne Bindestriche und Leerzeichen ist richtig. In der Zulassung steht das natürlich mit dem Bindestrich. Da liegt der Fehler vermutlich woanders – Länderkennzeichen oder Zeitraum?
              Viele Grüße von Peter

  18. Hallo,
    was ist wenn die Länderkennzeichen statt D ein H enthält, muss ich 2 mal 126,00 Euro zahlen, Abzocker sind die und für Antwort haben die keine Zeit, weill viel oder sehr viel Arbeit in Eggenfelden.
    MfG
    Edith

    • Leider ist es so es sind große Abzocker und wie ich auch selber gespürt habe diktatorische Betonköpfe, die nur an das Geld interessiert sind und keine menschlichen Werte kennen, mit denen kann man auch nicht reden. Um an Geld zu kommen ist diesen jeder Betrug Recht. Ich kann da nur sagen das in Ungarn mir miesen fiesen Mitteln gearbeitet wird.Speziell werden sehr gern Ausländer regelrecht abgezockt, weil diese ja unerfahren sind, das wird ausgenutzt..

    • Das ist sehr frech und anmaßend, alles nur um an Geld zu kommen..

    • Siegfried Schuster

      Ich fahre seit 27 Jahren bis 3 mal jährlich durch Ungarn und zahle auch immer brav meine Maut. Im August habe ich erst nach knapp über einer Stunde die Vignette geholt und werde trotzdem zur Kasse gebeten. Vermutlich komme ich nicht drum herum diese Strafe zu zahlen, aber eins weiß ich gewiss, werde in Zukunft jegliche Produkte aus Ungarn meiden unt tanken werde ich, auch wenn es teurer ist woanders,den Kaffee pack ich mir in die Thermoskanne und auf die Gulaschsuppe kann ich auch verzichten. Alle geprellten sollten im Bekanntenkreis via social media zu einem Boykott gegen ungarische Produkte und Urlaub in diesem Land aufrufen. Anstatt die Korruption im eigenen Land zu bekämpfen, werden lieber Touristen und Durchreisende aufs Kreuz gelegt.

    • Mir ist es ebenso ergangen – Anstelle von “D” stand ein “A” im Länderkennzeichen …Gottseidank hatte ich noch den Beleg (reiner Zufall!!!!) …und trotzdem musste ich € 60 bezahlen um das Verfahren einzustellen …

      Nun war ich wieder an der selben Mautstelle – und habe den Zettel peinlich genau kontrolliert – worauf mich der Mitarbeiter am Schalter sehr unfreundlich angefahren hat – ich wäre nicht der einzige und solle mich beeilen !

      Für mich würde das sehr für gezieltes Verhalten sprechen !

      • Bei mir war es umgekehrt, die Verbrecherhelferin hat statt A ein D gesetzt.
        Habe dieser vorsorglich den Fahrzeugschein hineingegeben.
        Ja es ist unumstößlich erkennbar dass es um vorsätzlichen Betrug geht.
        Aber man sollte auch die Sache objektiv betrachen.
        Hier nur den Ungarn alles in die Schuhe zu schieben ist grob fahrlässig.
        Beachtet einmal in welchem Land sitzt die Firma die, die Betrügereien einfordert.
        Natürlich Deutschland, in welchem Land der EU gibt es die meisten Finanzbetrügereien.
        Ach ja wieder das selbe Land aha und warum ? Weil Betrug legal ist siehe Lauterbach und Drosten und die tolle Außenministerin oh und all die vielen Experten
        Weil vieles in diesem Land Schule macht.
        Wie zB. aus Entwicklungshilfegründen Deutschland in Durres (Albanien) im Hafen eine LKW Waage installierten.
        So und wer wurde gewogen und bestrafft ? Natürlich die LKW aus Deutschland Österrreich Holland usw. die Hilfsgüter geladen hatten, aber kein Albaner.
        Das Volk wird von oben nur getestet wie dumm gebildet es bereits ist.

  19. Andreas Pallhuber

    Hallo,bin aus Südtirol und habe jetzt auch eine Strafe von 85 Euro erhalten… wusste leider nichts von einer Vignette… naja dumm gelaufen.
    Meine Frage dazu:

    das Datum stimmt mit der Einreise, aber wie ist es mit der Rückreise? Mein Aufenthalt waren 5 Werkstage…..
    Können sie mir dies bitte beatworten?

    Lg und danke im voraus für ihre Antwort

    • Wenn Sie an mehreren Tagen ohne Vignette auf der Autobahn waren, können Sie auch mehrere Zahlungsaufforderungen erhalten. Laut Verordnung können Sie dann aber beantragen, die Strafe auf maximal zwei Zusatzgebühren zu begrenzen. Siehe dazu den Abschnitt “Mehrfach-Inkasso begrenzen” in meinem Artikel. Viele Grüße von Peter

  20. Grüß Gott, sind am 19.05.2017 mit einem Wohnwagengespann, Zugfahrzeug Merc. Marco Polo (Camper) im KFZ-Brief als Wohnmobil eingetragen und Wohnanhänger, von Harkany üb. Budapest nach D gefahren.
    Am 17.05. kaufte ich an einer Tankstelle die Vingnette für o. gen.Zugfahrzeug die Wohnmobil-Vingnette, Betrag 5950 Ft.
    Heute erhielt ich von der Inkassko Eggenfelden eine Ersatz-Mautaufforderung von 127,26 €.
    Auf dem Beweisfoto war der Wohnanhänger mit dessen KFZ-Kennzeichen zu sehen.
    Bei meinem Anruf bei der ADAC Rechtsabteiling wurde mir mitgeteilt das dies rechtes sei.
    Ich möchte hierzu nur sagen, in keinem Reiseführer, ob DCC, ADAC-Camping– oder Stellplatzfführer, ACSI oder sonstigen Zeitschriften wird man in den Allgemeinen Reiseinformationen darauf hingewiesen, dass für den Wohnanhäger eine extra Vingnette erforderlich ist.
    In der Schweiz ist klar aufgeführt das für beide Fahrzeug jeweils ein Vingnette erforderlich ist.

    Ich ärgere mich, den 127,26 sind im Gegensatz zu max. 10,00 € Maut kein Pappenstiel und außerdem möchte ich mit ruhigen Gewissen auf allen Straßen unterwegs sein.
    Außerdem ärgere ich mich über die Unfähigkeit der deutschen Politiker, bin gespannt ob Sie in den nächsten 10 Jahren ein Mautgesetz zustande bringen.

    Dieses Schreiben soll auch eine Info für andere Gespannfahrer sein.

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende
    Sepp Müller

    • Grüß Gott, das tut mir leid, dass Sie woanders nicht die richtigen Informationen gefunden haben. Bei einem Wohnmobil mit zusätzlichem Anhänger sind richtigerweise für beide eine Vignette erforderlich. Bei einem ziehenden Fahrzeug der Kategorie D2 (Wohnmobil wie in Ihrem Fall) ist für den Anhänger eine separate Vignette der Kategorie U erforderlich. In meinem Artikel der Maut finden Sie das korrekt erklärt: http://reisewege-ungarn.de/maut-in-ungarn/. Viele Grüße von Peter

  21. Habe heute Post von dem Inkassobüro bekommen
    Ich bin mit einer gültigen Maut Quittung der Klasse D1 in Ungarn geblitzt worden und man hat mein Fahrzeug als D2 eingestuft.
    Ich habe in meinem Mercedes V klasse mit 7 Sitzen (laut Kaufvertrag) gekauft, da er einen Mitteltisch hat.
    zu der Tatzeit war er im hinteren Bereich nur mit 2 Sitzen (als nur 4 Sitze) unterwegs.
    Ist die Einstufung meines Fahrzeugs als 8 Sitzer berechtigt??

    • Das kenne ich was da schief gelaufen ist .Wohnmobile und Transporter müssen die D2 haben , genauso wurde ich auch abkassiert, sind große Lumpen ebend..

    • Christian van Bergen

      Sehr geehrter Forumuser,

      die ungarische Vignette muss laut Mautverordnung zu 100% nach den Daten in der Zulassung erworben werden. Es spielt keine Rolle, ob Sie Ihr Fahrzeug nur mit 7 Sitzen gekauft haben denn sie “könnten” jederzeit einen weiteren Sitz nachrüsten lassen da dies laut Zulassung so genehmigt ist.

      So ist es in der Mautverordnung vorgeschrieben.

      Sollten Sie noch offene Fragen haben können Sie uns gerne zu den Geschäftszeiten kontaktieren und +49 8721 506 970

      mfg
      Christian van Bergen

  22. Habe meine Vignette auch an der nächsten Tankstelle gekauft und die Strecke vorher wurde ich erfasst. Die wollen jetzt 127€ von mir davon sind 51€ Bearbeitungsgebühr . Ist dass nicht ein wenig unverschämt ?

    • An anderer Stelle wurde hier durch diese Auskunftsseite der ungarischen Inkassostelle angegeben:
      “Die Vignetten gelten für 10 ganze Tage, beginnend ab dem Tag des Erwerbs, und zwar ab 0 Uhr.”
      Wenn das nun stimmt, wäre die gegenteilige Aussage, es gelte erst ab dem Erwerbzeitpunkt unrichtig. Man merkt, dass die Vorgehensweise mit deutscher Gesetzeslogik und Rechtsstaaatlichkeit nichts zu tun hat. Daher sollte man in Dtl. auch keine Zahlungen auf Aufforderung leisten. Geklagt wird meistens nicht.
      beste grüße

      • Ja wenn nicht geklagt wird ,befindet sich doch diese ganze Gesetzesgebung in einem grauen Bereich. Wenn alles rechtens ist braucht man den Klageweg nicht zu scheuen, aber da sieht man ja wie deren Gerechtigkeit aussieht alles nur Gulaschkommunismus wieder..

  23. Paprika Ficker

    Hallo,
    ich habe auch magyaro Straffe erwischt weil ich paar Stunden später durch HU gefahren bin als meine Vignette gültig war. Ich habe U.A. Inkasso angerufen und gefragt ob da eine KULANZ gibt, die sagten natürlich NEIN. Ich finde das nicht in Ordnung aber Geld verdienen heut’ zu tage geht nur so. Das schlimmste ist das die Bearbeitungsgebühr viel teurer ist als die Straffe selbst. Dann kommen noch HALTERERMITLUNG??? und AUSLAGEN???
    Was ist das überhaupt???
    Aber das gute in magyarland ist das die Frauen noch immer sehr schön und sehr günstig sind, also ich werde wieder nach magyaro fahren 😉

  24. Zu Pfingsten nach Ungarn gefahren. An der Grenze bei Rajka Vignette gekauft. Die Dame verlangt nach Fahrzeugschein, gibt die Daten ein Ich soll auf dem Display Kontrollieren Sehe unser richtiges Kennzeichen , und Preis für Vignette. Nach 1,5 Monaten kommt der Brief von der Inkasso ich habe ohne gültige Vignette die Autobahn benutzt. Ich geh zum Auto, und hole den Kontrollstreifen der Vignette aus den Handschaufach . Rufe auf der Service Nummer an und das bekomme ich gesagt JA ist ungültig weil die Landeskennung falsch ist statt H sollte ein D dort stehen. Bin vor einer Woche nochmal nach Ungarn das selbe Prozedere an der selben stelle und wieder soll ich auf Display kontrollieren und diesmal sehe ich das H. Frage die Dumme Nuss von Kassiererin warum da ein H und nicht ein D steht, sagt die Prompt ich kauf ja eine Vignette für Ungarn und nicht für Deutschland. Ich bat sie daraufhin in ihrer Landessprache das ab zu ändern bevor ich die Polizei rufe und anzeige wegen versuch des Betruges ihr an den Hals hänge. Also Alle aufpassen das ist ein von Oben vorgegeben, Fehler einzubauen.

    • Mir ist das selbe passiert dass statt einem A ein D steht.

      Ok könnte mir vorstellen dass ich die 1470 Forint 5€ für die Blödheit der Verkaufsstelle gebe.
      Aber stimme ich dann nicht diesem Vorgehen stillschweigend zu.

      Was ist mit einem Musterprozess gegen solches Fehlverhalten

      • Markus F.
        1. September 2017 an 12:56

        Ich würde dies gerne – für einen abzuwartenden Prozess in Deutschland gerne angeben. Und Sie als Zeugen. Würden Sie mir Ihre namen udn Anschrift senden an: funkie42@gmx.de ?
        Vielen Dank.

    • Ich würde dies gerne – für einen abzuwartenden Prozess in Deutschland gerne angeben. Und Sie als Zeugen. Würden Sie mir Ihre namen udn Anschrift senden an: funkie42@gmx.de ?
      Vielen Dank.

    • Genauso ist es ,diese Feststellung habe ich auch gemacht, es ist ein Betrügerstaat, mit dieser Methode kommt man schnell an Geld. Warum wurden jetzt ab 2018 auf einmal die Strafen etwas reduziert ?????
      Dreckschweine seit Ihr nur und große Betrüger..

      • Bitte mäßigen Sie sich. Wie Sie in anderen Kommentaren selber bemerken, sind die Autobahn privatwirtschaftlich betrieben und haben mit dem Staat nichts zu tun. Da ist auch niemand ein Betrüger. Es steht Ihnen frei, die Maut korrekt zu entrichten. Dann haben Sie auch nachträglich keine Probleme.

        • Es sind Betrüger ,den diese Machenschaften stellen eine Rechtsstaatlichkeit in Frage ..Ich werde mich überhaupt nicht mäßigen. Das ist eindeutig Betrug und ich traue mir auch zu sagen das dieser Betrug System hat .Diese Organisation ist kriminell und arbeitet Hand in Hand mit den Mautstellen zusammen.

        • Bitte hören Sie doch mal auf Herr Possepeter diese Betrüger ständig in Schutz zu nehmen,Sie sehen es doch selbst, die Leute schreiben doch diese Kommentare nicht aus Spass. Das hier großer Betrug im Spiel ist, das sehen Sie doch selbst oder wollen Sie es nicht sehen, solch Ungerechtigkeit regt mich auf. Hier ist man nur auf die schnelle Kohle aus und nichts anderes, ja da es ein privates Unternehmen ist muß ja betrogen werden. Es gibt ein Sprichwort ehrlich wärt am längsten .Für mich ist es eindeutig BETRUG. Das muß vor dem EU Gerichtshof gebracht werden diese dubiosen Machenschaften, das Unternehmen gleich zu setzen mit Mafiamachenschaften, diese sind in der EU erst recht nicht angebracht .

  25. Wir waren drei Tage in Wien und haben dort entschieden, dass wir noch drei Tage nach Budapest reisen.
    Es war mir bekannt, dass in Ungarn ein Vignettenpflicht besteht, allerdings die Bedingungen im Detail waren mir nicht bekannt. Wir sind am 18.06.2017 nach Ungarn gefahren und haben auf der Autobahn in
    Ungarn eine Tankstelle angefahren und eine 10-Tagesvignette gekauft. Nun erhalte ich von der Ungarn.
    Autobahn Inkasso GmbH eine Zahlungsaufforderung über € 127,26. Ich finde dieses Vorgehen völlig ungerecht. Herr “possepeter” argumentiert immer wieder mit Rechtsstaat! Dies hat mit Rechtsstaat nichts
    zu tun. Dies ist ausschl. eine “Abzocke”. Bin über diese ungarischen Machenschaften sehr enttäuscht.
    Werde dieses Vorgehen mit einem Juristen in Dtld. besprechen.

    • An anderer Stelle wurde hier durch diese Auskunftsseite der ungarischen Inkassostelle angegeben:
      “Die Vignetten gelten für 10 ganze Tage, beginnend ab dem Tag des Erwerbs, und zwar ab 0 Uhr.”
      Wenn das nun stimmt, wäre die gegenteilige Aussage, es gelte erst ab dem Erwerbzeitpunkt unrichtig. Man merkt, dass die Vorgehensweise mit deutscher Gesetzeslogik und Rechtsstaaatlichkeit nichts zu tun hat. Daher sollte man in Dtl. auch keine Zahlungen auf Aufforderung leisten. Geklagt wird meistens nicht.
      beste grüße

    • Diesen Brüdern muß man dringend das Handwerk legen, das hat nichts mit Rechtstaalichkeit zu tun mehr, es ist und bleibt kriminell was da abläuft. Warum hängen zb. an Mautstellen keine Tafeln aus, diese auf alles was zu beachten ist hinweisen. Na warum schon, der da nicht schlechtes denkt muß schon ein Narr sein.

  26. Natürlich Ungarisches Inkassobüro-Mahnung erhalten, sonst würde ich mich hier nicht melden.

    MEINE FRAGE: ordnungsgemäße Vignette für 10 Tage mit D2 für kleines Wohnmobil (6 Sitzer) vom 09. bis 19. Juli 2017 erworben.
    Angeblich wird man ja fast alle 20 Kilometer erfasst und das Bild wird gelöscht, wenn e-Vigentte okay.
    WIESO bekommt man dann eine einzelne Aufforderung wegen angeblich fehlender Vignette am 12.07.2017? Liegt ja mitten drin und die Vignette war auch i.O. Beleg liegt vor. Gehe ich zum Anwalt, lasse die falsche Forderung zurückweisen und zahlt dann das Ungarische Inkasso -Büro meine Anwaltskosten?
    lb Grüße
    Und: Wem ist das auch schon passiert?

    • Kommt die Aufforderung wegen fehlender Vignette oder wegen Fehler bei Kennzeichen oder Kategorie? Ich würde mich zuerst mit einer Kopie vom Beleg an die Ungarische Autobahn Inkasso wenden und um Prüfung bitte. Vielleicht lässt es sich ja so klären.

      • Text: … ” ohne die dafür in der Mautverordnung gültige Nutzungsgebühr ordnungsgemäß entrichtet zu haben.”
        Was ist das dann?
        Danke für Antwort.

  27. Christian herbert

    Habe von der ungarischen autobahn einen zahlschein wegen fehlender vingnette bekommen.bei genauer durchsicht der bestätigung und der rechnung,bin ich draufgekommen das beim ausgedruckten kennzeichen.WB941CJ ein I statt ein J geschrieben wurde.habe bestätigung, rechnung und kopie der zulassung eingeschrieben zurückgesendet.genügt das?oder soll man noch anrufen?

    • Solche kleinen Fehler einzelner Zeichen kommen wohl leider recht oft vor. Ein falsches Zeichen sollte sich aber für eine kleine Gebühr korrigieren lassen. Das Hinschicken der nötigen Unterlagen halte ich für sehr richtig. Ich würde das vielleicht parallel auch per E-Mail machen. Auf jeden Fall aufpassen, dass nicht die Frist überschritten wird. Viele Grüße, Peter von reisewege-ungarn.de

    • Da ist bei der ungarischen Mautstelle System dahinetr, weil die wissen, dass man anschließend bei den ´deustche n udnd en österreichuischen Autofahrern nochj ein 2. mal abkassieren kann. Ca. 25.000 “Fehler” im Jahr sprechen wohl für sich.

      • Genau so ist es das habe ich selbst erlebt,da steckt System dahinter, nur mit Betrug kann man das schnelle Geld machen. Ich frage mich sowieso, warum wurden denn jetzt auf einmal 2018 die Bußgelder geändert ??? Ein Narr der dabei etwas böses denkt, aber trotzdem wird die Abzocke weiterhin Bestand haben. Schöne EU ..

  28. Christian Wetterau

    Hallo, wir sind am 19.08.2017 über die slowakei nach Ungarn gefahren. Wir haben in der slowakei eine vignette gekauft, ich war auch der festen meinung das diese auch für ungarn gültig ist. Naja Dummheit schützt vor Strafe nicht. Hatte natürlich in Ungarn keine Vignette gekauft. Sind dann auf der heimreise auch über die Autobahn richtung Österreich gefahren, hab natürlich für Österreich auch eine Vignette gekauft. Jetzt ist die Zahlungsaufforderung für die hinreise gekommen, also kann theoretisch auch eine Zahlungsaufforderung für die Rückreise kommen?

  29. Hallo, ist es korrekt wenn man von einem Tag ” morgens und abends” von der ungarische Inkasso wegen fehlender Vignette Strafe erhält.

    • Bald deutsche Maut für Ungarnbesucher

      Ich habe es geprüft. Jede Auforderung der Ungarischen Inkasso GmbH ist rechtswidrig überhöht. Zumindest in dme Punkt ist es angreifbar. Und auch gelten in Deutschland und Österreich keine ungarischen Gesetze. Man muss Widerspruch einlegen und auf keinen Fall bezahlen. Dann wird alles gut. Also Kopf hoch.

      • In Ungarn gelten aber sehr wohl die ungarischen Gesetze.

        • Habe auch 127 teuro mit über 1 Faktor bearbeitungsgebühr berechnet bekommen! Werde mich wehren gegen den Ansatz einer 1,3-Gebühr mit dem Argument, dass ein Standard-Mahnschreiben als Schreiben einfacher Art angesehen werden muss und daher nur eine 0,3-Gebühr berechtigt sei.

          • Ja. Diese Inkasso ist nach deutschem Recht in vielen Punkten rechtswidrig. Mag auch in Ungarn ungarisches Recht gelten. Hier sind wur in Dtl. und da gilt deutsches Recht. Die “Herren” schreiben zwar dann-aber bar jeglicher deutscher Rechtskenntnis. Angeblich gelernte deutsche Rechtsanwälte. Na ja.

          • Hallo Ich denke mal das die Gesetzgebung etwas gemildert wurde jetzt 2018 hat folgenden Grund, da es eine Flut von Beschwerden gab, es ist auch gut so, wehrt euch einfach,denn mit solchen miesen Methoden an Geld zu kommen ist eindeutig BETRUG. Leute lasst euch diese ungerechte Abzocke nicht mehr gefallen und wer sowieso im Ausland wohnt also nicht in Ungarn und dort nie wieder hinfährt, sollte auf keinen Fall das Blutgeld zahlen. Wenn es gerechtfertigt ist , ist es ja noch ok, aber nicht so mies, fies und hinterhältig Bürger in die Falle zu locken..

            • Bitte mäßigen Sie sich mit ihren Betrugsvorwürfen. Durch ständige Wiederholung werden die auch nicht glaubhafter. Jeder sollte beim Erwerb der Vignette die Richtigkeit prüfen. Und übrigens, wer in Ungarn einen Fehler gemacht hat, für den gilt auch das ungarische Recht. Internationale Rechtshilfeabkommen gibt es schon seit Jahren. Sie können ja aber gerne einen Anwalt zur Klärung heranziehen. Viele Grüße, Peter von reisewege-ungarn.de

        • Das hat mit Gesetze nichts zu tun, Ehrlichkeit und Gerechtigkeit sind maßgebend und nicht der Betrug..

  30. wie ist da eigentlich – wenn man die Maut nicht bezahlt hat und Post von o.g. Inkasso-Büro bekommen hat – ist für das Vergehen (also “nicht Maut zahlen”) dann nur der Fahrer haftbar oder auch der Fahrzeughalter?
    Problem: Mit einem Firmewagen (Firma aus Deutschland…) waren mehrere Monteure unterwegs, nun ist Post an den Fahrzeughalter (Firmenfahrzeug…) gekommen, keiner der o.g. Monteure will aber gefahren sein bzw. sie können sich “nicht mehr erinnern” wer in Ungarn auf der Autobahn ohne Vignette unterwegs war. Muß jetzt “der Chef” als Fahrzeughalter bezahlen? Ist das mit dem deutschen Recht vereinbar? Ist es nicht Aufgabe der Behörden, den Fahrer (z.B. mit einem deutlichen “Blitzerfoto”) zu ermitteln?

    • Ich gehe mal davon aus, dass dies ähnlich wie in Deutschland ist. Wenn der Fahrer nicht eindeutig zu ermitteln ist, haftet auch hier letztlich der Fahrzeughalter. Im Zweifelsfall würde ich da aber einen Anwalt konsultieren.

  31. Wolfgang Pötzelberger

    Hi, bitte um folgenden Ratschlag:
    Ich habe bei meiner Fahrt nach Ungarn im letzten Frühjahr vergessen die Autobahnvignette zu kleben.
    Dies leider nicht mit meinem sondern mit dem Auto meines Schwiegervaters. Ich wurde fotografiert und eine Strafgebühr v € 142,00 zugestellt. Leider an eine Adresse, wo mein Schwiegervater zur Zeit nicht wohnt (aber das Auto ist darauf gemeldet). Wie auch immer, ich habe den Bescheid mit der Gebühr zu spät erhalten (Zahlungsfrist war 6 Tage abgelaufen), habe sofort die € 142,00 einbezahlt und per Mail dies mitgeteilt. Es kam postwendend ein Schreiben, in dem die Zahlung zwar bestätigt wurde aber weitere € 159,00 !!!! wegen Zahlungsverzug verrechnet wurden (dies seien keine Mahnspesen, sondern entspreche der ungar. Gesetzeslage…).
    Auf mein Kulanzersuchen wurde negativ reagiert und immer stereotyp darauf verwiesen, dass man “schnell” einzahlen solle, um weitere (dramatische) Kostensteigerungen zu vermeiden.
    Frage: muss ich das einzahlen ?
    Was passiert, wenn ich das ignoriere ?

    • Da ich davon ausgehe dass die immer wieder genannte Firma auch hier im Forum vertreten ist, eröffnen wir hier mal die Gegenrechnung wegen Zeitaufwand, Fahrtkosten, zusätzliche Mautkosten um Fremdverschulden auszugleichen und fiktive Kosten für Nötigung und Demütigung.
      Liebes Inkassobüro ist ihre Empfangsadresse da in Eggenfelden oder sollte besser ein seriöses deutsches Inkassounternehmen die Gegenforderungen schlagend machen.

  32. Hallo Zusammen,
    hab direkt an der Grenze, beim Erwerb der Vignette (für MB Viano Marco Polo) ausdrücklich nachgefragt (unter Zeugen), welche Vignette die Richtige ist. Daraufhin hat die Dame den Fahrzeugschein verlangt und die entsprechende Vignette ausgehändigt. Wochen später stellt sich heraus, dass es die Falsche war, und wir über € 120 an die Ungarische Inkasso zahlen sollen. Ich denke wir können beim Erwerb nicht mehr tun, als beim Fachpersonal nachfragen um sicherzugehen richtig zu liegen. Auch ist es, so denke ich, ausreichend verantwortungsvoll dem Fachpersonal zu vertrauen dass die richtige Vignette ausgehändigt wird. Hier sieht es fast nach bewusstem falschem Handeln der Verkäuferin aus.

    Was mich interessiert, wird es hier zur Klage kommen. Dass das Inkassobüro nichts tun kann ist klar, aber wird hier ein ungarisches Gericht tätig? Wer weiss da etwas?

    Grüsse an Euch
    Manni

    • Hallo Manni
      wenn du einen Zeugen brauchst ich stelle mich zur Verfügung. Hier gehts um das Prinzip, dass ehrliche Menschen bewusst abgezockt werden.
      Dem will ich entschieden entgegenhalten.
      Wenn ich hier auch verbal tiefgreife, mit dem Rechtsraum einer Körperschaft bekommen solche Betrugsmachenschaften nur den Stinkefinger.
      Aber als Einzelgänger muss man sich selber immer um die Reputation kümmern.
      Die EU ist nichts als ein billiger Verein der nicht mal eine Registriernummer hat. Dieser funktioniert nur weill die Masse der Menschen selbsterwählte Systemsklaven sein wollen.
      Dies lädt natürlich ein ds System zu parasitieren.

    • So erging es mir auch .Das wird bewußt gemacht um hinterher noch mal zu kassieren, wenn es geht auch noch dreimal zu kassieren..

  33. Andreas Lüdicke

    Hi
    habe auch eine Zahlungsaufferdeung vom INkasso aus Eggefelden bekommen obwohl korrekt an der tankstelle bezahlt wurde. Es wurde absichtlich über 1 Monat gewartet damit der Bon auch ja weg ist. Aber ok meine Schuld allerdings hab ich von der tankstelle aus HU eine Kopie bekommen. Jetzt schicke ich a das Inkasso büro und was passiert: keine Antwort ! Hab 2 mal geschickt und da angerufen und der eingang wurde glatt geleugnet obwohl alle anderen mails vorher ankamen und mein Anwalt (in cc) den Erhalt bestaetigte. Hab jetzt Einschreiben geschickt und noch keine Antwort.
    Noch was, was ist wenn das Kenzzeichen richtig ist auf dem Bon aber die Buchstaben sind klein geschrieben ?
    So ein Fall wird noch nirgends erwähnt. Habe eine Anwalt mit rechstschutz und werde kämpfen bis zum Schluss.

  34. Hallo, ich möchte hier kurz unsere Erfahrung mit der Inkasso schildern. Vielleicht hilft es jemandem weiter. Wir erhielten erstmalig im Oktober 2014 ein Schreiben von der EPCplc aus London bzgl. angeblich nicht ordnungsgemäß entrichteter Maut. Um es kurz zu halten werde ich den genauen Fall nicht ausführlich berichten, kurz gesagt waren zwei Nummern beim Kennzeichen vertauscht worden. Nach erfolglosem Einspruch unsererseits, schrieb auch unser Anwalt die EPC an. Ebenfalls erfolglos. Unser Anwalt von der ÖAMTC riet uns den Betrag nicht zu bezahlen und abzuwarten bis die Angelegenheit vor Gericht kommt, weil wir dann unsere Beweismittel vorlegen (Beleg und Vignette) können. Er bezweifelte von Anfang an, dass das jemals vor Gericht kommen wird weil einfach die ganze Geschichte nicht gesetzmäßig ist. Wir bekamen etwas später ein Schreiben von der Inkasso. Unser Anwalt schrieb zurück und diese meldete sich nicht mehr. Dann kam ein Schreiben von einer zweiten Inkasso, diese meldete sich ebenfalls nicht mehr nach einem Schreiben vom Anwalt. Seit 1,5 Jahren haben wir keine Schreiben mehr erhalten und wir sind vor einer Woche auch durch Ungarn gereist. An der Grenzkontrolle lief alles problemlos.

  35. Hallo, ich bin am 31. Oktober diesen Jahres nach Budapest gefahren und habe die Mautgebühren bezahlt. Damit in der Regel nie Probleme gehabt. Ganz anders schaute das mit den Parkmöglichkeiten aus. Wir sind abends gegen 20 Uhr angekommen. Um einchecken zu können, haben wir in der Innenstadt auf der Straße das Auto abgestellt, obwohl wir einen Tiefgaragenstellplatz direkt über das Hotel gebucht haben. Man vertröstete uns, dass es an diesem Abend doch keine Plätze frei wären. Anschließend erkundigten wir uns beim Hotelpersonal, dass wir dort stehen bleiben könnten, da am nächsten sowieso Feiertag (Allerheiligen) wäre und man an solchen Tagen die Parkmöglichkeiten auf der Straße benutzen dürfte. So sind wir davon ausgegangen, dass man dort, wo wir geparkt haben (Akacfa utca). Außer uns standen in der Straße weitere Fahrzeuge mit ungarischen Kennzeichen. Niemand hatte gelöste Parkausweise hinter der Windschutzscheibe oder Anwohnerparkausweise hinterlegt. Das Hotelpersonal versicherte uns, dass wir dort bis zum nächsten Tag stehen bleiben könnten. Ab dem nächsten Tag hatten wir unseren Tiefgaragenplatz erhalten sowie einen unvollständigen Strafzettel, ohne “Rechnung” sowie Gesamtbetrag, der an irgendeine Adresse hätte eingezahlt werden sollen. Laut Hotel sowie neuem Personal an der Rezeption hieß es auf einmal, dass man dort hätte nie parken dürfen. Allerdings sollten wir das einfach ignorieren, da der Strafzettel in der Form keine Gültigkeit hätte. Zu unserem Ärgernis haben wir Ende Dezember diesen Jahres plötzlich einen Brief von der Ungarischen Autobahn Inkasso bekommen. Wir sollen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 146,96 Euro an diese Firma überweisen. Anbei sind auch Fotos von unserem Fahrzeug als Beweis sowie eine Uhrzeit von 19:44. Paradoxerweise können wir schlecht nachweisen, dass wir um diese Uhrzeit noch gar nicht dort waren. Das Auto stand ja die ganze Nacht dort, deswegen gehen wir davon aus, dass die Aufnahmen zu einem späteren Zeitpunkt gemacht wurden. Bei der Inkasso habe ich umgehend angerufen und der Dame am Telefon unser Problem geschildert. Sie meinte es sei alles rechtens und womöglich habe jemand den Strafzettel aus irgendeinem Grund entwendet. Außer uns hatte niemand anderes Strafzettel in der Straße und dieselben Fahrzeuge wie am Vorabend standen weiterhin dort. Schon komisch, dass ein deutsches Kennzeichen auf dubioseste Art herausgepickt und “bestraft” wird. Richtige Geldmacherei und Abzocke.

    • Schade, dass bei Ihnen was schiefgelaufen ist. Mit Falschparken habe ich noch keine Erfahrung. Auf jeden Fall aber weiter dranbleiben. Wenn man Bescheide ignoriert, werden diese teurer und später vollstreckt. Einen genauen Rat kann ich leider nicht geben. Eventuell mal einen Verkehrsrechtsanwalt fragen oder schlimmstenfalls doch das Bußgeld bezahlen. Trotzdem ein friedliches und gesegnetes Weihnachtsfest wünscht Peter

      • ” Nachgebühren berechnen sich basierend auf dem üblichen Stundensatz des Parkplatzes und liegen dann bei etwa 25 Euro. Diesen Zahlschein sollte man innerhalb von 15 Tagen begleichen, etwa durch Einzahlung in einer ungarischen Poststelle (Posta). Später kostet die Gebühr etwa das Dreifache und wird auch in Deutschland über die Ungarische Autobahn Inkasso GmbH eingetrieben.”

        Bei mir ist es das Sechsfache. Unglaublich!!!

    • Hallo Malgorzata horvath
      hatte auch diese Parkprobleme und würde mich diesbzgl gerne austauschen, wenn Interesse?
      Bitte um Mailinfo?

      schöne grüsse
      panalumix

    • Wieso wundern Sie si sich darüber ,die Betrügerei wird in Ungarn groß geschrieben, das wird besonders gemacht bei Ausländern, weil diese, auch wenn sie murren zahlen. So wird Kasse gemach und nicht anders. Schöne EU..

  36. Bin erschüttert wieviele Leute in Ungarn Probleme bekamen. Ich bin nicht allein!

    • Dieses sogenannte Ungarische Inkasso Büro ist keine rechtmäßige deutsche Einrichtung. es dürfte auch “international” nicht zulässig sein. Meines Erachtens dürfen DIE das in der erfolgten Form nicht geltend machen. Die schüchtern nur ein.
      Man merkt, dass die Vorgehensweise mit deutscher Gesetzeslogik und Rechtsstaaatlichkeit nichts zu tun hat. Daher sollte man in Dtl. auch keine Zahlungen auf Aufforderung leisten. Geklagt wird meistens nicht.
      Wenn man das Fahrzeug sowieso nicht mehr hat, kann auch bei weiterer Einreise nach Ungarn gar nichts passieren. Da die sich von Anfang an nur an den Halter wenden, ist dies nach deutschem Recht unzulässig.
      beste grüße
      Markus

      • Christian van Bergen

        Sehr geehrter Markus F,

        sehr gerne würde ich hier zu Ihrem Sachverhalt Stellung nehmen. Leider sind Ihre Ausführungen nicht nachvollziehbar und in keinster Weise Stichhaltig.

        Frage 1:
        Wie kommen sie darauf das die Ungarische Autobahn Inkasso GmbH “keine rechtmäßige deutsche Einrichtung” sei?

        Dies kann für jeden einfach im Internet überprüft werden. Die Ungarische Autobahn Inkasso GmbH ist ein registriertes Inkassounternehmen. Zugelassen von Landgericht Landshut mit dem Aktenzeichen 371 E – M 1951 http://www.rechtsdienstleistungsregister.de

        Frage 2:
        Warum soll das “in der Form nicht gemacht werden” dürfen?
        Bitte konkretisieren Sie diesen Vorwurf

        Frage 3:
        Was verstehen Sie unter “deutscher Gesetzeslogik und Rechtsstaatlichkeit” und warum soll diese für einen Verstoß im Ausland gelten?

        Frage 4:
        Wieso soll es unzulässig sein an den Fahrzeughalter zu wenden?
        Die Halterhaftung ist im deutschen sowie auch im Österreichischen recht nicht unbekannt. Gerade bei der deutschen LKW Maut wendet sich sogar die Mauterhebende Behörde an den Zulassungsbesitzer.

        Zumal in der ungarischen Mautverordnung sogar spezielle Ausnahmen für die Halterhaftung vorgesehen sind.

        Frage 4:
        Ihr Hinweis es würde “sowieso nicht geklagt werden” sehe ich als äußerst Kritisch zumal dies ohnehin nicht richtig ist.

        Frage 5:
        Wieso soll es unzulässig sein gegen sich an den Fahrzeughalter zu wenden?
        Die Halterhaftung ist im deutschen sowie auch im Österreichischen recht nicht unbekannt. Gerade bei der deutschen LKW Maut wendet sich sogar die Mauterhebende Behörde an den Zulassungsbesitzer.

        Zumal in der ungarischen Mautverordnung sogar spezielle Ausnahmen für die Halterhaftung vorgesehen sind.

        Gerne können sie sich auch direkt an mich wenden unter vanbergen@autobahninkasso.de

    • Das ist Ungarn Abzocke hoch 10 , da frage ich mich warum die in die EU sind. Für mich ist es ein korruptes Land.

  37. Es muss darauf hingewiesen werden, das Ungarn mal ein schönes Land war. Ob es das heute noch ist, weiß ich nicht – aber es reisen ja noch viele dorthin.
    Dass aber wegen dieser Maut durch falsche Ausstellung – OBWOHL BEZAHLT WIRD – dann in überhöhter Form Inkasso-Schreiben erfolgen, sollte sich “Ungarn” nochmals überlegen.
    ABER: es nennt sich ja nur “Ungarisches Inkassobüro” und es ist kein Staat, der dahinter steht sondern ein privater Verein bzw. private Firma, welche das nur vorgibt.
    Nochmal. Es werden sehr häufig kleine “Fehler” bei der erstellung eingebaut, um dann Geld zusätzlich einzufordern. Insbesondere die Höhe ist dabei völlig unrechtmäßig.
    Leider informieren sich die meisten erst im Nachhinein hier auf dieser Seite und passen nicht vorher auf.
    Komisch auch, dass es nicht schlicht ein ordentliches Infoblatt an den Mautstellen gibt. Wäre Touristen-freundlich. Kann man sich nur wünschen.
    Schöne Grüße
    Markus

  38. Das ändert sich 2018 bei den ungarischen Vignetten

    Mit dem neuen Jahr sind bei den ungarischen Vignetten zahlreiche neue Regelungen in Kraft getreten. Autofahrer dürfen sich über zahlreiche Erleichterungen freuen, denn der staatliche Betreiber hat sich dazu durchgerungen, einige zuvor sehr strenge Regelungen an die Lebenswirklichkeit anzupassen.
    Die wichtigste Änderung dürfte sein, dass man bei unberechtigter Benutzung mautpflichtiger Strecken in Zukunft 60 Minuten Zeit hat, die „e-matrica“ noch nachzukaufen, ohne administrative Sanktionen befürchten zu müssen. Bisher war es so, dass man in jedem Fall eine Strafe von 14.875 Forint zu zahlen hatte – wer versehentlich einmal falsch abbog, wurde unweigerlich so behandelt wie ein vorsätzlicher Mautpreller, was von vielen als ungerecht empfunden wurde. Zudem ist es den Reisenden nun möglich, die Fahrstrecke auch kurzfristig den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechend anzupassen, ohne zwingend vorab eine Vignette zu kaufen.
    Ebenfalls in die Kategorie „kundenfreundlich(er)“ gehört die Regelung, dass „nur“ noch 7.500 Forint (statt 14.875 Ft) Aufpreis zu zahlen sind, wenn man zwar eine Vignette kauft, diese aber eine zu niedrige Kategorie ausweist. Wer privat einen PKW fährt, ist sich nämlich nicht immer bewusst, dass der wirklich kleine Firmenwagen vielleicht als „Kleinlaster“ mit weniger als 3,5 Tonnen und damit in die teurere Kategorie D2 statt D1 eingestuft ist. Ungarn-TV-Tipp: an den Verkaufsstellen wird man Ihnen nach einem Blick in die Fahrzeugzulassung sagen können, welche Kategorie vorliegt. Wer vor dem ersten Kauf sicherheitshalber fragt, kann eigentlich nichts falsch machen.
    Übrigens: wer ein Fahrzeug der Kategorie D2 fährt und drei Kinder hat, braucht nur die Tarife für die preiswertere Eingruppierung D1 zu zahlen. Bisher gab es diese Ermäßigung erst nach vier Kindern.
    Auch bei den Zahlungsfristen zeigt sich der staatliche Autobahnbetreiber künftig kulanter. So vervierfachte sich die Strafmaut von 14.875 Forint bisher bereits nach 30 Tagen auf 59.500 Forint, nunmehr hat man für sämtliche Nachzahlungen glatte 60 Tage Zeit.
    Wer bei der Registrierung ein falsches Kennzeichen angab, musste bei der Korrektur bisher für jeden Buchstaben bzw. jede Zahl extra zahlen. Zu verstehen war das kaum, da der Verwaltungsaufwand für die Änderung nicht davon abhängt, wie viele Buchstaben zu ändern sind. Künftig gibt es hier nur noch einen „Tarif“. Auch die Beschränkung, dass eine solche Korrektur nur einmal jährlich pro Fahrzeug möglich ist, wurde abgeschafft. Wie bisher gilt beim Kauf der Vignette, dass man peinlichst genau darauf achten sollte, ob das richtige Kennzeichen und das korrekte Herkunftsland eingegeben wurden.
    Wenn zwischen der unberechtigten Benutzung der entsprechenden Straßenabschnitte und der ersten Zahlungsaufforderung weitere Mautverstöße begangen wurden, kann einmal im Jahr beantragen, „nur“ die doppelte Strafe zu zahlen. Dafür stehen nun 75 statt bisher 15 Tage nach Zugang der ersten Zahlungsaufforderung zur Verfügung. Zudem kann pro Kalendertag nur noch ein Mautverstoß bestraft werden.

    • Aber keine Sorgen die Abzocke geht weiter..

    • Herzlichen Dank für die ausführliche Darstellung der Neuerungen 2018. In Kurzform habe ich das bereits in meinem Maut-Artikel erläutert. Sicher hilft das hier auch noch einigen Leuten bei weiteren Fragen.

      • Nur das Mautpersonal ist nicht behilflich, sonder das glatte Gegenteil, so wie es in diesen Artikel steht, also aufpassen und sich informieren sei da dringend geraten. Diese Betrüger arbeiten Hand in Hand zusammen..

  39. Ich habe eine Frage: Eine deutsche Firma nach dem deutschen Privatrecht bezieht sich in der Aufstellung ihrer “Bearbeitungsgebühren” auf deutsche Gesetze um ungarisches Recht zu vollziehen. Was habe ich als Österreicher also mit den deutschen Gesetzen zu tun?? Abgesehen davon dass die Bearbeitungsgebühr höher als die Strafe selbst ist, schon allein das eine Frechheit, frage ich mich warum ich das bezahlen muss?

    Es ist keine staatliche Behörde aus Deutschland die von mir in Österreich eine Ordnungsstrafe fordert, dazu gibt es schon direkte Übereinkommen Deutschland/Österreich, aber eine private Firma?? für Ungarn?? nach deutschen Privatrecht???

    • RICHTIG ERKANNT.
      Dieses sogenannte Ungarische Inkasso Büro ist keine rechtmäßige deutsche Einrichtung.
      Es dürfte auch „international“ nicht zulässig sein. Meines Erachtens dürfen DIE das in der erfolgten Form nicht geltend machen. Die schüchtern mit falscher Vorstellung nur ein.
      Man merkt, dass die Vorgehensweise mit deutscher Gesetzeslogik und Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun hat. Daher sollte man in Dtl. auch keine Zahlungen auf Aufforderung leisten. Geklagt wird meistens nicht.
      Wenn man das Fahrzeug sowieso nicht mehr hat, kann auch bei weiterer Einreise nach Ungarn gar nichts passieren. Das die sich von Anfang an nur an den Halter wenden, ist dies nach deutschem Recht unzulässig.

  40. Normalerweise muß man es nicht bezahlen, das ist keine staatliche Behörde sondern ein Privates Unternehmen. Was diese versuchen ist reine Erpressung und Betrug .Die möchten die Bürger nur einschüchtern, weiter nichts. Es wird zu keinem gerichtlichen Verfahren kommen.
    https://youtu.be/vqwNJET9dFs

    • Das ist kein Betrug, sondern eine privatrechtliche Forderung, die durchaus auch im europäischen Nachbarland vollstreckbar ist.

      • Ich widerspreche da ,es ist großer Betrug und es wir hier mit linken Methoden gearbeitet, nur um an Geld zu kommen.Wenn Forderungen berechtigt sind ist es ok ,aber nicht so.

  41. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht ,es ist nur Abzocke und Betrug hier in Spiel und man baut auf die Dummheit der Leute, nichts davon ist rechtlich , es geht schon los, das auf den Mahnschreiben keine Unterschrift ist , maschinell erstellte Schreiben, ohne Unterschrift sind nicht rechtens und mahnen kann nur ein Gericht . Des weiteren werden hier absichtlich Fehler eingebaut ( mit von den Mautverkäufern,hier wird gemeinsame Sache gemacht ) nur um viel Geld den Leuten aus dem Kreuz zu leiern. Das ganze Unternehmen hat Mafia Strukturen und einen erpresserischen Charakter. Diese Methoden sollten schleunigst vor einem EU Gerichtshof landen..

  42. VIELE, sehr viele, die hier Betroffene sind, haben ihre Maut korrekt bezahlt.
    Wie bereits zahlreich festgestellt wird, passieren jedoch “FEHLER” an den Mautstellen, dass ein Zahlendrehe drin ist. l statt i geschrieben wird oder auch H statt DE für das Land, aus dem man kommt. Alle dies Fehler erhärten den verdacht, dass dies bewusst falsch gemacht wird, da man dann nachher nochmals richtig abkassieren kann. 25.000 mal im Jahr ist kein Versehen, das ist System!
    Und die “Forderung” als “Inkasso” zu berzeichnen udn wie einen Mahnbescheid aufzumachen, ist schlicht infam und gehört m.E. sogar ABGEMAHNT.

    An anderer Stelle wurde hier durch diese Auskunftsseite der ungarischen Inkassostelle angegeben:
    „Die Vignetten gelten für 10 ganze Tage, beginnend ab dem Tag des Erwerbs, und zwar ab 0 Uhr.“
    Wenn das nun stimmt, wäre die gegenteilige Aussage, es gelte erst ab dem Erwerbzeitpunkt unrichtig. Man merkt, dass die Vorgehensweise mit deutscher Gesetzeslogik und Rechtsstaaatlichkeit nichts zu tun hat. Daher sollte man in Dtl. auch keine Zahlungen auf Aufforderung leisten. Geklagt wird meistens nicht.
    beste grüße Markus

    • Die Vignetten gelten immer erst ab Erwerbszeitpunkt und nicht rückwirkend. 2018 wurde die Kulanzregelung eingeführt, dass ein Fahrer nach versehentlich Befahren einer mautpflichtigen Strecke noch eine Stunde Zeit hat, um die erforderliche Vignette zu erwerben.
      Dass ein Unternehmen außenstehende Forderungen anmahnt und per Inkasso beitreibt, ist doch völlig normal. Das machen etwa Versorger genauso.

      • Man könnte denken, das Sie Herr Possepeter von dieser Betrügergesellschaft bezahlt werden, denn 25000 angebliche Verstöße, das ist nicht normal und diese fiese Masche zieht man besonders bei unwissenden Ausländern ab. Fui Teufel und sowas ist in der EU..

        • Das ist jetzt aber super schlau festgestellt.
          Die ganze Seite ist so aufgezogen, dass man gesagt bekommt, man müsse diese “Strafen” bezahlen. Ist doch ganz klug. Statt einer richtigen Beschwerdeseite baut man als Betreiber der Maut eine pseudo-Infoseite auf und “informiert” die Ratsuchenden entsprechend.
          Dafür muss man aber hier keine Beleidigungen und Beschimpfungen loslassen.
          NUR NICHT BEZAHLEN auf deren als Mahnbescheid aufgemachte Schreiben!

          • genau… und vom deutschen Staat braucht man auch keine Hilfe erwarten, denn der kassiert bei den ganzen Verfahren ordentlich mit ab – alleine schon durch die Umsatzsteuer.
            Das einzige was hier hilft, ist eine Sammelklage gegen die Ungarische Autobahn Inkasso GmbH – vielleicht hilft es was, solange die Gerichte noch unabhängig agieren können.
            Wenn man übrigens mal im Impressum der Webside der Ungarische Autobahn Inkasso GmbH nachschaut, wird man eine Menge ungarischer Namen finden…

    • Richtig ,das ganze hat System ,nur um an Geld zu kommen, wird alles bewußt gemacht und hier kommt auch die Vermutung auf, das hier alle unter einer Decke stecken was den Betrug angeht..Sehr fiese Masche ist das ..

  43. Ich bin versehentlich auf die Autobahn gekommen. Nach 6 km Autobahnfahrt mit dem Wohnmobil wieder runter und sofort versucht eine Vignette D2 zu kaufen. Das ganze ist innerhalb einer Stunde passiert.
    Werde ich bestraft ? und mit wieviel muss ich rechnen ?

    • Hallo, wenn dies jetzt kürzlich im Jahr 2018 passiert ist, haben Sie alles richtig gemacht und sollten nicht bestraft werden. Bewahren Sie aber den Kaufbeleg der D2-Vignette gut auf.
      Viele Grüße von Peter

  44. Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Passiert ist es erst gestern und ich hoffe das Inkassounternehmen sieht das genau so. Auf jeden Fall sind jetzt meine kommenden Urlaubstage entspannter.
    Vielleicht noch ein Hinweis. Als ich endlich eine Verkaufsstelle für Vignetten gefunden hatte wollte mir der Verkäufer unbedingt eine Vignette D1 verkaufen. Das ein Wohnmobil unter 3,5 Tonnen und weniger als 7 Sitzplätze eine Vignette D 2 benötigt war ihm nicht gekannt, gibt es auch nur in Ungarn.

    • Genauso ist es ,es werden absichtlich fallen eingebaut um den Bürger noch 1x abkassieren zu können,genauso habe ich es auch erlebt.Diese ganze Betrügerei gehört vor dem EUGH sowas gibt es nur in Ungarn. Wozu die D1 diese ist doch bis 3,5 Tonnen, warum muß ich dann für einen kleinen Transporter dieser keine 2Tonnen wiegt eine D2 haben ? Für mich ist es eindeutig Betrug, sowas gibt es nirgendwo ,weder in der Slovakei oder bei den Tschechen, wenn eine Mautvigette bis 3,5Tonnen ist dann ist es so, hört auf mit euren verwirrenden Spielen Ihr Betrüger. Nur um an mehr Geld zu kommen wird dies gemacht, Fui Teufel ,man sollte Euch aus der EU schmeißen mit euren mafiosen Strukturen..

  45. Bekannter hat in Budapest mein Auto geparkt. Angeblich im Parkverbot, obwohl sich dort – nach seiner Aussage – kein Parkverbotsschild befand. Ich lebe in der Schweizund habe Schweizer Kennzeichen.
    Kommt Schreiben von “Ungarisce Autobahninkassso GmbH”. Entsprechend reagiert.
    Heute kommt eine Betreibungsankündigung (SCHWEIZ), vergleichbar mit Ankündung eines Mahnbescheides (DEUTSCHLAND).
    Ist das rechtens? Wann verjährt Busse wegen falsch parken in HU?

    • Christian van Bergen

      Sehr geehrter Herr Sauer

      Falls Ihnen eine Aufforderung der der Ungarischen Autobahn Inkasso GmbH vorliegt, handelte es nicht um ein “Parkverbot” sondern um eine Forderung von einer erhöhten Parkgebühr wegen damals nicht entrichteter Parkgebühren. Im Volksmund auch BUSSE genannt.

      Budapest ist in verschiedene Stadtbezirke und entsprechende Parkzonen unterteilt. Diese sind entweder direkt an den jeweiligen Parkmöglichkeiten (Parkplätzen) oder jeweils bei der Einfahrt in eine dieser Zonen bzw. den Stadtbezirk gekennzeichnet. Es gibt keine Vorschrift, dass jeder gebührenpflichtige Parkplatz mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet sein muss. Die Ausschilderung an Ein- und Ausfahrt der Parkzone entspricht den gesetzlichen Vorschriften.

      Auch auf den Websiten der Stadtbezirke sowie auf folgender Website kann man sich im Vorfeld über die örtlichen Vorschriften informieren und auch die Parkgebühr entrichten.

      https://www.nemzetimobilfizetes.hu/articles/view/parkol%C3%A1s-z%C3%B3n%C3%A1k

      Können Sie bitte detailliert mitteilen um welchen Fall es geht da Ihre Aussage “entsprechend Reagiert” nicht greifbar ist. Jeder Betroffene wird in mehreren Schreiben über den Sachverhalt informiert. Eine Betreibungsankündigung stellt die letzte Möglichkeit des Forderungseinzuges dar.

      Die Verjährung ist im Straßenverkehrsgesetz von Ungarn geregelt.

      Bitte setzen Sie sich zu Klärung mit der Antragenden Stelle in der Schweiz oder mit der Ungarischen Autobahn Inkasso GmbH in Verbindung.

    • Hallo Herr Sauer,
      grundsätzlich ist die Beitreibung ungarischer Forderungen im Ausland rechtens. Wie die Situation für die Schweiz genau aussieht, kann ich leider nicht beurteilen. Die Verjährung des Bußgeldes für das Falschparken in Ungarn beträgt ein Jahr. Hinsichtlich möglicher Einsprüche oder weiterer juristischer Schritte möchte ich noch auf eine juristische Mitteleilung vom ADAC verweisen: https://www.adac.de/sp/rechtsservice/_mmm/pdf/2015-53-UNGARN-Klage-des-britschen-Inkassob%C3%BCros-EPC-wegen-Parkforderungen-aus-Budapest-vor-deutschen-Gerichten_245386.pdf.
      Viele Grüße, Peter von reisewege-ungarn.de

      • Vielen Dank für diese Info. Mit entsprechend reagiert meine ich, ich habe denen mitgeteilt, dass ich a) nicht selber gefahren bin und b) lt. Fahrer kein Schild weit und breit zu sehen war. Das Ganze war irgendwann voriges Jahr im Herbst. Müsste doch schon verjährt sein.
        Die “BUSSE” hat sich mittlerweile auch vervielfacht.
        Das kann ich so doch nicht einfach hinnehmen, oder?

  46. Sie MÜSSEN in jedem Fall Widerspruch einlegen. Für den Nachweis sorgen. Auch unter Hinweis, dass SIE nicht der verantwortliche Fahrzeugführer waren. Es ist egal, ob in Ungarn andere Rechtsregeln gelten. Mit Einlegung des Widerspruches und einer ordentlichen Begründung sind Sie erst einmal auf der sicheren Seite. Im Weiteren ist kaum mit einem notwendigen Klageverfahen zu rechnen. Es handelt sich nach außerungarischem Recht um eine zivilrechtliche Forderung. Daher prüfen die hiesigen Gerichte – und meist nach hiesigen Rechtsvorstellungen. Es wird wohl kein Klageverfahren auf zahlung geben.
    Grüße

    • Christian van Bergen

      Die Verjährung ist, wie schon von Herrn Sauer angegeben, 1 Jahr. Allerdings bedeutet das natürlich nicht, das man sich nur 1 Jahr verstecken muss und danach ist es erledigt.

      Es ist auch davon auszugehen, sich die der geforderte Betrag mittlerweile um die Kosten für die Beitreibung (Porto, Bearbeitungsgebühren, Ermittlungen…usw.) erhöht hat. Daher ist die Summe sicher höher als die eigentliche “Busse”. Dies dürfte aber verständlich sein. In der Regel sollte durch die Ungarische Autobahn Inkasso ausführlich informiert worden sein. Gerade in Bezug auf die Beschilderung und die Halterhaftung. Wenn dann natürlich trotzdem keine Zahlung erfolgt wird das Verfahren natürlich weitergeführt.

      Das ungarische Straßenverkehrsgesetz regelt dies sehr genau.

      1. die Haftung des Fahrzeughalters / Besitzers für die Entrichtung der Parkgebühren sowie der bei Nichtzahlung fälligen Zusatzgebühren.

      9/D. §

      (3)A járművek helyi közutakon, valamint helyi önkormányzat tulajdonában álló közforgalom elől el nem zárt magánutakon, tereken, parkokban és egyéb közterületeken történő várakozása a helyi önkormányzat, vagy a Mötv. 16/A. §-ában meghatározott szolgáltató és a várakozási terület igénybevevője közötti polgári jogi jogviszony. A várakozási díj és a pótdíj megfizetéséért a jármű üzembentartója felel.

      2. Wer ist als Fahrzeughalter zu betrachten:

      2. § (9)
      A közúti közlekedési nyilvántartásról szóló 1999. évi LXXXIV. törvény (Közl. nytv.) értelmében az
      üzembentartó a járműnyilvántartásban, valamint a jármű forgalomban tarthatóságát igazoló
      okmányban feltüntetett személy.
      A Közl. nytv. 2. § (9) pontja szerint.

      Zudem kann jeder Bezirk oder Gemeinde es selbst entscheiden an wem die Eintreibung übergeben wird.

      Christian van Bergen

  47. Ich habe in Nagylak, direkt an der Grenze meine 1-Monatsvignette erworben und diese mit meiner ADAC-Kreditkarte bezahlt. Der Verkäuferin habe ich zum Datenabgleich meinen Fahrzeugschein vorgelegt. Nun habe ich von besagter Inkasso-Firma ein Schreiben erhalten, dass ich zwei mal ohne gültige Vignette unterwegs war. Nachdem ich der Inkasso-Firma nun alle meine KFZ-Daten und die Vignette zugemailt hatte, hieß es, der Ländercode wäre falsch eingetragen gewesen (RO anstelle D) und ich hätte ja die Richtigkeit meiner Daten beim Kauf durch Unterschrift bestätigt. Die einzige Unterschrift, die ich beim Kauf abgegeben hatte, war jedoch die zur Zahlung mit Kreditkarte…
    Kann nun überhaupt weiter gegen mich vorgegangen werden?

  48. Christian van Bergen

    Sehr geehrter DiKo71,

    dieser Sachverhalt ist eindeutig in der Mautverordnung geregelt.

    Sollte vom Käufer versehentlich ein falsches Kennzeichen oder Länderkennzeichen bestätigt worden sein, besteht die Möglichkeit das falsche Länderkennzeichen gemäß den Vorschriften der Mautverordnung korrigiert werden.

    Diese finden sie hier in deutscher Sprache. http://maut-tarife.hu/articles/article/e-vignette-information-und-kauf

    § 4 (4)— Der Käufer ist zur Kontrolle und endgültigen Bestätigung der von ihm beim Kauf
    angegebenen Daten verpflichtet….

    § 5 (1) Die Straßennutzungsberechtigung kann nur dann als gültig angesehen werden, wenn der Käufer nach der Zahlung der Gebühr … beim Kauf das Verkäuferexemplar des
    Kontrollabschnitts unterschrieben und das Käuferexemplar des Kontrollabschnitts erhalten
    hat. ……Die Unterschrift ….belegt, dass der Kontrollabschnitt alle Fakten und Daten der Wahrheit
    und dem Willen des Käufers entsprechend enthält….

    Sollte also keine Unterschrift geleistet worden sein ist ohnehin keine gültige Straßennutzungsberechtigung entstanden.

    § 8 (5a) Bei Angabe eines falschen Länderkennzeichens ist es möglich, das richtige
    Kennzeichen innerhalb von 60 Kalendertagen nach Beginn der Gültigkeitsdauer der
    Straßennutzungsberechtigung bzw. innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Aufforderung zur
    Zahlung der Zusatzgebühr wegen eines falschen Länderkennzeichens….durch die entsprechende Änderung des Länderkennzeichens erfassen zu lassen.

    mfg
    Christian van Bergen

    • Sehr geehrter Christian van Bergen,
      vielleicht haben Sie meinen Post vorher nicht richtig durchgelesen…
      Mir wurde beim Kauf, nachdem meine Fahrzeugdaten eingegeben wurden, ein Bon ausgestellt, den ich unterschreiben sollte. Mir wurde gesagt, dies sei zur Zahlung mit Kreditkarte notwendig. Anschließend wurde mir die Vignette/Kontrollabschnitt ausgehändigt und meine Kreditkarte und mein Fahrzeugschein zurückgegeben.
      Wenn Sie also behaupten, ich hätte keine gültige Straßennutzungsberechtigung erworben, warum habe ich diese dann bezahlt und einen Beleg dafür erhalten. Die Abbuchung von meiner Kreditkarte kann eindeutig belegt werden. Wenn das Produkt, das ich erworben habe ungültig sein sollte, warum wurde mir der Kaufbetrag dann nicht wieder auf meine Karte zurückerstattet. In diesem Fall wäre mir das nämlich aufgefallen und ich hätte reagieren können, noch bevor ich von der Inkassogesellschaft angeschrieben wurde.

      • Christian van Bergen

        Sehr geehrter DiKo71

        Ihren Post habe ich natürlich sehr genau gelesen. Ich habe die Verordnung zitiert. Darin ist alles klar und deutlich geregelt.

        Sie haben leider Ihren Beleg nicht überprüft. Dies ist nach der Verordnung Ihre Pflicht. Sie müssen eine “für Ihr Kennzeichen incl. Länderkennzeichen” gültige Vignette haben.

        Bei der Kontrolle sollten Sie einen Fehler sofort reklamieren. Andernfalls kommt es leider zu dieser Situation. Spätestens beim Aushändigen der Vignette hätten Sie die Daten überprüfen können.

        Wie in anderen Ländern auch, selbst bei Klebevignetten sollte man die Daten genau prüfen. (Lochung)

        Leider war ich nicht beim Kauf Ihrer Vignette dabei. Daher kann ich dazu keine Angaben machen.

        vg
        Christian van Bergen

        • Sehr geehrter Christian van Bergen,
          ich weiß nicht, was es für einen Sinn macht, mir hier nachträglich die einzelnen Paragraphen der Verordnung nochmal vorzutragen. Es gibt wohl kaum einen Autofahrer, der sich kurz vor dem Kauf der Vignette nochmal das ganze ungarische Mautgesetz durchliest. Er möchte einfach nur legal auf der Autobahn fahren und dafür die notwendige Vignette kaufen. Wenn nun in meinem Fall vorgegaukelt wird, ich hätte meine Kreditkartenzahlung bestätigt, in Wirklichkeit wurde meine Unterschrift jedoch dafür missbraucht, ALLE Angaben auf der Vignette zu bestätigen, weiß ich nicht, wer hier falsch gehandelt haben soll.
          Selbstverständlich habe ich mir die Vignette angeschaut, Kaufdatum und Ablaufdatum sowie Nummernschild überprüft. Dass weiter unten – noch dazu zuerst in unter ungarischer Bezeichnung – ein zusätzlichen Ländercode angegeben ist, darauf bin ich bis jetzt noch nie hingewiesen worden.

          • : Hallo DiKo71,
            gehen Sie am besten gar nicht mehr auf die Kommentare von van Bergen ein! Dieser ist mit Sicherheit ein Mitarbeiter der Ungarischen Autobahn Inkasso, welcher versucht, Sie von weiteren Schritten abzuhalten oder aus Ihnen Informationen zu entlocken, die gegen Sie verwendet werden könnten.

  49. Sehr geehrter Herr Possepeter
    Ich bin auch ein Ländercode Opfer.
    Für die Zukunft möchte ich von Ihnen wiesen für Deutschland: DE, DEU oder .de Ländercode bei nächste Vignettekauf verlangen.
    mfg Levente

    • Hallo,
      das richtige Länderkennzeichen für die E-Vignette für Deutschland ist nur das “D” wie auf dem Nummernschild. Beim Kauf der Vignette im Internet, etwa auf virpay.hu oder in einer App wird durch die Länderauswahl automatisch das richtige Länderkennzeichen verwendet.

      • Sehr geehrter Herr Possepeter,
        vielleicht haben Sie meinen Beitrag oben auch gelesen. Ich hätte noch eine weitere Frage dazu:
        Wenn Ungarn ein angeblich so modernes Mautsystem besitzt, warum ist es dann möglich ein (in meinem Fall) deutsches Nummernschild und einen rumänischen Ländercode einzugeben, ohne dass die Eingabe in dieser Kombination als ungültig erklärt wird. Rumänische Nummernschilder sind in der Form AB 12ABC aufgebaut und nicht wie in Deutschland mit AB-CD 1234!

        • Christian van Bergen

          Sehr geehrter DiKo71,

          das ist so nicht ganz richtig. es gibt in Rumänien nicht nur derartige Kennzeichen sondern auch z.B. Provisorische Kennzeichen. Diese sind nahezu Identisch mit deutschen “Werkstatt”-Kennzeichen.
          Auch in den Niederlanden gibt es gleichartige Nummerierungen wie in Deutschland.
          Zudem gibt es seit Jahren ständig neue Exotische Wunschkennzeichenmöglichkeiten in verschiedenen Ländern.

          Alleine von der Nummernfolge ist daher keine 100%ige Einordnung möglich.

          mfg
          Christian van Bergen

      • Hallo Hr. possepeter , Da Sie ständig Ihr so schönes und gutes Ungarn und vor allem die Handlungen der ganzen Inkasso Typen schützen ,ist sehr ehrenvoll aber wenn Sie meinen dass man auch wenn man dieses für mich sehr kleingeschriebenen Quittung (wohl Absicht) durchlesen soll ,die sog. Länderkennzeichnung an der Kasse dem Verkäufer auch das Land angibt woher man kommt und er trotzdem SLO für Slovenien angibt dann ist das nicht meine Schuld. Diese Länderkennzeichnung ist wo wir schon etliche jähre den Schenken Abkommen haben VÖLLG UNWICHTIG den die netten Abkassierer aus Eggenfelden haben mich per mein Kennzeichen trotzdem gefunden und ich habe die Maut ja sowieso bezahlt! Was hätte ich auch tun können wenn ich es auch bemerkt hätte das die Kennzeichnung nicht richtig ist den ich bin schon nach 5 Minuten erfasst worden ,und müsste sowieso nur bis zu nächsten Ausfahrt ihren um an die kroatische Grenze zu gelangen hätte ich zurückfahren sollen und wer hätte dann die Quittung ändern können wo derjenige den Fehlerhafte Länderkennzeichnung, eigegeben hat obwohl ich Deutschland angegeben habe!Das hätte man eh nicht mehr ändern können! Bin genauso der Meinung wie auch viele anderen das dahinter ein System steckt.Sie müssen mir auch sagen wieso es wenn wir schon in Europa leben eine Länderkennzeichnung nötig ist, wenn man durch das Kennzeichen den Fahrer sowieso ermitteln kann! Wohl nur aus einem
        Grund “Vertrauen ist gut ,Kontrolle ist besser ” nicht war! 40 Jahre “Gulaschkommunismus ” hat wohl seine Spuren hinterlassen , oder ist das immer noch die k.u.k. Bürokratie! Oder ist das vielleicht die Datensammelwut der Regierung Orban,Wissen Sie was ich selbst habe ungarische Vorfahren(beide Grossväter ) und darauf bin ich irgendwann mal stolz gewesen! War wohlgemerkt!In anderen Länder Europas läuft das mit der maut viel einfacher und es werden keine Kennzeichen notiert DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN nur in Ungarn ist das notwendig. Noch was obwohl ich eine Vignette für ein Jahr gekauft habe nämlich am 31.03. 2018 endet deren Gültigkeit am 31.01 2019 also 2 Monate früher also auch so eine kleine Falle nicht war!Und genauso mickrig ausgedrückt das man es nicht gleich entdeckt Man denkt OK bin Ende März gefahren also kann ich dann bis Ende März im nächsten Jahr wieder fahren Es wird hier nur mit miesen “kleinen” Tricks gearbeitet das es einem die Kotze hochtreibt!Also schützen Sie auch weiter das vorgehen Ihrer netten Landsleute oder wie auch immer, aber bei so vielen Fällen die in Tausende gehen macht man sich keine gute Werbung vor allem was es die Tourismusbranche betrifft!Gruss ein verärgerter Europabürger!

        • Da kann ich Dir nur Recht geben ,den miese fiese Tricks bringen ebend Geld und viel Geld um sonst werden nich 25000tsd. angebliche Verstöße registriert, hier bewegt sich Ungarn auf einer sehr dünnen Eisdecke,rein rechtlich ist es Betrug vom Feinsten, ich kann auch beweisen, das diese Mitarbeiter zum Betrug angehalten werden,denn was sind das für Mitarbeiter zb Strassenfeger ? Denke mal das es um geschultes Personal handelt und diese es auch wissen, vieleicht sind diese noch an einer Betrugsumsatzprämie beteiligt, ich kann nur jeden raten Rechtsmittel einzulegen und nicht einfach bezahlen.
          Noch was kritische USER sperrt man an Hand der IP darüber kann ich nur laut ..lachen .Ihr denkt wirklich die Leute sind bekloppt…..

  50. Mittlerweile habe ich mal wieder durch Ungarn fahren müssen und somit eine Vignette an der rumänisch-ungarischen grenze (auf ungarischer Seite) gekauft. Da ich ja auch schon meine negativen Erfahrungen machen musste (siehe meine Posts weiter oben), habe ich diesmal ganz genau aufgepasst und den ganzen Kaufvorgang auch gefilmt und fotografiert:
    1. An keiner Stelle am und rund um das Verkaufshäuschen stehen Hinweise, welche Details auf dem Beleg zu überprüfen sind, es wird lediglich auf einem Schild die Fahrzeugkategorie beschrieben.
    2. Als mir der Beleg zum Unterschreiben vorgelegt wurde, deutete die Verkäuferin nur auf das Kennzeichen im Beleg und fragte ob dieses so richtig sei.
    3. Auch nach mehrmaligem Nachfragen, ob noch andere Punkte auf dem Beleg zu überprüfen seien, hieß es immer nur – nein, schauen Sie, ob das Kennzeichen so stimmt.
    4. Auch diesmal wurde mir erst einmal der Ländercode RO (Rumänien) eingetragen. Als ich die darauf hinwies und ihr sagte, dass mein Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist, sagte sie (ACHTUNG, JETZT KOMMTS !!!): das hier bedeutet nur, dass ich über Rumänien nach Ungarn eingereist sei !!! Erst als ich darauf bestand, D als Ländercode eingetragen zu haben und sie daraufhin noch eine Kollegin rief (die sie dann angeblich auf ihren Fehler hinwies), habe ich dann einen korrekten Beleg zur Unterschrift erhalten.

    Wie bereits erwähnt, habe ich das alles gefilmt und fotografiert. Momentan lasse ich durch meinen Anwalt überprüfen, inwieweit gegen die Ungarische Autobahn (vorerst noch nicht gegen die Inkasso Gesellschaft) vorgegangen werden kann. Auch der ADAC hat schon sein Interesse angemeldet…
    Ich halte Euch auf dem laufenden 🙂

    • Teilen Sie doch diese Schwierigkeiten bitte auch direkt der Ungarischen Autobahninkasso mit, denn auch dort möchte man solche unnötigen Fehler lieber vermeiden.
      Ansonsten empfehle ich ja schon lange in meinen Tipps, die Maut vorher online oder per App zu entrichten. So könnt ihr solche Probleme von vornherein umgehen.

      • Hallo Herr Possepeter,
        ich habe diesmal eigentlich keine Schwierigkeiten gehabt, da ich ja wusste, auf was ich alles zu achten habe 😉
        Es ging mir nur darum, festzustellen und zu beweisen, dass wirklich regelmäßig versucht wird, jemanden eine Vignette mit falschen Angaben unterzujubeln. Ich denke, dass mir das hiermit gelungen ist.
        Ich bin nicht der Meinung, dass die Ungarische Autobahn Inkasso daran interessiert ist, dass solche Fehler vermieden werden. Immerhin ist die Nacherhebung der Mautgebühren deren hauptsächliche Einnahmequelle. Ich kenne kein privates Unternehmen, welches versucht, sich selber den Geldhahn abzudrehen, indem es die Mechanismen, die zu maximalen Umsatz führen, freiwillig ändert…

        • Anständig und sauber und korrekt arbeiten diese nicht, nur mit miesen Tricks. Es sind halt korrupte Verbrecher . Sorry aber anders kann man diese Methoden nicht bezeichnen..Warum hängt kein Typisierung an der Mautstelle ( Bildertafel) aus nur um die Leute hinter das Licht zu führen, das ist der einzigste Grund. Man sollte Euch postwendend aus der EU rauswerfen. Für mich sind das südamerikanische Verhältnisse. Korrupt bis dorthinaus..

        • Christian van Bergen

          Sehr geehrter Forumuser,

          natürlich ist die Ungarische Autobahn Inkasso GmbH stark daran interessiert, solche Misstände zu beheben. Wir leiten alle Beschwerden umgehend an die verantwortlichen Stellen in Ungarn weiter. Hierzu gibt es auch engen Kontakt mit den Automobilclubs ADAC und ÖAMTC. Senden sie bitte eine Email an info@autobahninkasso.de mit genauer Angabe der Verkaufsstelle und Kaufzeitpunkt. (Name sollte auf der Vignette stehen).

          Es ist jedoch zu beachten, das die Verkaufsorganisationen (Häuschen oder Tankstellen) sofern Sie keine offiziellen Verkaufsstellen der Mautgesellschaft sind, eigenständige Unternehmen sind die Vignetten lediglich im Auftrag vertreiben. Somit entzieht sich die Einflussnahme auf Qualität des Personals dem Zugriff der Mautgesellschaft.

          Wir empfehlen generell jedes Dokument was man unterzeichnet genau zu prüfen. Die einschlägige Mautverordnung schreibt vor, welche Daten für die Gültigkeit einer Vignette ausschlaggebend sind.

          Mit freundlichen Grüßen
          Christian van Bergen

          • Herr van Bergen,darf ich mal ganz laut lachen…

          • Hören Sie doch mal auf zu zaubern und schreiben Sie nicht immer so ein Unsinn. Keiner von Euch ist daran interessiert, das es gerecht und ehrlich bei euch zugeht , Nur Betrug und Beschiss bringt viel Geld, das sieht man ja auch an den angeblichen 25000tsd. Verstößen. Es geht nur darum viel Geld zu machen. Nach dem Motto ist der Ruf erst mal ruiniert lebt es sich weiterhin ungeniert..

  51. Christian van Bergen

    Sehr geehrte Forumuser,

    an den Verkaufsstellen die wir bisher auf unseren Reisen besucht haben, hingen immer sehr wohl Typenbeschilderungen aus.

    Zudem kann man sich auf der Website der Mautgesellschaft über die Kategorisierung informieren.
    http://maut-tarife.hu

    Im Übrigen gibt es bei den verschiedenen Automobilclubs (ADAC, ÖAMTC, Magyar Autoclub…) alle nötigen Informationen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Christian van Bergen

    • Hören Sie doch auf den Leuten etwas vorzugaukeln, was das Gegenteil beweißt, Für wie blöd halten Sie denn die Bürger diese hier in die Falle getappt sind. Fakt ist der Bürger wir von A bis Z nur beschissen, so sieht es doch aus und bleiben Sie doch bei der Wahrheit ,darum werden auch so viele Ungereimtheiten eingebaut um den Autofahrer irre im Kopf zu machen. Das ganze hat System.

  52. Das ist eine große Lüge Herr C. van Bergen ,es hängt keine Beschilderung aus.Sie sind ja noch schlimmer als ein Baron Münchausen. Verbreiten Sie nicht solche Lügen. Es geht hier nur um Abzocke, weiter nichts. Große Betrüger seit Ihr.

    • Christian van Bergen

      Sehr geehrter Paul

      Ihre Äußerungen können wir nicht nachvollziehen. Wie gesagt. Auf unseren Reisen haben wir immer ausreichende Beschilderungen vorgefunden.

      Es sieht hier langsam so aus als wollen sie generell Andere für Ihre Probleme und Fehler verantwortlich machen. Sie sind auch grundsätzlich über jedes Gesetz und jede Regelung erhaben. Eine Vorschrift oder Regelung passt Ihnen nicht? Ihr Problem!

      Das Niveau Ihrer Kommunikation spricht auch für sich. 38 verachtende Kommentare. Die meisten mit haltlosen Behauptungen und Verdächtigungen. Es tut mir sehr leid, aber gegen Menschen wie Sie ist kein Kraut gewachsen.

      Ich wünsche Ihnen viel Freude bei allem was Sie tun oder nicht tun.

      Noch ein Tip: Gründen Sie Ihren Eigenen Staat (oder haben Sie das schon getan?)

      mfg.
      Christian van Bergen

      • Sehr geehrter Herr von Bergen
        schön dass Sie Zeit haben, in diesem Forum die ganzen Kommentare von Paul nochmal zusammenzuzählen. Mag sein, dass in einigen der Wortlaut etwas über das normale Niveau hinausgeht, aber auch er hat scheinbar mal eine unberechtigte, hohe Strafe zahlen müssen…
        Ihre Kommentare hier kann man aber größtenteils auch gleich in die Tonne werfen, da Sie – als Angestellter oder Partner der UAI – sich hier nur wiederholen anstatt konstruktive Lösungsvorschläge zu bringen.
        Mit der Äußerung, dass Typenbeschilderungen aushängen haben Sie Recht (Was anderes wurde von mir auch nie behauptet – lesen sie hierzu doch nochmal meinen Post vom 18. Juni 2018). Das ist aber auch schon das Einzige. Wie gesagt habe ich bei meiner letzten Ungarnreise nachweislich feststellen können, dass versucht wird, Vignetten mit falschen Angaben an den Mann zu bringen.
        Mich würde vielmehr interessieren, wie Ihr Inkassobüro dazu steht (und kommen Sie mir bitte nicht wieder damit, dass sie ernsthaft daran interessiert sind, solche Missstände zu beheben – damit machen Sie sich nur unglaubwürdig). Ich ziehe ernsthaft in Erwägung, meine Filmaufnahme im Internet zu veröffentlichen und sie als Beweismaterial jedem zur Verfügung zu stellen, der gegen Sie vor Gericht ziehen will.

  53. Christian van Bergen

    Guten Abend Diko71

    zunächst würde es mich schon sehr interessieren, was Filmaufnahmen die Sie illegal beim Kauf von Vignetten getätigt haben mit uns zu tun haben sollen.

    Wenn Sie gegen den Verkäufer von Vignetten oder deren Auftraggeber vorgehen wollen, dann tun Sie das und unterlassen Sie weitere Drohungen.

    Sie beklagen, dass ich mich immer wiederhole. Ich denke das ich das nicht getan habe. Und wenn dann natürlich…… Fakten können nur wiederholt werden. Fakten die in Gesetzen und Verordnungen zu finden sind. Was soll dazu sonst noch gesagt werden? Ausser das hier so mancher denkt, diese Fakten würden für ihn nicht gelten.

    Reisender, Du benötigst eine gültige Vignette.
    Reisender, Du bist verantwortlich das Du nur mit einer gültigen Vignette die Autobahn benützt.
    Reisender, bitte bewahre Deine Vignette 1 Jahr auf.
    Reisender, bitte überprüfe Deine Angaben auf der Vignette (da steh sicher nicht das man nur das Kennzeichen prüfen soll. Zumal das Länderkennzeichen auch ein Teil des Kennzeichens ist).
    Reisender, bitte bestätige Deine Angaben mit Unterschrift.

    Auch wenn ich mich vielleicht wiederhole. Aber das sind die Fakten.

    Wie gesagt, wenn sie sich vom Verkäufer der Vignette falsch behandelt fühlen dann sollten Sie dies mit ihm oder seinen Auftraggebern klären.

    Die Mautgesellschaft vergibt für den Verkauf von Vignetten Berechtigungen für den Verkauf an verschiedene Unternehmen.
    Die Mautgesellschaft ist nicht der Auftraggeber der Verkaufsgesellschaften (Wie auch… das sind zum Teil riesige Tankstellenketten oder eigenständige Handelsgesellschaften)

    Natürlich gibt es beim Kauf der Vignette immer den “Faktor Mensch”. Deshalb gibt es auch Kulanzregelungen bei falsch registrierten Kennzeichen. Und dies obwohl der Reisende/Käufer die letzte Person ist, die einen Vignettenbeleg kontrolliert. Aber das wissen sie ja bereits. Den Fehler ausschließlich bei Anderen zu suchen finde ich persönlich etwas befremdlich.

    Jetzt denke ich, ist zu dieser Thematik alles gesagt und eine weitere Diskussion in diesem Reise-Info-Forum ist sicherlich alles andere als Zielführend wenn nicht sogar überflüssig. Sehr gerne können Sie sich wieder persönlich in mich wenden. Sachliche Kommentare und Fragen werde ich natürlich gerne weiterhin beantworten.

    Dieses Forum sollte Reisenden die Möglichkeit bieten sich über das wunderbare Land Ungarn zu Informieren

    Mit freundlichen grüßen
    Christian van Bergen

    • NUn ja, der Ton mag schlecht sein.
      Sie Schreiben, dass es 8,5 Mill. Mautgebührenzahler im Jahr gibt.
      Da finden sich eben jedes Jahr gute 25.000 “Idioten”, die es als Anfänger falsch machen.
      Wenn das Personal falsch informiert ist und meint, man müsse (regelmäßig) RO bei deutschen Fahrzeugen eintragen, wenn diese aus Rumänien her kommen und 25.000 Unbeholfene es nicht besser wissen und übersehen, so ist dies für das Urlaubsland Ungarn eine Schlechtwerbung – zumal auch die Nachforderung bei einem kleinen Dreher sehr sehr teuer ist. – Und nach meiner Meinung durch das UAI eben NICHT mit korrekten Mitteln eingefordert wird.
      Dieser “Fehler” bringt zwischen 1,5 und 4 Milliarden ZUSÄTZLICH, obwohl ja eigentlich bezahlt wurde.
      Wenn in Dtl. ein Telefonist die Anrufer ständig falsch verbindet und diesen dadurch hohe Gebühren entstehen- dann wird der Telefonist entlassen. DAS ist Deutschland.
      Diese 1,5 bis 4 Millionen müssen dann angesichts der Negativwerbung für Ungarn wieder in Werbemittel investiert werden. Und wird es dennoch nicht ausgleichen.

      • Christian van Bergen

        Guten Tag Markus F.

        vielen Dank für Ihren Post.

        Die Mautverordnung regelt ein falsches Länderkennzeichen oder Zahlendreher im Kennzeichen mit §8 (5, 5a). Es besteht die Möglichkeit einer Vignettenkorrektur.

        Verwechslungen von 0 und O werden kostenlos korrigiert. Die übrigen Korrekturen kosten ca. 5 Euro zzgl. Bearbeitungsgebühren der bearbeitenden Stellen.

        Durch eine erfolgreiche Vignettenkorrektur wird dann die Forderung der unberechtigten Straßennutzung erlassen. Natürlich gibt es dafür auch Regeln und Fristen einzuhalten… aber das ist ja überall so.

        Mautverordnung in deutscher Sprache: http://maut-tarife.hu/files/img/articles/108/Verordnung%20des%20Ministers%20f%C3%BCr%20Wirtschaft%20und%20Verkehr%20Nr.%2036_2007%20(III.%2026.)%20GKM%20%C3%BCber%20die%20Maut%20von%20Autobahnen,%20Autostra%C3%9Fen%20und%20Hauptstra%C3%9Fen.pdf

        Mit freundlichen Grüßen
        Christian van Bergen

        • Hören Sie bloß auf die Leute weiterhin für dusselig zu verkaufen. Ihr seit große Verbrecher und Betrüger .So eine Korrektur ,liegt gleich mal bei 130€, Euch Schweine geht es nur um das abkassieren, weiter nichts. Zb. wenn ich eine Maut bekomme die D1 zb. wieso muß ich denn, wenn ich einen kleinen Transporter habe der gerade mal 1,5Tonnen wiegt, obwohl die D1 bis 3,5 Tonnen ist die D2 kaufen, Betrüger seit Ihr nichts weiter .Euch sollte man vor den EUG zerren Ihr Betrüger..

          • Christian van Bergen

            Lieber Paul,

            Weil es so in der Verordnung steht. Weil es so im Gesetz steht… einfach … weil es eben so ist…!

            Das bedeutet, ein Fahrzeug für Gütertransport benötigt eine höhere Vignette als eine für Personentransport. So einfach und auch so logisch ist das.

            Sie selbst haben sich für eine Zulassung als Transporter entschieden. Warum? Vielleicht weil Sie dafür weniger Steuer bezahlen? Ihre gründe dafür kenne ich nicht.

            Aber eben für ein Fahrzeug dieser Zulassungs-Art gelten andere Mautgebühren.

            Aber über DIESEN Sachverhalt wollen Sie sich doch bitte beim Verkehrsminister direkt beschweren.

            Mit freundlichen Grüßen
            Christian van Bergen

        • Für wie blöde halten Sie die Leute eigentlich Herr Van Bergen 5€ das ich nicht lache ….

  54. Christian van Bergen

    Lieber Paul,

    es tut mir sehr leid wenn Sie der Meinung sind das jemand Sie für “blöde” hält. Dies liegt mir fern. Jedoch fällt es immer schwerer Ihre unqualifizierten Kommentare noch ernst zu nehmen. Das kann vielleicht auch etwas mit Ihrer Art der Kommunikation zu tun haben. Jedoch ist die Dienstleistungsgebühr auch in der Verordnung geregelt. Sie beträgt 1470 Forint (ca. 5 Euro) Natürlich müssen auch die Gebühren bzw. Kosten des Verfahrens der beauftragen Organisationen entrichtet werden. In der Regel dürften aber durch Korrekturen nicht mehr als ca. 35-40 Euro zusammenkommen. Wer sonst soll dann dann die Kosten für Halterermittlung, Auslangen, PortoBearbeitung… usw. entrichten?

    Hier der Ausschnitt der Mautverordnung:

    §8 (9) Die Gebühr der in § 2 Absatz 3a, § 6/A Absatz 5 sowie § 8 Absätze 1 bis 8 geregelten
    Dienstleistungen beträgt inklusive Umsatzsteuer – sofern diese Verordnung nichts anderes
    verfügt – 1.470 Forint. Wenn die Sachbearbeitung für das gleiche Fahrzeug erfolgt und
    mehrere, für dasselbe Fahrzeug beim gleichen Kaufvorgang gekaufte Berechtigungen betrifft,
    ist die Dienstleistungsgebühr pro Antrag nur einmal zu zahlen, unabhängig davon, dass es im
    Antrag um mehrere Berechtigungen geht.

    Natürlich kann eine Korrektur, wie in der Verordnung angegeben, nur innerhalb von Fristen beantragt werden. Diese Fristen beginnen jedoch erst nach Zustellung/Zustellfiktion der Zahlungsaufforderungen.

    Wenn Sie, wie Sie behaupten, für eine Korrektur 130 Euro bezahlen sollen oder haben, dann ist dies einfach falsch. Legen Sie einfach die Nachweise vor.

    Freundliche Grüße
    Christian van Bergen

  55. Herr van Bergen hören Sie doch auf hier zu zaubern,denken Sie wirklich die Leute sind bekloppt. Die Beschilderung hängt überhaupt nicht aus, aus dem Grund die Leute in die Irre zu führen und um diese abkassieren zu können.Ich habe doch keine Tomaten auf den Augen oder die Filzbrille auf. Diese Gesellschaft befindet sich mächtig in einer Grauzone. Wo gibt es sowas wenn die D1 bist zu 3,5T ist und mein KFZ wiegt weitaus weniger warum die D2,da geht doch der ganze Schwindel schon los,sowas gibt es nirgends. Bitte hören Sie auf die Leute weiterhin für bekloppt zu verkaufen, Sie …..Sagen Sie mal sind Sie Holländer, na ja die nehmen es auch bekanntlich mit der Wahrheit nicht so genau..

  56. Hallo,

    ich habe eine Strafe über 120 Euro erhalten, nur 46 davon sind die Zusatzgebühr. Der Rest Bearbeitung. Muss ich tatsächlich über 50 Euro Bearbeitungsgebühr zahlen?

    Und tatsächlich ist es so, dass einige Tankstellen auf dem Weg nach Ungarn gesperrt waren und ich die erste verfügbare genommen habe. Nur war das anscheinend ca. eine Stunde zu spät- um 13 Uhr fotografiert, um 14 Uhr hab ich die Vignette erworben.
    Lässt sich da irgendwas machen oder sieht es schlecht aus?
    Mfg

    • Hallo Maria,
      ab 2018 sollte es eigentlich eine Kulanzfrist von einer Stunde geben, wenn danach die Vignette erworben wurde.
      Fragen Sie doch bitte mal bei der Autobhninkasso direkt nach oder hier im Forum beim Herrn von Bergen. Vielleicht lässt sich der Fall ja noch kulant klären.
      Viele Grüße von Peter

  57. Christian van Bergen

    Sehr geehrte Maria W.

    rufen sie uns bitte schnellstmöglich an. 08721-506970. Gerne können Sie mich persönlich suchen.

    Wenn es sich so darstellt wie Sie es beschreiben, werden wir unser Möglichstes versuchen Ihnen zu helfen.

    mfg
    Christian van Bergen

    • Hallo Herr van Bergen ,wie Ihre Hilfe aussieht das weiß ich genau, in dem Ihr wieder meine Brieftasche haben wollt. Ich nehme mir jetzt eine Rechtsanwalt und er wird es klären, anders ist euch Betrüger leider nicht beizukommen. Es ist eine bodenlose Frechheit bzw. schon gemein unbescholdene Bürger so schäbig in die Falle zu locken. Fui Teufel schämt euch zu tiefst. Ihr seit bloß sehr hilfsbereit den Bürger abzocken zu können. Es ist schon mies dem Bürger eine falsche Maut zu verkaufen und dann hinterher zur Ader lassen, und ich möchte sagen das wird bewußt getan.- Außerdem werde ich mich noch an den Europäischen Gerichtshof wenden und Klage einreichen.Solche Betrügerei habe ich noch nie erlebt..Fui,fui ,fui kann ich nur dazu sagen..

      • Hallo Paul,
        wäre ja eine gute Idee, sich (a) einen Rechtsanwalt zu nehmen und (b) zum Europäischen Gerichtshof Klage einzureichen. Natürlich ist das weder billig noch einfach noch wird es funktionieren. Ich habe mich auch schon direkt an den ADAC gewandt, weil dieser auf die Seriösität des Ung.Ink. hinweist, was ich ben für nicht ganz richtig halte. ABER diese gehäuften Kommentare hier von Dir mit behelflosen Schimpftiraden funtionieren auch nur bedingt. Oder um es deutlich zu sagen: es nervt dann mal. Bei allen Bedenken und Ärgernissen über diese Mautfragen kann man ja auch mal an die Vernunft (Touristenwerbung) appellieren.
        Und es bewegt sich etwas. Bitte die Hasskommentare auf einen und 1mal im Monat beschränken. Sonst vertreibst Du hier auch die, die grundsätzlich Deine Auffassung verstehen. Vielen Dank

  58. Hallo Paul da stimme ich Ihnen nur zu , Denn mir ist das gleiche passiert (Länerkenzeichnung) Obwohl ich den Verkäufer an der Tanke mein Fahrzeugschein vorgelegt habe und ihm auch gesagt habe das es das deutsche Kennzeichen ist (bin des slowenischen mächtig) trug er SLO ein.Hab zum Glück die Quittung aufgehoben aber nicht darauf geachtet (draußen goss es in strömen) und bin Eiter gefahren. Dann nach dem ganzen Hickhack soll ich die Kennzeichnung ändern aber in Ungarn unter eine tel. Nr. Auf den Band eine lange Litanei auf ungarisch man soll die 6 auf der Tastatur drücken!Dann wieder statt in deutsch wieder nur in ungarisch (also schon wieder verarsche ) Nach dem ich 5x angerufen habe und niemand ans Telefon bekommen habe habe ich diesen Versuch aufgegeben die Kennzeichnung zu ändern und habe dann diese Schreiben von der Inkasso gefaxt. Bin gespannt was jetzt passiert!

    • Christian van Bergen

      Sehr geehrter D.Rabo,

      gerne können Sie sich an die Ungarische Autobahn Inkasso GmbH wenden.

      Deutsche Rufnummer, Unterstützung in 8 Sprachen (natürlich auch deutsch), keine lange Wartezeit am Telefon.

      +49 (0) 8721 – 5069 70

      mfg
      Christian van Bergen

  59. Hallo Hr. van Bergen,

    Ich habe dort mehrmals angerufen und nach einer langen Warteschleife in ungarisch ,kommt dann der Hinweis unter Tate 6 wird einem in deutsch geholfen!! Ha !Ha !nach dem drücken der der 6 kommt dann wieder ein Hinweiss in ungarisch wohl mit fast den selben Text und es meldet sich dann doch keiner. Ich habe das mindestens 5-6x probiert und mit selben Ergebniss !! Danach habe ich es aufgegeben und den Leuten dort eures Schreiben mit der Aufforderung das Länderkennzeichen zu ändern an die ungarische und eure Fax Nummer gesendet!! Ich habe nicht den ganzen Tag Zeit um am Telefon unverständliche und nicht wirklich hilfreiche Warteschleifen ,die mir nicht weiter helfen anzuhören. Habe mir sowieso vorgenommen auf meinen seltenen Reisen nach Hause in Kroatien doch die etwas längere Route über Čakovec wieder zu nehmen. Ich glaube das ich diesbezüglich bestimmt nicht der erste bin der solche Erfahrungen gemacht hat und finde es sehr ärgerlich das wie es mir scheint viele dieser Verkäufer an den Tankstellen wohlwissend solche Fehler bauen mit falschen Eigaben ob Länderkennzeichen oder Zulässige max. Gewichte bei Wohnmobilen oder Kleinlaster usw. Sonnst gäbe es nicht so viele “Verstösse”.Euch von der Inkasso gefällt es bestimmt den wenn man von bis zu 25000 Fällen spricht ist das ein MILLIONEN Geschäft nämlich mindestens 3.000000 Mill. €. Hut ab!! Da kann man ein paar zig Tausend an die Verkäufer streuen!! So wird es von vielen empfunden und es ist wirklich eine Schande. Aber die Ungarn sind in solchen Sachen erfahren , man kennt das noch aus den 70-80 ern Jahren mit den ZWANGSUMTAUSCH an den Grenzen ! Willkommen im Mittelalter (Wegezölle ) und andere Strafen ,Zwänge usw. Sie werden mir jetzt bestimmt erzählen in anderen Ländern muss man auch Maut bezahlen ,J a aber ich fahre fast jedes Jahr mind.2x durch Österreich und habe diesbezüglich noch nie Probleme gehabt. Jetzt fahre ich das 3-te mal über Ungarn und noch dazu ca. 20 km davon aber die Hälfte über Einspurige Strasse sog.” Autobahn”und bekomme dann so ein Ärger. Ich gebe euch ein Tipp macht diese Quittungen Grösse und leserlicher dann werden weniger Leute berappt. Mit freundlichen Grüßen D.RaboPS: Ich selbst habe zum grössten Teil ungarische Vorfahren und es hatte mich bis vor ein paarJahre (2016) noch mit gewissen Stolz erfüllt aber nach diesen Orban und der Entwicklung in der politischen Landschaft und seinen sog. europäischen Politik bin ich es nicht mehr. Aber man merkt es Aufgrund wie dort alleine diese “Mautpolitik”betrieben wird ! Hauptsache man bekommt die kohle aus Brüssel und von anderen “reichen” aus Westeuropa nämlich deren Bürger!! Sorry aber es ist wahr!!

    • Christian van Bergen

      Guten Tag D.Rabo,

      ich kann Ihren Ärger verstehen. jedoch kann ich mir nicht vorstellen zu welchen Zweck eine Tankstelle absichtlich ein falsches Kennzeichen angeben soll? Die Tankstelle hat nichts davon außer Ärger mit Kunden die sich danach beschweren. Der Umsatz für die Tankstellen ist der gleiche. Ob falsche oder richtige Vignette.
      Im Gegenteil! Wenn die Tankstelle eine niedrigere Kategorie verkauft dann ist der Umsatz sogar niedriger.

      Ihre Unterstellungen bezüglich Bestechung kann ich nicht Nachvollziehen. Bitte unterlassen Sie derartige Anschuldigungen. Im Wiederholungsfall werden wir Strafanzeige erstatten.

      Leider muss ich mich wiederholen. Der Käufer muss die Vignette vor der Weiterfahrt prüfen und unterschreiben.

      Zum Telefon!

      Ich weiß natürlich nicht bei welcher Telefonnummer Sie anrufen.
      Wenn Sie bei der deutschen Rufnummer anrufen +49 8721 5069 70 gibt es keine “Taste 6” oder ähnliches.
      Diese Telefonnummer steht auch auf den Zahlungsaufforderungen der Ungarischen Autobahn Inkasso GmbH und im Internet. Dort erhalten sie Service in 8 Sprachen.

      Infos von http://www.autobahninkasso.de

      HOTLINE +49 (0) 8721 506 97-0
      deutsch, englisch, türkisch, ungarisch, slowakisch, serbisch, tschechisch, polnisch, französisch, rätoromanisch, italienisch, kroatisch, rumänisch

      Montags bis Donnerstags 08:00-18:00 Uhr
      Freitags: 08:00-16:00 Uhr

      Polska: (+48) 22 48335 00 Mo.-Fr. 09:00-12:00

      Rufen Sie diese Nummer an.

      Mit freundlichen Grüßen
      Christian van Bergen

      • ich kann Ihren Ärger verstehen. jedoch kann ich mir nicht vorstellen zu welchen Zweck eine Tankstelle absichtlich ein falsches Kennzeichen angeben soll? Die Tankstelle hat nichts davon außer Ärger mit Kunden die sich danach beschweren. Der Umsatz für die Tankstellen ist der gleiche. Ob falsche oder richtige Vignette.
        Im Gegenteil! Wenn die Tankstelle eine niedrigere Kategorie verkauft dann ist der Umsatz sogar niedriger.

        Dieser Satz ist nur noch zum lachen bzw. ein echtes Armutszeugnis. Natürlich habt Ihr Betrüger wieder eine klingelnde Kasse, dank der Tankstelle. Ich denke mal das auch davon die Tankstelle profitiert, von dem ergaunerten Bußgeld. So wird ein Schuh daraus, sie sauberer Herr van Bergen…

  60. Hr. van Bergen , ich habe auf Ihr Schreiben mit der ungarischen Telefonnummer angerufen und nicht bei euch in Eggenfelden den das war eure Anweisung um die Kennzeichnung zu ändern oder kann ich nicht lesen?? Das Schreiben kam doch von euch und das ich dort nämlich in Ungarn unter die angegebenen tel. Nr.Kennzeichnung ändern kann bzw. anrufen soll!!Übrigens habe ich auch bei euch angerufen und habe nach eine Ewigkeit von wegen unsere Mitarbeiter…aufgegeben den das kostet auch noch mal ,eine 800 er Nr. bringt halt kein Geld!! Danach habe ich dieses Schreiben an die Fax.Nr. geschickt und zwar eure und die in Ungarn.Es gab hier in dem Forum mehrere Schreiben in dem die Leute mit falschen Kennzeichnung seitens der Verkäufer konfrontiert wurden, also irgendwo müssen diese Fehler ihren Ursprung haben oder sind diese Verkäufer alle Analphabet!! Sie müssen mir nicht drohen den ich habe keine Angst meine Meinung zu äussern !Übrigens habe ich nicht SIE bezichtigt , sondern viel Mächtigere als Sie das sind ( die Spuren der 40 jährige kommunistischen Unterdrückung) sind immer noch nicht weg!! Man bezahlt ordentlich seine Mautgebühren und unterschreibt das weil man guten Glaubens alles als rechtens empfindet ,ist ihm Reisestress, (wegen irgendwelchen familiären Problemen )es regnet in Strömen usw… und wird dann abkassiert!! Was hätte ich den machen sollen wenn ich meinetwegen kurz danach festgestellt hätte das die Kennzeichnung nicht stimmt, hätte ich auf der Autobahn drehen sollen??Nächste Ausfahrt ist erst in Kroatien!! Ich wurde na ca. 5 Minuten schon erfasst also wäre ich zurückgefahren hätte wohl noch mal bezahlen müssen den die Quittung ist dadurch wohl ungültig gewesen und man hätte mich wohl nochmals erfasst(fotografiert) wie ist das nämlich mit den DATENSCHUTZ oder gibt es so was in Ungarn gar nicht ,(vor allem wenn man eine Jahresvignette hat und meinetwegen 5x mal im Jahr durch muss???Letztendlich hätte ich trotzdem die Strafe bekommen. Also machen es Sie den Leuten einfacher drücken sie diese( bzw. die Ungarn ) Quittung übersichtlich grösser, transparenter, oder machen sie es wie die Österreicher Vignette ausgeben kleben und gut ist!!Weissen Sie die Verkäufer an den Tankstellen daraufhin die Leute besser zu informieren!!Dan passieren weniger Fehler und zwar mit Sicherheit, nur ist dann Euer Umsatz in Gefahr!Gruss D.Rabo

  61. Den Hintergrund der Entwicklung sieht der Deutsche Anwaltverein (DAV) darin, dass ausländische Kommunen ihre rechtskräftigen Bußgeldbescheide in Deutschland nach derzeitigem EU-Recht nur vollstrecken können, wenn die Geldbuße 70 Euro überschreitet. Kleinere Verstöße wie Falschparken blieben daher oft folgenlos. Rechtsanwältin Verena Bouwmann von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht sagte, die Urlaubsorte wollten dies nicht weiter hinnehmen und versuchten, Knöllchen und Mautzahlungen auf dem zivilrechtlichen Inkassoweg durchzusetzen.

    Häufig lägen die Verstöße schon Jahre zurück, sagte Bouwmann. Hinzu komme, dass viele Inkassobüros mit “Amtsanmaßung” agierten. So würden zum Beispiel private Büros den Briefkopf von Städten benutzen, um dem Schreiben einen amtlichen Anstrich zu geben.

  62. Christian van Bergen

    Guten Tag Waldemar Wolf,

    zu beachten, dass es bei Ersatzmautforderungen und auch Parkforderungen aus Ungarn sowie auch aus vielen anderen EU Ländern gar nicht um Bußgeld oder Ordnungswidrigkeiten handelt.

    Die erhobenen Gebühren sind dort bereits “von Natur aus” Zivilrecht. Es wird also nicht “versucht” diese im Zivilrecht einzufordern sondern ES IST Zivilrecht!

    Ihr Post könnte hier bewirken das sich jemand darauf verlässte es würde sowieso nichts passieren.

    Es wurden bereits hunderte derartiger Übertretungen erfolgreich in vielen Ländern der EU vollstreckt.

    “Zechprellerei” ist eben auch im Ausland nicht gerne gesehen.

    Das Thema Amtsanmaßung ist natürlich ein Problem. Jedoch werden hier bereits die ersten Abmahnungen an diese Büros erstellt.

    Wie immer… es gibt seriöse und unseriöse Firmen.

    mfg
    Christian van Bergen

  63. Christian van Bergen

    Jahresvignetten können nur direkt in Ungarn geändert werden.

  64. Moin, ich habe das Auto meiner Schwester, in Ihren Auftrag verkauft. Und dem Käufer leider vertraut. Wir haben vertraglich festgehalten, dass das Fahrzeug abgemeldet wird am folgenden Tag. Dies ist leider nicht passiert.

    Wie dem auch sei ist der Käufer mit dem Auto und den Schildern nach Ungarn gefahren. Und wurde eben ohne Vignette erwischt und abfotografiert.

    Jetzt lautet meine Frage, ob ich das bezahlen muss oder es sowie beim Bußgeld ist, dass der Fahrer (Käufer) haften muss?

    Danke für Ihre Mühe im Voraus

    • Christian van Bergen

      Guten Tag Mehdi Jaan,

      bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an die deutsche Rufnummer. +49 8721 5069 70

      Leider ist in den meisten Europäischen Ländern die so genannte Halterhaftung in den Straßenverkehrsgesetzen verankert.

      In der ungarsichen Mautverordnungen wie folgt:
      (6) Zur nachträglichen Zahlung der Zusatzgebühr ist der – …zum Zeitpunkt der unberechtigten Straßennutzung registrierte –Fahrzeughalter und mangels Halter der Eigentümer des Kraftfahrzeugs verpflichtet.

      In Ihrem Fall könnte folgende Lösung in Betracht kommen:

      § 7/B (1) Die in § 7/A festgelegten Fristen ruhen, wenn:

      c) der Eigentümer oder Halter des bei dem die Grundlage für die Verhängung der
      Zusatzgebühr bildenden Ereignis wahrscheinlich genutzten Kraftfahrzeugs nach der
      Zustellung der Aufforderung zur Zahlung der Zusatzgebühr das Kraftfahrzeug wegen des
      Verdachts des Missbrauchs seines individuellen Identifikationszeichens Anzeige bei der
      Polizei erstattet hat.

      Also, Anzeige bei der Polizei wegen Kennzeichenmißbrauch stellen. Diese legen Sie dann zusammen mi dem Kaufvertrag bei der Ungarischen Autobahn Inkasso GmbH vor.
      Wichtig: Die Anzeige muss Tattag und das Kennzeichen enthalten sowie mit einem Stempel und Unterschrift der Polzei versehen sein.

      Danach erhalten sie von der Behörde eine Mitteilung über den Abschluss des Verfahrens. (Kann mehrere Wochen dauern) Dieses legen sie dann ebenso bei der Ungarischen Autobahn Inkasso vor.

      Grüße
      Christian van Bergen

  65. Moin, ich habe das Auto meiner Schwester, in Ihren Auftrag verkauft. Und dem Käufer leider vertraut. Wir haben vertraglich festgehalten, dass das Fahrzeug abgemeldet wird am folgenden Tag. Dies ist leider nicht passiert.

    Wie dem auch sei ist der Käufer mit dem Auto und den Schildern nach Ungarn gefahren. Und wurde eben ohne Vignette erwischt und abfotografiert.

    Jetzt lautet meine Frage, ob ich das bezahlen muss oder es sowie beim Bußgeld ist, dass der Fahrer (Käufer) haften muss?

    Danke für Ihre Mühe im Voraus

  66. Christian van Bergen

    Guten Tag Lev,

    zur Info: es handelt sich hierbei nicht um eine Strafe sondern um eine Zusatzgebühr wegen nicht korrekt bezahlter Nutzungsgebühr. Diese ist bei Zahlung innerhalb 60 Tagen nach Zustellung reduziert auf 14875 HUF (ca. 50 Euro) Bitte beachten Sie, das es verschiedene Zusatzgebüren, gibt. Diese finden sie hier: http://maut-tarife.hu/articles/article/zusatzgebuhr

    Nach wird diese Zusatzgebühr auf die erhöhte Zusatzgebühr angehoben. Die höheren Kosten entstehen durch die Bearbeitung, Ermittlung sowie Post und Telekommunikationspauschalen.

    mfg
    CvB

  67. Christian van Bergen

    Erneut weisen wir derartige Anschuldigungen aufs schärfste zurück.

    Bei weiteren Anschuldigungen dieser Art werden wir Strafanzeige gegen den User PAUL erstatten.

    mfg
    CvB

  68. Sehr interessant alles hier. Ich bin auch ein Ländercode Opfer. Mich Ärgert das aus rund 50 Euro für die Ersatzmaut noch rund 70 Euro Inkasso kommen. Ich muss ja nun nach Widerspruch bestimmt nur fünf Euro für die Korrektur zahlen bin ja kein Mautpreller habe gezahlt! ABER ZUZÜGLICH BEARBEITUNGSGEBÜHR und die ist…..? Habe den Bescheid noch nicht…aber ich wette auch 70 Euro?! Das ärgert mich. Und das geht nicht gegen die Mautstelle sondern gegen die UNGARISCHE AUTOBAHN INKASSO. Das ist Abzocke! VIELEN DANK. Ich weiß ja es kommt an. Es waren ja Beiträge vom besagter Inkasso hier zu lesen!!!!!

  69. Christian van Bergen

    Guten Tag Binchen 1970

    Zu Ihrer und zur allgemeinen Information:

    1. Der Ländercode ist zwingender Bestandteil für die Registrierung einer Vignette in Ungarn.
    2. Die Verantwortlichkeit für das Benutzen einer Autobahn mit richtiger Vignette wurde bereits ausführlich Thematisiert.
    3. Die Nutzung einer Autobahn mit ungültiger Vignette hat erheblichern Aufwand zur Folge. (elektronische und Visuelle Prüfung der Fotos, Halterermittlung, Datenverarbeitung, Post und Telekommikationskosten…)

    Diese Kosten sind von den Verantwortlichen zu tragen.

    Die Bearbeitungskosten für eine Vignettenkorrektur betragen gesamt ca. 35 Euro Netto für DE-Kennzeichen und ca. 45 Euro netto für AT Kennzeichen (A-Kennzeichen sind aufgrund sehr hoher Halterermittlungskosten bei den Behörden in Österreich höher)
    Diese Kosten sind pro Vignette nur einmalig zu bezahlen. Egal ob ein oder zehn Übertretungen registriert wurden.

    FG
    Christian van Bergen

  70. Unglaublich. An der Grenze haben wir die vignette an einer Verkaufsstelle erworben…, sogar unter Vorlage der Fahrzeugpapiere.
    3 Tage waren wir unterwegs in Ungarn und nun bekamen wir gleich drei Zahlungsaufforderungen Ersatzmaut zu je 119€.
    Wir haben uns korrekt verhalten. Dieser Betrug läst Ungarn ganz schlecht aussehen und wir werden nie wieder einen Fuß in dieses Land setzen.
    Was kann ich tun? Ich habe keinen Beweis…, denn alle Urlaubsbelege habe ich einige Tage nach dem Urlaub entsorgt.

    • Christian van Bergen

      Guten Tag “Koch”

      bitte treten Sie schnellstmöglich, innerhalb der Zahlungsfrist, mit der Ungarischen Autobahn Inkasso in Kontakt! +49 8721 50 69 70

      1. Es gibt die Möglichkeit der Maximierung. (Rückseite der Aufforderung)
      (wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Forderungen reduziert auf max. 2 Stück.)

      2. Man kann in vielen Fällen bei der Verkaufsstelle eine Kopie der Vignette anfordern.

      Betrug kann hier nicht unterstellt werden. Die Verantwortung einer gültigen Vignette wurde bereits ausführlich diskutiert und ist in der Mautverordnung geregelt.

      Mit freundlichen Grüßen
      van Bergen

      • Danke für den Tip.
        Thema Betrug:
        Ich bestelle beim Griechen an der Ecke mein Essen und bezahle, weil sich der Kellner vertan hat, 50cent zu wenig. Ich merke es nicht.
        Eine Woche später kommt eine Mahnung wegen !!Nichtbezahlen! von 120€.
        Verstanden? Das ist Betrug, fertig! Die deutsche Staatsanwaltschaft sollte sich kümmern!!
        Das ist ein Armutszeugniss des Mautsystems und ich bleibe dabei-organisierter Betrug.

        • Christian van Bergen

          Problem ist der Nachweis.

          Wer hat beim Kauf den Fehler gemacht!

          Wer hat die Vignette unterschrieben. (Ohne Kundenbestätigung/Unterschrift nicht gültig)

          UND, Kellner ist Angestellter beim Griechen. Verkäufer der Vignetten sind eigenständige Unternehmen. (Tankstelle, Kiosk,…)

          Z.B. Selbständiger Versicherungsvertreter verkauft falsches Produkt. Für Versicherungsgesellschaft zählt der aber nur der Vertrag.

    • Guten Tag Herr Koch, Ihr Ärger kann ich vollkommen verstehen, mir ist das Gleiche passiert. Wer hebt schon eine Vignette auf, die man nicht mehr braucht und nicht mehr gültig ist? Herr van Bergen empfiehlt Ihnen großzügig, man kann in vielen Fällen eine Kopie der Vignette anfordern. Ich habe es getan und habe die Antwort bekommen: ” Sie haben nicht bei uns die Vignette gekauft.” Das heißt, mein Auto war überhaupt nicht mehr im System drinn. Das Ganze nach drei Monaten.. Sind die nicht verpflichtet, die Daten auf längere Zeit aufzuheben? Nur der Kunde soll den Beleg jahrelang aufheben… Ich bin Ungarin und lebe seit 30 Jahren in Deutschland. Ich schäme mich für diese Ereignisse… Muss noch oft wegen meinen Eltern nach Ungarn fahren. Es ist echt alles so traurig, ärgerlich. Das Ganze ist mir ein Albtraum, ich kann es einfach nicht glauben, so ein System als modernste in Europa zu bezeichnen. Menschlichkeit, Hilfsbereitschaft wird hier klein geschrieben. Und wie es in Deutschland heißt: Es ist zum KOTZEN!!!!!!
      Ich weiß, dass ich die Vignette gekauft habe und darf jetzt NOCH den günstigeren Betrag bezahlen, 2×119,19 €. Nach 60 Tagen wesentlich mehr.

      • Das ist zwar ärgerlich, im Zweifelsfall ist aber der Kunde beweispflichtig. Daher sollte jeder den Beleg einer irgendwo gekauften Vignette mindestens ein Jahr lang aufbewahren.
        Was hat das bitte mit Menschlichkeit zu tun?

        • MENSCHLICHKEIT bedeutet für mich, wenn ich solche Vignette verkaufe, da kann ich doch dem Kunden sagen – wenn schon kein Infoblatt vorhanden ist – Bitte, heben Sie die Vignette gut auf, wegen evtl. Schwierigkeiten für später… (Diesem Verkäufer könnte genauso irgendwann das Gleiche passieren) Ich arbeite in Dienstleistung, wenn ich so meinen Job machen würde, wie diese Verkäufer, würde ich hochkant rausfliegen und die Kunden würden auch wegbleiben. Aber leider hier an der Grenze hat man keinen anderen Wahl, man ist gezwungen bei denen zu kaufen.
          Ich habe im Traum nicht gedacht, dass mir noch dieser Vignette-Kassenzettel so ein wichtiger Rolle spielen wird. Aus MENSCHLICHKEIT wäre schon mal empfohlen, GROSS an der Scheibe des Pavillons diese wichtige INFO anzubringen und nicht fünfmal auf dem Dach z.B.: Change, Matrica, Vignette, Cassa, und nochmal Vignette und nochmal Cassa. Ich habe nicht übertrieben. Habe Beweisfoto.

          • Da haben Sie natürlich in gewisser Weise recht. An der Grenze dominiert das Geschäft. Das sollte man möglichst meiden.
            Dafür kann das Mautsystem in Ungarn allerdings nur bedingt. Bessere Beschilderung und Beratung wäre dort sehr sinnvoll und wichtig.
            Selber kaufe ich die Vignetten schon länger vorab online über verschiedene Systeme wie Virpay oder progopay und hatte damit noch nie Probleme. Hier auf meiner Webseite möchte ich die Leute darauf hinweisen,
            dies zu beachten und Vignetten möglichst vorab zu kaufen.
            Inzwischen haben Sie übrigens eine Stunde Zeit, nach Befahren einer Mautstrecke noch die Vignette zu erwerben. Es würde also auch noch an einer Tankstelle hinter der Grenze funktionieren. Ich plädiere trotzdem für den Kauf vorab, um Probleme zu vermeiden.
            Viele Grüße von Peter

  71. Hallo
    man sollte dem ung. Mautbetreiber den Nobel Preis verleihen
    Hab am 25.7.18 abends zu hause online Ticket gekauft ( kennz… alles ok )
    am 26.7.18 Richtung Österreich, Ungarn, Rumänien
    am 29.7.18 zurück Richtung D
    Bild sagt, bin am 25.7 13.18Uhr vom Video erfasst
    ZEITREISEN SIN MÖGLICH
    der ungarische Mautbetreiber schafft es… habe 4 Tage gewonnen, weiss nur nicht, wo sie sind
    Werde morgen bei den Wegelagern ( Inkasso) anrufen.. kann mir denken, was kommt.
    Lass es bis zum Gericht kommen

  72. Christian van Bergen

    Sehr geehrter Mike,

    haben sie bereits bei der Ungarischen Autobahn Inkasso GmbH angerufen? Was kam dabei heraus? Es wäre natürlich sehr schön wenn Sie über den Ausgang hier informieren könnten.

    mfg
    Christian van Bergen

  73. Es ist schon eine bodenlose Frechheit den Leuten eine falsche Maut zu verkaufen (besonders an unwissende Ausländer) und hinterher 3 mal abzukasieren. Für mich sind es mafiose Strukturen nur um an Geld zu kommen. Mein Anwalt hat es sogar als Unrecht bezeichnet. Schämt euch ihr Betrüger..

  74. Hallo zusammen,
    Kann mir jemand weiterhelfen, ich habe 2017 als ich den ungarische Boden betreten hatte, an der ersten Tankstelle, die Vignette gekauft und habe es bis heute aufbewahrt, nach 3 Monate später, erhielt ich einen schreiben, mit Zahlungsaufforderunh in höhe von 270 Euro, ich habe als beweis, mit Bilder der Vignette Datum, Uhrzeit und kennzeichen geantwortet und dies 3 mal und es wurde immer wieder abgelehnt, meine Frage ist, was muss ich machen, damit meine Ordnungsgemäß bezahlte Vignette akzeptiert wird ?

  75. Christian van Bergen

    Guten Tag SAKA

    2017 musste die Vignette zwingend vor der Auffahrt auf die gebührenpflichtige Strasse gekauft werden. (z.B. online, letzte Tankstelle vor der Einreise…) Die erste Tankstelle kann dazu schon zu spät sein. Bitte überprüfen Sie die Kontrollzeit und den Gültigkeitszeitraum auf Ihrer Vignette. Eine zu spät gekaufte Vignette kann nicht akzeptiert werden.

    Seit 2018 hat man zum Kauf der Vignette 60 Minuten Zeit.

    Sie sollten eine Zahlungsaufforderung für die reduzierte Zusatzgebühr erhalten haben. Diese muss innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist bezahlt werden. Erfolgt keine Zahlung erhöht sich die Zusatzgebühr wie in der Mautverordnung vorgeschrieben.

    Freundliche Grüße
    Christian van Bergen

  76. Guten Tag,

    Wir sind von Österreich nach Mosonmagyarovar zum Zahnarzt gefahren. Sind an der Grenze zum Kiosk und wegen Vingnette nach Mosonmagyarovar gefragt. Dort hat mir ein junger Mann erklärt, das man bis dort hin keine Vingnette braucht.
    Da man zu einem Zahnarzt öfters fahren muss, wenn Implantate gesetzt werden ist normal.
    Jetzt haben wir schon insgesamt 10 Zahlungsaufforderungen erhalten, auf 3 verschiedene Autos. Sind mit dem Auto von meinem Mann, mit meinem Auto und mit dem Auto von einem Freund gefahren.
    VIER Zahlungsaufforderungen von jeweils 93,70 Euro insgesamt 374,80 Euro haben wir schon bezahlt.
    Habe um die Maximierung angesucht und alles erklärt und beschrieben, aber bis jetzt noch keine Antwort erhalten. Lediglich das die Zuschrift erhalten wurde.

    • Da hat der junge Mann leider Unsinn erzählt. Jegliche Benutzung der Autobahn in Ungarn ist mautpflichtig. Da es sich bei den Behandlungen wohl um verschiedene Termine handelt, sind möglicherweise auch die mehrfachen Zahlungsaufforderungen gerechtfertigt – für die verschiedenen Fahrzeuge ohnehin. Nur wenn mehrere Strafen für das gleiche Fahrzeug in einen engen Zeitraum fallen, könnte die Maximalbegrenzung auf 2 Strafen für den gleichen Fehler greifen. Ich drücke die Daumen. Vermutlich müssen Sie aber wohl bezahlen.
      Tipp für künftig: In Nickelsdorf auf der Straße 10 fahren und die kleine Nebenstraße P71 nach Ungarn nach Hegyeshalom rüber nehmen. In Ungarn lassen sich die paar Kilometer bis Mosonmagyaróvár problemlos auf der Landstraße fahren. Oder eben die Vignette für das Fahrzeug kaufen. Eventuell lohnt sich da auch eine Jahresvignette.

      • Hallo, Sie kennen sich ja scheinbar aus. Ich bin im April auch nach Mosonmagyaróvár gefahren, hatte in Google eigentlich eine Strecke ohne Maut gewählt, bin aber wohl doch über die Autobahn gefahren. Lustigerweise hat mein Maut-Transponder für Frankreich an der Mautstelle laut gepiept. Bevor ich das nächste Mal auf die Autobahn bin habe ich mir natürlich eine Vignette geholt, aber die galt natürlich erst ab dem Zeitpunkt. Heute bekomme ich die Zahlungsaufforderung der Ungarische Autobahn Inkasso über 125,19 EUR für 15km Autobahnfahrt.
        Nun lese ich dort, dass man nachträglich eine Jahresvignette kaufen könnte, die vom 01.01. rückwirkend gelten soll. Die kostet zwar etwas mehr, aber wir wollen dieses Jahr vielleicht noch mal hin.
        Nun sehe ich, dass es auch komitatsweite E-Vignetten gibt. So eine Jahresvignette kostet 16,39€, was ich in Ordnung fände. Wissen Sie, ob das auch gelten würde?
        VIelen Dank.

        • Hallo, auch eine nachträglich gekaufte Jahresvignette gilt erst ab dem Kaufzeitpunkt. Beim versehentlichen Befahren der Autobahn ohne Vignette gibt es nur eine kurze Kulanzzeit von einer Stunde, um nachträglich noch eine Vignette zu erwerben. Die Strafgebühr ist dann wohl doch berechtigt.
          Wenn Sie öfter etwa nur bis Mosonmagyaróvár oder Györ müssen, könnte eine Komitatsvignette Sinn machen. Für Urlauber ist das meist weniger sinnvoll.
          Viele Grüße, Peter von reisewege-ungarn.de

        • Meine Empfehlung, zahlt keine Geld an die ungarische Autobahngebühr Mafia. Ich Reise seit zehn Jahre durch Ungarn und zahle ich keine Cent. Wenn ihr von Inkasso Brief bekommen sollte, kannst du das Brief nicht offen nicht lesen einfach in Mülleimer schmeißen. Hier gibt es eine deutsche Rechtsanwalt der eine Verräter ist ja über arbeitet wird ungarische Autobahngebühren damit er auf Geld verdienen kann ich entferne jede Reisende durch Ungarn keine Autobahngebühr zu zahlen und wenn ihr Strafe bekommen sollte Brief einfach schmeiß mein Mülleimer ich mag das jedes Mal seit zehn Jahren

  77. Guten Abend,
    ich lebe seit über 30 Jahren in Deutschland, womöglich über 100 mal nach Ungarn oder über Ungarn nach Rumänien gefahren. Ungarn ist ein schönes und gastfreundliches Land “GEWESEN” !!
    Am 25.09.2018 bin nach über 1000 km fahrt über Deutschland und Österreich, Grenzübergang nach Ungarn , Nickelsdorf/Hegyeshalom, erste Abfahrt richtung Paprika csárda Hegyeshalom, 2,4 km von der Grenzübergang entfernt, da haben wir übernachtet. Am nächsten tag den 26.09.2018 Uhr 09:36:51
    bevor wir losgefahren sind an der MOL Tankstelle (200 m vom Hotel entfernt) die EMATRICA gekauft.
    Gestern den 06.10.2018 kam die Anforderung von der Ungarische Autobahn Inkasso das ich 119,02 EUR
    bezahlen soll für 2,4 km (es gab keine andere Tankstelle zwiche Grenzübergang und Paprika).
    Das ist ABZOCKE³, ich werde nicht bezahlen, und die ganze Angelegenheit an ADAC Anwälte übergeben.
    Im diese Sine, demnächst werde ich Ungarn umfahren!

    • Sparen Sie sich besser die Anwaltskosten und bezahlen stattdessen die Nachgebühr. In diesem Fall ist die Lage eindeutig und keine Abzocke. Wie haben die Strecke vom Grenzübergang bis zur Paprika csárda Hegyeshalom ohne gültige Vignette befahren. Darauf weise ich in meinen Artikeln immer wieder hin. Ein Kauf der Vignette am nächsten Tag genügt nicht. Die Vignette muss spätestens innerhalb einer Kulanzfrist von einer Stunde erworben werden. Erwerben Soe bitte die Vignette direkt am Grenzübergang, vorab online oder per Maut-App oder nachträglich sofort an der nächsten Tankstelle in Ungarn.
      Mit besten Grüßen von Peter

      • Es war die nächste Tankstelle Herr Possepeter. Wenn man über 1000 km fährt,
        möchte unter die Dusche, und was zu essen. Ja, bin ich 2,4 km ohne Maut gefahren,
        aber gab es keine Verkaufsstele zwischen Grenzübergang und Paprika csárda (wo ich übernachtet habe).
        Also ich werde trotzdem zum Anwalt gehen, und demnächst nicht mehr nach Ungarn fahren!
        Mit besten Grüßen
        Franz Barra

        • Es wäre interresant, von Ihnen zu erfahren, um welche Uhrzeit Sie nach Ungarn eingereist sind…
          Bei meiner letzten Fahrt nach Ungarn (auch über Heggyeshalom und geplanter Übernachtung im Hotel Paprika) kam ich unerewartet spät nachts an der Grenze an und die Verkaufskioske an der Grenze waren geschlossen. Waren die Kioske bei Ihnen auch schon zu?
          Ich hatte glücklicherweise meine Vignette zuvor schon online erworben…

        • Die Mautpflicht in Ungarn gilt eben auch für 2,4 km. Die Anstrengung ist verständlich, daher empfehle ich auch, die Maut vorab online oder per App zu entrichten. Allerdings ist der Wunsch nach einer Dusche nicht relevant, um von der Mautpflicht zu entbinden. Das wird der Anwalt aber schon erklären. Viele Grüße, Peter Posse

    • Hallo Herr Barra,
      Sie haben recht, dass diese Mautgeschichten eine sehr abstoßende Wirkung für die künftige Erwägung, nochmals nach Ungarn zu fahren, haben. Insbesondere die Art und Weise, wie dann von einer rein privaten Firma, die sich den Firmennamen “Ungarische Autobahn Inkasso” -GmbH gegeben hat, immens hohe “Gebühren” gefordert werden, kann verwundern. Da wird einerseits hier in diesem Forum oft darauf verwiesen, dass es ein ungarisches (öffentliches) Gesetz ist, andererseits die Mautstellen jedoch “rein privat” arbeiten. Genauso “privat” erscheint die Aufforderung zur Zahlung von der UAI. Da stellt sich dann die Frage, wie dies ernsthaft in Dtl. durchgesetzt werden kann. Widerspruch gegen ein Zahlschreiben wäre notwendig, reicht aber auch aus. Es kommen dann noch weitere 4 bis 5 Aufforderungsschreiben. Angeblich soll es auch schon deutsche Gerichtsentscheidungen geben – mir sind keine bekannt.
      Vielleicht teilt hier mal jemand ein Gericht und Aktenzeichen mit?

  78. Hallo
    wenn Sie über Nickelsdorf/Hagyeshalom nach Ungarn einreisen wollen, kaufen Sie die Ematrica am besten schon zu Hause oder spätestens in Österreich! Ich musste für 2,4 km (erste Tankstele nach der Grenzübergang) EUR 119,- Bußgeld zahlen. Es ist reine Abzocke, am besten Ungarn vermeiden (es ist nicht mehr was früher war), und kein Cent mehr in dieses Land ausgeben!
    Mit freundlichen Grüßen
    Franz Barra

    • Da kann ich Dir nur Recht geben Franz,das ist eine große Betrügerfirma .Ich habe das selbe erlebt. Nur frage ich mich aber, man hat doch jetzt 1 Stunde Zeit sich die Maut noch zu besorgen ,nach der neuen Verordnung. wieso mußtest Du blechen da ? Ich rate Dir nimm Dir einen Anwalt.

      • Christian van Bergen

        Ich denke das Franz Bara KEINE Vignette gekauft hat. Also auch nicht innerhalb der 60 Minuten.

        Und das geht natürlich nicht.

        Man muss innerhalb 60 Minuten NACHKAUFEN aber kaufen muss man die Vignette natürlich trotzdem.

        Es bedeutet nicht das man 60 Minuten kostenlos fahren kann!

        CvB

        • Natürlich habe eine Vignette gekauft, genau so wie ich das seit ūber 10 Jahre immer gemacht habe!!!!!
          Und hörren sie auf mit der Anschuldigungen Mister CvB

          • Christian van Bergen

            Wenn Sie die Vignette innerhalb 60 Minuten nach der Kontrolle gekauft haben und dabei die richtigen Daten auf der Vignette angegeben/bestätigt haben, dann ist keine Ersatzmaut fällig.

            Später gekaufte Vignetten sind für diese Kontrolle nicht gültig.

            Haben Sie die VIgnette innerhalb 60 Minuten gekauft?

  79. va rog sa traduceti aceasta reclamatie in germana…multumesc…..In luna iunie 2018 am hotarat sa calatoresc in Romania si la granita Nikelsdorf am cumparat vigneta pentru Ungaria cum fac de obicei.Am primit chitanta,am verificat datele,am semnat,si am pastrat aceasta chitanta 10 zile cat a fost valabilitatea ei.In 6 august primesc 2 scrisori de la Autoband Inkaso Germania prin care sant acuzata ca nu am platit vigneta,si o amenda de aproape 500 euro.Mentionez ca la intoarcere mi-am facut ordine in masina si am aruncat vigneta considerand ca valabilitatea s-a expirat.Am sunat la inkaso,am scris e-mail si acuzatiile merg mai departe…Cu ceva timp in urma,am luat cu mine o prietena care vorbeste perfect limba maghiara si am mers in vama Nikelsdorf sa iau o copie din computer,insa am fost refuzata la toate chiseele de vanzare.Mi s-a dat un formular cu nr.de tel.unde as putea suna sa-mi rezolv problema,insa am incercat si raspunde un robot la nesfarsit iar tu iti pierzi timpul ca un prost la tel.In ce lume traim?chiar asa am ajuns,ca adevarul sa fie facut minciuna si sa platesc si bani?Intrebarea mea este de ce nu sant in computer?daca eu am avut chitanta in mana,sau se incaseaza bani neoficial???Eu nu platesc aceasta amenda pe nedrept,astept sa se faca dreptate intr-o lume plina de hoti maghiari.Apropo..am fost acuzata ca nu am platit niciodata vigneta in ultimii 4 ani,iar cand am fost in granita sa cer copie mi-a spus ca apar in 2016 ultima oara,dar nu are voie sa-mi dea copie…intreb de ce nu are voie?e dreptul meu sa-mi apar dreptatea sau?Dvs.cum vedeti acest caz?eu cred ca sat mafioti care lucreaza mana in mana pentru a jefui de bani pe oamenii nevinovati…daca e atat de important sa nu arunci vigneta 2 ani ,dupa ce valabilitatea ei s-a expirat de ce nu spune vanzatorul acest lucru?eu nu stiu nici engleza nici maghiara ,ca sa citesc ce scrie pe ea….dar daca am platit si am avut chitanta in mana,de ce nu sant in computer??de ce sant acuzata ca nu am platit niciodata in ultimii 4 ani??aoi m-a gasit in computer in 2016 dar nu are voie sa-mi dea copie..de ce???

    • Guten Tag. Ich habe das gleiche Problem. Im September 2018 ist mein Mann 2 Mal von Rumänien in die Schweiz gefahren. Er hatte zum ersten Mal die Vignette an die Grenze Rumänien-Ungarn an eine Vignette Verkaufsstelle gekauft, sonst immer an Tankstelle oder Nickelsdorf gekauft. Der Mitarbeiter hatte insgesamt 3 Mal alle Daten eingegeben, da es Probleme im System gab. Mein Mann hat das Kennzeichen kontrolliert, leider stand das Ursprungsland vom Kontrollschild nicht drauf. Ihm wurde gar nicht gesagt er muss dieses Beleg für 2 Jahre aufbewahren. Wir fahren seit über 15 Jahren diese Strecke und hatten nie Probleme gehabt und keiner sagt uns, dass wir das aufbewahren müssen, sonst hätten wir das gemacht. Dieser Mitarbeiter hat anstatt Schweiz, Schweden geschrieben. Ich bekam dann in der Schweiz mehrere Briefe, insgesamt 5 Buss-Strafen. Ich habe sowohl mit der Ungarische Vignetten-Autobahn Kontakt aufgenommen als auch mit der Inkasso Firma aus England EPC plc. Die Firma aus England sagt, dass ich ein Recht habe auf eine Kopie von den Beleg und kann es bei der Verkaufsstelle anfordern. Mein Mann ist über 300 km gefahren um diese Kopie zu fordern und wurde abgelehnt. Ihm wurde gesagt, sie haben vor Ort keine Datenbank und wir müssen mit Hauptbüro reden. Habe dort angerufen. Dieser Roboter, ist der Witz, sie sagen man kann auch in Deutsch mit jemand reden, stimmt nicht ganz, inkompetente Mitarbeiter. Ich habe aber mit jemand zum Schluss auf Englisch zu reden, der mit bestätigen könnte, dass die Vignette bezahlt wurde, aber, dass das Land falsch geschrieben wurde. Er kann mir aber leider nicht helfen, er kann mir keine Kopie geben, weil der Ungarische Stadt ihm das nicht erlaubt. Was für ein blödes Gesetz ist das bitte? Man darf sich nicht verteidigen? Man wird von seinem Recht bewahrt? Das ist ein Beweis, was jeder Mensch vor Gericht vorzeigen darf, um seine Unschuld zu beweisen, aber der Ungarische Stadt, lehnt es ab. Im Februar, am 13 habe ich einen Anruf von diese englische Firma, nachdem ich mehrere Male mit denen telefoniert habe, dass die mir eine Maximierung gewähren. Anstatt 5 nur 2 Rechnungen zu zahlen. Habe auch diese Bezahlt und am 29.03 erhalte ich eine Email, dass ich noch weitere 3 Rechnungen zahlen muss. Am Telefon sagt man mir, dass obwohl die Anrufe aufgezeichnet werden, haben sie keinen Anruf von 13 Februar wo ich auf mein Handy angerufen wurde. Ich habe auf mein Handy aber der Anruf noch also, die Nummer. Weiterhin wurde mir gesagt ich hätte keine Maximierung angefordert und muss deshalb alle 5 Rechnungen zahlen, da die Frist schon vorbei ist. Was kann man in so einem Fall machen? Ich war am Schluss sogar einverstanden eine Maximierung anzunehmen, habe die 2 Rechnungen bezahlt und jetzt sagen sie das stimmt nicht.

  80. Auch ich habe die Erfahrung gemacht, dass ich eine e-Vignette gekauft habe, in Austria, und nach sehr langer Zeit dann ein Zahlungsbescheid bekam, dass ich keine e-Vignette gekauft hätte.
    Ich denke das hat Methode dort. Leider habe ich den Beleg nicht mehr, wer denkt schon dran, dass man es mit Banditen zu tun hat, und somit habe ich bezahlt. Mal schauen, ob damit die leidige Geschichte zu Ende ist.

    • Jeder der keine rechtzeitig gekaufte Vignette hat, sollte dafür auch zu Rechenschaft gezogen werden!
      Aber das was in Ungarn abgezogen wird, ist eine bodenlose Unverschämtheit. Seit April befasse ich mich mit dem Thema da ein Firmenfahrzeug betroffen ist. Einige Wochen später kam der Bescheid 119,99 € ich legte Widerspruch ein und dann kam der Knaller die Länderkennzeichnung ist falsch anstelle von einem “D” wurde ein “G” eingetragen. Ich ließ die Vignette korrigieren der Preis senkte sich auf 41,57 € voller Freude teilte ich das meinem Kollegen mit, der gar nicht erfreut war und mir den Ablauf schilderte! An der Tankstelle kaufte er eine Vignette, der Kassierer verlangte den KFZ Schein bezahlte bekam die Vignette und hat keinen Bon unterschrieben. Da der Fehler bei dem Kassierer liegt ist die Rechnung mittlerweile auf Höhe von 271,49 € gewachsen! Ich legte nochmals Widerspruch ein und verlangte bei der Ungarischen Autobahn Inkasso den “angeblich unterschriebenen Beleg” als Antwort kam nur der Fall kann erst nach vollständiger Überweisung geschlossen werden! Da kann ich doch nur mit dem Kopf schütteln und wir dürfen uns das nicht gefallen lassen, da solche kleinen Fehler an der Tankstelle eine echt große Runde in Ungarn macht und viel Geld hineinspült…

    • Sehr geehrter Tom

      ab 1. juli neu neue direktor bei Nemzeti Útdíjfizetési Szolgáltató Zrt. (NÚSZ Zrt.)

      Vollmacht würde erst ab 5. Dezember erteilt

      daher kein Berechtigung zum Geld eintreiben

      • also wer zwischen 1.07.2018-05.12.2018

        ein Maut Problem hat bitte vollmacht püfen

        • Christian van Bergen

          Sehr geehrter Lumpi,

          mit derartig unqualifizierten Aussagen sollte schon vorsichtig umgegangen werden.

          Die Bevollmächtigung der eintreibenden Organisationen ist lückenlos und ohne Beanstandung nachgewiesen.

          @Lumpi: Bitte studieren Sie die geltenden Gesetze bevor Sie hier gutgläubige Reisende verunsichern.

          Mit freundlichen Grüßen

          Christian van Bergen

          • Sehr geehrter Christian van Bergen

            Ich möchte niemanden verunsichern.

            lediglich darauf hinweisen jede soll alles überprüfen
            ihre herbe Antwort lest darauf schlissen da ich recht habe.

            ich habe genau studiert , als beschuldigte müssen sie beweisen das gegen teil

            ein Vollmacht endet bei ein Ausscheidung juristischen Person
            aus ein Firma

            daher hete müssen ab 01.07.2018 ein neu Vollmacht geben

            • Christian van Bergen

              Sehr geehrter (anonymer) Lumpi.

              Ihre Angaben sind eindeutig falsch.

              Kein Gesetz, weder in Deutschland noch in Ungarn regelt, dass bei Ausscheiden des Unterzeichners eine Vollmacht endet.

              Eine geschäftliche Vollmacht ist nicht an eine Person sondern an einen der Vollmacht zu Grunde liegendem Vertrag gebunden.
              Eine Vollmacht endet, wenn nichts anderes in dieser bestimmt ist, durch Widerruf oder durch Ablauf des der Vollmacht zu Grunde liegendem Rechtsverhältnisses.(Vertrages)

              Deutschland: § 168 BGB
              Ungarn: § 6/15 (3) BGB

              Somit sind Ihre Recherchen eindeutig falsch!

              Mit freundlichen Grüßen
              Christian van Bergen

  81. Christian van Bergen

    Sehr geehrter Tom,

    haben Sie mit der Ungarischen Autobahn Inkasso GmbH Kontakt aufgenommen?

    Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden das zu 100% keine gültige Vignette vorlag. Es muss das Kennzeichen, die Kategorie, das Fahrzeug-Länderkennzeichen und die Gültigkeitszeit zu 100% passen.

    Wenn die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, empfehle ich Ihnen bei der Tankstelle eine Kopie Ihrer Vignette anzufordern.

    http://www.autobahninkasso.de/verkaufspunkte.html

    Dabei können Sie auch von der ungarischen Autobahn Inkasso unterstützt werden. Rufen sie einfach an: Aus Österreich: 0720 3434540 oder aus Deutschland 08721 506970

    Freundliche Grüße
    Christian van Bergen

    • Guten Abend Herr van Bergen, diese Empfehlung mit der Kopie von der Vignette anzufordern, können Sie sich ersparen. Ich habe alle Verkaufsstellen an der ungarischen Grenze in Hegyeshalom angeschrieben. Von der 6 haben 4 geantwortet, zwei bis heute noch nicht. Mittlerweile weiß ich, welcher KIOSK mir die Vignette verkauft hat, habe von Google Earth das Bild gefunden von dem Pavillon. Einer von den 4 war es. Und von diesem Bestimmten habe ich die Antwort bekommen: ” Sie haben die Vignette nicht bei uns gekauft”. Ich weiß genau, dass ich die Vignette gekauft habe, und genau da, daher kann ich nur sagen, da läuft etwas gewaltig schief. Jetzt kann ich verstehen, wenn manche Reisende sich beim Kauf filmen lassen, um später Beweise haben zu können. Ich bin gebürtige Ungarin, lebe seit 30 Jahren in Ungarn. Meine Eltern muss ich besuchen, Abzocke hin oder her. Ich hoffe nur, dass ich durch dieses Forum genug belehrt bin und weiß, auf welche Verkaufstricks ich nächsten mal aufpassen muss.
      1. Ich kann einfach nicht verstehen, dass ich nach 3 Monaten schon aus dem System rausgeflogen bin, weil die Dame behauptet hat, ich habe bei ihr keine Vignette gekauft. Auf der anderen Seite, muss der Reisende 2 Jahre die Vignette aufheben, um spätere Probleme klären zu können.
      2. Was ich noch nicht verstehe, auf der Zahlungsaufforderung steht nur als Grund: Ihr Fahrzeug wurde ohne gültige e-Vignette erfasst . Auf der Rückseite stehen die mögliche Ursachen. Meiner Meinung nach, müsste es genau in dem Bescheid stehen, warum die Strafe erhoben wurde. Nicht der Reisende soll nach Monaten sich erinnern und wissen, was er ” ordnungswidrig gemacht hat”. Außerdem, man ist nur ein Tourist in dem Moment und kein Fachmann von den ungarischen MAUTGESELLSCHAFT; der sich normalerweise auskennen und helfen sollte, worauf man achten soll, bevor man diesen Beleg unterschreibt. Es ist schon gut ausgedacht, warum man nur hauptsächlich auf das Kennzeichen hingewiesen wird. Es sollte genug Infoblätter für die Reisende vorhanden sein, auf welche Punkte man achten soll. Von diesen Horrorsummen, die von den Reisenden nachträglich kassiert werden, müsste doch noch für Infomaterial genug Geld übrigbleiben, die an jede Verkaufsstellen, KIOSK, TANKSTELLE, etc. verteilt werden könnten…. mal gespannt, auf meinen nächsten Besuch in Ungarn…

      • Ungarische AUtobahninkasso

        Guten Tag Frau Thurn,

        bitte beachten Sie, dass es sich bei der überwiegen Zahl der Verkaufsstellen um eigenständige Unternehmen handelt. Diese registrierten Wiederkäufer haben genaue Anweisungen was den Verkauf und die Informationen betrifft. Jedoch aufgrund der genannten “Eigenständigkeit” welche Tankstellen oder Kioske nun mal haben, kann darauf üblicherweise nur bedingt Einfluss genommen werden. Aus diesem Grund empfehle ich sowie auch der Betreiber dieser Website den Kauf bereits vorab im Internet zu tätigen.

        Unterlagen bzw. Informationen stehen an allen Verkaufsstellen und auch im Internet zur Verfügung. Ob diese jedoch von den eigenständigen Wiederverkäufern immer ausgelegt werden kann ich nicht nachvollziehen.

        Vor einigen Monaten habe ich mit einem Betreiber einer Verkaufsstelle (OMV Tankstelle) gesprochen. Er gab an, dass an einem Tag mehr als 1000 Reisende Vignetten erworben haben. Das sich bei dieser großen Zahl auf beiden Seiten (Verkäufer und Käufer) Fehler einschleichen können, erscheint mir mehr als verständlich. Zumal Reisende meist wenig Zeit mitbringen.

        Ich möchte jedoch nicht nochmal auf die Kontrollmöglichkeit des Käufers vor Bezahlung hinweisen. Ebenso auf den Hinweis der Aufbewahrungsfrist der Vignette. (1 Jahr)

        Warum “Sie sebst beim Wiederväufer nicht mehr im System sind”, kann nach meiner Auffassung auch daran liegen, dass Ihr Kennzeichen überhaupt nicht im System ist bzw. war, weil Ihre Vignette ein anderes Kennzeichen hatte wie Ihr Fahrzeug. Nach welcher Vignette also soll die Verkaufsstelle dann suchen?

        Die Angabe auf den Zahlungsaufforderungen ist “genutzt ohne gültige Vignette”. Was ist daran nicht zu verstehen? Das Kennzeichen/Fahrzeug hatte keine gültige Vignette zum Zeitpunkt der Kontrolle. Woher soll die Mautgesellschaft mehr Informationen haben, was der Grund dafür ist?

        In den meisten Ländern ist es gar keine Frage, dass das Länderkennzeichen ein Bestandteil des Kennzeichens ist. Zudem sind die Regelungen bei allen regionalen Automobilclubs zu erfragen. Eine gewisse Selbstinformationspflicht bei Reisen ins Ausland sollte selbstverständlich sein.

        Warum bei Reisenden, welche regelmäßig nach Ungarn reisen, wiederholt derartige Probleme auftreten ist für mich nicht nachvollziehbar.

        Bezüglich der Horrorsummen betrachten Sie die Gebührenerhebungen in anderen Ländern. Ungarn liegt hier meist um unteren Bereich.

        Mit freundlichen Grüßen
        Christian van Bergen

  82. Hallo,

    Danke für die ganzen Informationen.

    Hier mal ein Kommentar aus der Schweiz, Vignette gekauft in Österreich, Strecke von Wien nach Gjör, die letzte Shell Tankstelle vor Ungarn, FZ Ausweis gegeben, musste keine Quittung unterschreiben. Ein paar Monate später dann Post von Inkasso, habe zurückgeschrieben, keine Antwort, dann Post aus England, Schweden und nun aus der Schweiz. Versuche nun von Shell nochmals die Quittung zu erhalten. Rechnung ? Hey, die haben einen Schweizer gefunden, also los, CHF 450.00 einkassieren.

    Sind hier Leute mit ähnlichen Erfahrunge aus der Schweiz ?

    Gruss,
    Tom

  83. Jedenfalls die Ungarische Mautstelle ist eine ganz große Betrügerfirma. Ich habe eine Maut gekauft die D2 diese kostet 5950 Forint, da ich aber nicht soviel Forint hatte habe ich mit Euro bezahlt, ein 50€ Schein. Die Verkäuferin gab mir 5€ wieder zurück. Das ist mir alles erst im nachhinein aufgefallen, das man hier mich wieder gewaltig beschissen hat. Das macht man besonders mit unwissenden Ausländern,so kommt man auch zu Geld mit Betrug..

  84. Christian van Bergen

    Paul,

    jetzt fangen Sie schon wieder an.

    Schreiben sie bitte nicht immer allgemein sondern liefern Sie auch mal Fakten ohne pauschale Anschuldigungen.

    Es gibt keine “ungarsiche Mautstelle”
    Es gibt Verkaufsstellen für E-Vignetten.
    Diese Verkaufsstellen sind entweder DIREKT von der Mautgesellschaft selbst betrieben (ca 25 Stück) oder selbständige Unternehmen wie Tankstellen, Automobilclubs, Kiosks… mehr als 1000)

    Diese selbständigen Unternehmen sind natürlich auch selbst für die Preisgestaltung zuständig.

    Wenn also eine Tankstelle mehr berechnet dann hat es etwas mit deren Gebühren zu tun.
    Wenn ein Verkäufer zu wenig Restgeld gibt dann ist es natürlich nicht in der Verantwortung oder im Einflussbereich der Mautgesellschaft.

    CvB

  85. Die gebührenpflichtigen Straßen dürfen nur im Besitz einer gültigen Straßennutzungsberechtigung benutzt werden, dementsprechend ist vor der Auffahrt auf diese Straßen für den Kauf der E-Vignette zu sorgen. Beim Kauf einer Berechtigung innerhalb der Gültigkeitsdauer beginnt die Gültigkeit immer zu dem Zeitpunkt des Kaufs (Tag/Uhr/Minute). Die gutgläubigen Straßenbenutzer, die versehentlich auf eine gebührenpflichtige Straße aufgefahren sind, haben höchstens 60 Minuten nach der Auffahrt, die Straßennutzungsberechtigung zu erwerben.

    Den o.a. Abschnitt habe ich im Internet gefunden, meine Frage bezieht sich auf den letzten Satz.
    Ich bin leider versehentlich auf die ungarische Autobahn gefahren, bin jedoch nur bis zur ungarischen Grenze gefahren und gleich wieder umgedreht. Jetzt habe ich eine Zahlungsaufforderung von EUR 133,06 erhalten. Wie beurteilen Sie meinen Fall unter Berücksichtigung des o.a. Absatzes? Danke für Ihren Kommentar!

    • Hallo Fanni,
      die Anfrage verstehe ich nicht ganz. “… auf der ungarischen Autobahn jedoch nur bis zur ungarischen Grenze gefahren…”. Wo sind Sie da genau gefahren? Wenn Sie auf der ungarischen Seite gefahren sind, ist auch in Grenznähe ein E-Vignette zu erwerben. Nachträglich haben Sie dies offenbar nicht gemacht. Falls Ihr Fahrabschnitt auf der ungarischen Seite lag, dürfte die Zahlungsaufforderung wohl leider berechtigt sein. Es bedeutet nicht, dass Sie 60 Minuten ohne Vignette fahren dürfen, sondern dass Sie bei einem Versehen 60 Minuten Kulanzfrist bekommen, um die Vignette noch zu erwerben.

  86. Meinem Sohn wurde Anfang Juli 2018 das Auto in Raum Mödling (bei Wien) mittels Funkstreckenverlängerer gestoheln (Keyles Go System). Nun hat er für den Tatzeitaum eine Zahlungsaufforderung eines englischen Inkassobüros für das Fahren auf der M1 in Ungarn ohne gültige Mautentrichtung bekommen. Beim Inkassobüro hat er nun die Zahlungsaufforderung mit der Anzeigebestätigung bei der österr. Polizei beeinsprucht.

    1.Frage: Sollte er die Zahlung innerhalb von den angegebenen 60 Tagen von EUR 93,09 an das Inkassobüro leisten leisten, trotz Einspruch?

    2.Frage: Sollte auch noch bei der Autobahnbetreibergesellschaft gegen die Mautgebühr Einspruch erhoben werden?

    (Anmerkung: Für den Tatzeitraum hat er auch noch eine Radarstrafe in Österreich erhalten, die aber nach Vorlage der polizeilichen Anzeigebestätigung eingestellt wurde)

  87. Christian van Bergen

    Guten Tag,

    es tut mir sehr leid was Ihrem Sohn passiert ist.

    Nach unseren Erfahrungen werden bei Vorliegen einer gültigen pol. Anzeige die Vorwürfe zurückgezogen.
    Wichtig ist, das der Tatzeitpunkt und das Kennzeichen auf der Anzeige korrekt angegeben sind.

    mfg
    Christian van Bergen

  88. Guten Tag,

    vor einiger Zeit bin ich mit einem Mietwagen nach Ungarn gefahren und habe dabei nicht bedachte eine Vigniette zu kaufen. Nun habe ich Post von Europcar erhalten. Und zwar gleich zwei Strafzettel. Scheinbar wurde ich zweimal bei einem Aufenthalt, der 1 Tag dauerte, ohne e-Vigniette erfasst. Ist es rechtens bei einem Aufenhalt zweifach für das nichtkaufen einer Vigniette bestraft zu werden?

    Hoffentlich kann mir hier jemand weiterhelfen.

    Mit freundlichen Grüßen

  89. Guten Tag miteinander,

    kürzlich bin ich mit einem Mietwagen nach Ungarn gefahren. Der Aufenthalt dauerte ca. einen Tag. Dabei habe ich nicht bedacht eine E-Vignette zu kaufen und habe jetzt vor kurzem Post von Europcar erhalten.Ich wurde bei einem Aufenthalt in Ungarn zwei Mal ohne E-Vignette erfasst und soll nun zwei mal ca. 120€ bezahlen. Ist es denn rechtens zweimal bei einem Aufenthalt für das Nichtkaufen einer E-Vignette Strafe zahlen zu müssen?

    Über Hilfe wäre ich sehr froh.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Matthias

    • Christian van Bergen

      Guten Tag Matthias,

      Pro Kalendertag kann nur einmal eine Ersatzgebühr verlangt werden. So steht es auch in der Verordnung.

      ACHTUNG: Es sind aber nicht 24 Stunden gemeint sondern jeder Kalendertag wird einzeln bewertet.

      z.B. 1. Erfassung am 01.Januar um 21:00 Uhr und 2. Erfassung am 02.Januar um 03:00 Uhr.

      2 Kalendertage = 2x Ersatzgebühr.

      Bitte prüfen Sie die Kontrolldaten (Datum und Uhrzeit)

      Freundliche Grüße
      Christian van Bergen

  90. Wenn man hier die Beiträge der Bürger liest ,kommt man zu dem Schluß, Ihr seit schlimmer als die ganze Cosa Nostra..In diesem Sinne wünsche ich Euch für 2019 ein weiters fröhlichen abkassieren und betrügen..

  91. Guten Tag.
    Eine Forderung wegen zu lange Parken kam von dieser Ungarischen Autobahn Inkasso, welche an mich, den Halter des Fahrzeugs gerichtet wurde.
    Aber ich war noch nie in Ungarn, sondern mein Sohn , was ich denen per Mail mehrere male mitteilte, zuzüglich die Anschrift des Nutzers in dem Zeitraum.
    Die Ungarisch Autobahn Inkasso antwortete mir aber, das es vollkommen egal wäre, wer das Fahrzeug führte und nach ungarischem Recht angeblich der Halter dafür zahlen muss, gegen was der Fahrzeugnutzer in Ungarn verstoßen hat.

    • Soweit mir bekannt ist, gilt in Ungarn tatsächlich die Halterhaftung für Fahrzeuge. Sie sollten sich da am besten mit Ihrem Sohn besprechen und einigen.
      Mit besten Grüßen, Peter

  92. Hallo und danke für die schnelle Antwort.
    Ist das tatsächlich so, oder ist das nur eine Vermutung ?
    Können Sie mir sagen, wo man sich dazu belesen könnte ?

    Beste Grüße Schneider

    • Ich habe mich auch noch etwas belesen. Nach ungarischem Recht gilt die Halterhaftung. In Deutschland ist eine Vollstreckung nach Halterhaftung allerdings nicht immer möglich. Gegebenenfalls sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Ein paar Hinweise zu ähnlichen Fällen gibt es auf der Webseite https://www.bussgeldkatalog.org/ungarn/. Wenn Sie aber wieder mal nach Ungarn fahren wollen, empfiehlt es sich auf jeden Fall, das Bußgeld zu bezahlen.
      Noch ein Unterschied: Parkverstöße sind in der Regel eine zivilrechtliche Forderung und kein Bußgeld. Sofern dafür aber ein ungarischer Schuldtitel erwirkt wurde, ist durchaus eine Vollstreckung im Ausland möglich. Es handelt sich dabei um Forderungen nach dem „europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen“, siehe https://e-justice.europa.eu/content_small_claims-42-de.do.

  93. Ich war auf dem weg von der slowakei nach hause nach deutschland zu fahren und mein navigationssystem hat mich nach ungarn geleitet und bin ein stück vor der ungarischen autobahn noch extra angehalten um eine vignette zu kaufen. Da sagt mir die verkäuferin das ich keine autobahn vignette benötige weil ich ja aus dem land herausfahre und nicht rein. Ich habe sie extra 3 mal gefragt und sie hat mir keine vignette verkauft. Das ist reiner organisierter betrug um deutsche turisten abzuzocken!!!

  94. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich helfe ein paar rumänischen Jungs beim Schriftverkehr. jetzt flatterte eine Mahnung rein aus Eggenfelden Angeblich ohne Vignette gefahren. Vignette liegt mir aber vor. Alles richtig, keine Fehler. Aber am 21.22.12.2018 war in Ungarn Chaos auf der Autobahn. Polizei blockierte die ersten mautstellen und leitete verkehr weiter. Mein Bekanter kaufte die Vignette bei der nächsten Moglichkeit. 1 Stunde 30 min zu spät. Gebliztz wurde er inHeygeshalom km 171,2, alos nicht weit von der Österreichischen Grenze von wo er gekommen war. Was kann man machen?

    Die Blitzer konnten und wußten doch das alle Durchfahrenden noch keine Vignette haben konnten weil ihre eigene Polizei die Zufahrten gesperrt hatte.

    Grüße

    Vera

    • Hallo Frau Vera,
      formal ist die Nachgebühr zur Vignette wohl berechtigt, da nach dem Fahren auf der ungarischen Autobahn ohne vorher gültige Vignette nur eine Toleranzfrist von einer Stunde bis zum Erwerb gewährt wird.
      Wenden Sie sich doch bitte noch an die Ungarische Autobahn Inkasso Eggenfelden mit einer Erklärung der besonderen Situation und einer Kopie Ihrer danach geltenden Vignette. Vielleicht kann Ihnen da mit etwas Kulanz noch geholfen werden.
      Mit freundlichen Grüßen,
      Peter

      • Sehr geehrter Herr Possepeter,
        wir wissen sehr gut, dass die Frist bis zm erwerb der Vignette 60 Minuten beträgt. Normalerweise kaufen wir sie direkt bei der Einfahrt nach Ungarn. Das war damals aber nicht möglich weil die Polizei nicht erlaubbte die Autobahn zu verlassen. Eine bekannte hat heute in Eggenfelden angerufen. Die Dame in der Rechtsabteilung betand darauf das Aktenkennzeichen zu erfahren sonst gäbe sie keineAuskunft. Man wollte jedoch nur eine generelle Auskunft, u. a. wer die Radarphotos macht. Endlich gab sie an, dass dies durch eine private Firma geschieht. Wir hatten also Unrecht mit der Behauptung, die Polizei mache die Photos. Merkwürdig ist jedoch, dass unmittelbar hinter der Grenze in Heygeshalom gebliztz wurde. Wir sind sicherlich nicht die einzigen die in diese Falle getippt sind. Der Erwerb der Vignette bei der nächsten Möglichkeit war in Msonmagyovar.Die Dame meinte wir sollen uns bei der ungarischen Polizei beschweren und erst mal beweisen dass wir keine Ignette kaufen konnten. Diesen Beweis werden wir nicht antreten- die Staumeldungen auf der M! ud M2 dauerten ja schon seit Sommer an und verschlimmerten sich dramatisch im Weihnachtsverkehr,
        Ich denke man sollte auch im Sinne vieler anderer, die hier reingefallen sind, an eine höhere Stelle gehen.
        Der Fall, dass eine falsche Vignette verkauft wurde haben auch 3 andere Leute aus dem Bekanntenkreis erlebt. Es ist äußerste Vorsicht geboten in Ungarn. Mit bulgarischem und rumänischen Kennzeichen hat man sowieso kaum Chancen.

        Ich danke Ihnen für Ihre freundliche Antwort. Bzgl. einer möglichen Kulanz ist noch offen, wer bei dieser Willkür hier kulant sein soll.

        Einen schönen Tag noch
        V.

  95. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage bezüglich der Gültigkeit der HU-Vignetten. Und zwar konkret der 10-Tages Vignette. Mir ist aufgefallen dass die Gültigkeitsdauer am 10ten Tag um 23:59:59 ausläuft. Allerdings wird die Vignette am ersten Tag meistens nicht um 0 Uhr gekauft, sondern während des angefangegen Tages.

    D.h. dass praktisch die 10 Tages Vignette in Ungarn immer 9,x Tage gültig ist.
    Meine Frage ist was gilt nun nach ungarischem Recht? Die Dauer von 10 Tage ergo 240 Stunden oder gilt die Vignette am Tag des Erwerbs für den ganzen Tag?

    Vielen Dank!
    MfG
    Janis

    • Hallo Janis,
      die Wochenvignette (bzw. 10-Tage-Vignette) in Ungarn gilt ab dem Kaufzeitpunkt am ersten Gültigkeitstag bis Mitternacht am zehnten Tag, also bei Kauf am laufenden Tag tatsächlich 9,x Tage und nicht 240 Stunden. Beim Kauf im Voraus werde es volle 10 Tage. Falls dieser Zeitraum nicht ausreicht, ist die Monatsvignette die bessere Variante.
      Viele Grüße, Peter von reisewege-ungarn.de

      • Hallo Herr Posse,

        ich habe gleiches Problem wie andere. am 01.11.2018 habe ich an Österreich zu Ungarn Grenze Vignette gekauft. Aber 4 Stelle des Kennzeichens wurden von Mitarbeiter falsch erfasst. Ich habe noch den Beleg und auch Kreditkartenrechnung als Beweise. Im 02.2019 habe ich zwei Mahnbescheide je ca.130Euro bekommen. Ich habe 2 mal 50 Euro für zwei Mahnungen innerhalb 60 Tage bezahlt. Der 4-Stelle Fehler wird nicht von Inkasso korrigiert. Sie fordert jetzt die Nachzahlung auf. Es ist so ärgerlich. Ich habe alle Beweise. Was sollte ich jetzt machen? Danke für Ihre Hilfe.

        Lieber Gruß

        Tao

  96. Hallo Possepeter,

    danke erstmal für die schnelle Antwort!
    Können Sie zufällig auch konkrete Paragrafen in der ungarischen Gesetzgebung welche diese Umstände genau beschreibt? Bzw. dass die ungarische Vignette auf die Sekunde genau abgerechnet wird?

    Vielen Dank!
    MfG
    Janis

  97. Hallo,
    ich habe am 07.01.19 online bei Autopralya-matrica bzw Virpay eine E-Vignette HU D1 für einen Mercedes Vito (2 Sitze; unter 3,5t) gekauft. Ich habe mir auch die Kriterien für D2 angesehen, die ich nicht erfüllt sah.
    Jetzt habe ich ( über meinen Arbeitgeber) ein Schreiben der Autobahninkasso bekommen, ich hätte die Vignette einer falschen Klasse gekauft und soll 96,67€ bezahlen. Ein Anruf beim Inkassounternehmen hat ergeben, dass ein Abgleich mit der Flensburger Datenbank ergeben habe, dass der Vito ein LKW sei. Davon ist im Fzg.-Schein nichts zu sehen. Bei den Auswahlkriterien der Onlineplattformen ist auch nichts anderes zu wählen als Gewicht und Personen. Es steht VAN drin. Ich habe nach telefonischer Absprache dem Inkassounternehmen den Fzg.-Schein per Mail geschickt und darum gebeten das Verfahren einzustellen. Antwort steht aus. Nun habe ich 2 Tage nachgeforscht um was es geht. Im Fahrzeugschein unter “j” Fahrzeugklasse und “4” Aufbau ist eine Codierung angegeben die auf das Fahrzeug schliessen lässt. In meinem Fall N1 und BB. Das ist laut KBA ein VAN. Für Ungarn ist alles wo unter “J” N1 steht ein LKW und somit eine D2 Vignette. das muss man nicht wissen. Auf allen Internetportalen die ich gefunden habe ist bei den Kritererien am “Kaufbutton” keinen Hinweis auf, zum einen, dass sich seit 1.1.19 etwas geändert hat und zum zweiten wie man zweifelsfrei die richtige Fahrzeugkategorie herausfindet. Ich habe es nun nach zwei Arbeitstagen herausgefunden, was beim zeitsparenden Onlinekauf nicht geht. Zusammenfassung: Mein Chef will das nicht zahlen, obwohl er, wie man das auf dieser Seite lesen kann der Haftende ist. Selbst wenn man mit einem Minitransporter (Caddy) oder Minipickup die Hu-Autobahn befahren möchte, zahlt man D2. Wer soll das wissen. Für mich ist das arglistische Täuschung. Andere nennen es Abz…. Ich warte mal die Antwort vom Inkassounternehmen ab.

    Mit freundlichen Grüssen
    Roland

    • Solarakonstrukt

      Mir ist es passiert, dass ich ein Nachzahlungsschreiben bekam, da mein t5 als 7 Sitzen eingestuft wurde, obwohl er regulär nur über 5 Sitze, Kombi, verfügt. Also wie bei Ihnen.
      Ich habe auch den gesamten Blog durchgelesen. Man merkt, dass an den Fällen, die klar falsch sind, keine Antwort von CvB oder dem Blogherausgeber kommt. Entweder weil sie nicht dürfen, oder weil sie keine falsche Antwort geben wollen. Denn dies müssten sie, wenn Sie begründen müßten warum man eine ungarische Gesetzgebung lesen muss. Klar darf jeder Staat tun und lassen was er will. Und er muss sich auch dann eine entsprechende Titulierung gefallen lassen. Ich muss nicht es hin. Tue ich es, muss ich mit allen Schikanen rechnen. Ich würde s Bereicherung viel lieber wissen, wie der Deutsche Staat und unserer Gesetzgebung damit umgeht? Denn, dieser eindeutigen Geldschneiderei muss doch hier nicht hilfreich die Hand gereicht werden!!

      • Was hier auf meinem Blog geschrieben werden darf, entscheide alleinig ich als Herausgeber. Im Sinne der Meinungsfreiheit möchte ich aber kontroverse Diskussionen zulassen. Soviel zu ihrer Unterstellung. Wenn man nach Ungarn fährt, muss man sich auch an die dortige Gesetzgebung halten. Das ist übrigens in allen Ländern so. Dass nun KfZ nach dem Fahrzeugschein und nicht nach dem Ist-Zustand klassifiziert werden, sorgt leider immer wieder für Probleme. Da müssen sich aber schon die Autofahrer an die Vorgaben halten. Auf meinem Blog versuche ich, Hilfestellung zu geben, um die Maut für Ungarn richtig zu entrichten.

        • Solarakonstrukt

          Nun, das ist ihr Recht. Glaubwürdigkeit erreichen Sie damit wohl weniger. Die Kommentare sprechen für sich. Und es sind nicht nur unter der Gürtellinie geschriebene.
          Leider stimmt ihre Bewertung meines Falles nicht. Ich kann in keinster Weise vorher erkunden, dass ein Kfz nicht nach dem realen Ist Zustand beurteilt wird. Und damit meine ich nicht, dass es Möglichkeiten zur Veränderung des Zustands gibt. D1 bedeutet <3,5t und <7 Sitze. Wo soll man die Auslegung dieser Beschreibung, die überall als einziges zu finden ist, erkunden? Ist schwarz in Ungarn nicht schwarz?
          Ich muss es so fragen, da Sie und CvB sich immer um die Beantwortung dieser klaren Fragen drücken. Und den Halter verurteilen, dass er zu doof ist, die Auslegung des ungarischen Staates vorherzusagen. Denn, genau dieses ist es was man tun muss. Nicht wissen, sondern raten. Und genau dieses stößt vielen Betroffenen auf. Und Sie suggerieren hier leider, dass es immer vollends mit rechten Dingen zugeht. Und spätestens da hört es auf seriös zu sein. Daher müssen Sie sich nicht wundern, was an Antworten hier teilweise kommt.

          • Ja, alles richtig. jeden Morgen stehen halt 2.000 doofe Deutsche auf und besuchen Ungarn. So werden es fast 25.000 Deutsche im Jahr, die zu doof sind, das richtige Ticket zu lösen.
            UND LEIDER lesen erst danach viele diesen Blog, wenn Sie reingefallen sind – da man dann erst nach dem PROBLEM Ausschau hält. Es ist bedauerlich, das (bisher) der ADAC da keine eindeutigen Hinweise erteilt.
            Viele Grüße
            M.F.

          • Christian van Bergen

            Sehr geehrter Solarkonstrukt,

            zu Ihrer (ich nenne es mal so) Unterstellung, ich würde mich vor Kommentaren drücken nur eine kurze Äußerung: Ich habe auch noch was anderes zu tun als hier ständig ein perfekt funtkionierendes Mautsystem gegenüber Personen zu verteidigen die den Fehler immer wieder bei anderen anstatt bei sich selbst zu suchen.

            Zu Ihrem Hinweis Sie hätten keine Möglichkeit sich über Änderungen von Kategorien oder wie eine Kategorie bestimmt wird zu informieren, erlauben Sie mir eine Frage: Wo erkundigen Sie sich über geltende Vekehrsregel im Ausland? z.B. Geschwindigkeit, Lichtpflicht, Alkohohl… oder Ähnliches?

            Automobilclubs im In- und Ausland informieren ausführlich über derarige Angelegenheiten. Und wenn man diese Information dort nicht “findet” dann bleibt noch immer die Möglichkeit direkt beim Mautbetreiber nachzufragen.

            Auf der deutschsprachigen Website des Mautbetreibers wird es eindeutig erklärt: http://maut-tarife.hu/articles/article/gebuhrentabelle

            In der deutschsprachigen Broschüre des Mautbetreibers: http://maut-tarife.hu/documents/document/e-vignette-broschre

            Ebenso in der deutschen Fassung der Mautverordnung §4 (2c)
            welche auf der Website des Mautbetreibers veröffentlicht ist.
            http://maut-tarife.hu/files/img/articles/108/Verordnung%20des%20Ministers%20f%C3%BCr%20Wirtschaft%20und%20Verkehr%20Nr.%2036_2007%20(III.%2026.)%20GKM%20%C3%BCber%20die%20Maut%20von%20Autobahnen,%20Autostra%C3%9Fen%20und%20Hauptstra%C3%9Fen.pdf

            Somit können Sie sich nicht darauf berufen, Sie hätten keine Möglichkeit sich über die geltenden Regelungen zu informieren.

            Mit freundlichen grüßen
            Christian van Bergen

            • Solarakonstrukt

              Hallo Herr v.Bergen,

              Nun, warum es auf allen Seiten wo man die Vignette kaufen kann, nirgends ein Hinweis auf die Zulassung als letztendlich ausschlaggebendes Dokument zu finden ist, dass würde in gerne erfahren. Und wenn Sie allen unterstellen, dass die überall die nötige Information bekommen, so frage ich Sie, wieso die Bestimmungen der Kategorien nicht eindeutig und klar auf den kaufseiten zu finden sind?
              Ich kann nur für meinen Fall sprechen. Und da kann ich aus den Unterlagen einfach herausfinden, dass ein Kfz mit weniger als 7 Sitzen und unter 3,5t Kategorie d1 ist. Das man von Seiten der Mauteinteiber aber gar nicht an dem tatsächlichen Ist Zustand des KFz interessiert ist, sondern daran was mein Kfz evtl. an Sitzplätzen lt. Hersteller hat, das lesen Sie bitte aus den angegebenen Hinweisen heraus.
              Wenn ihnen das gelingt, dann können Sie hellsehen. Ich habe werksseitig 5 Sitze, sind auch dokumentiert in der COC des Kfz. Also kommt nix anderes als D1 in Frage.
              Oder wo ist mein Fehler??
              Denn Bereicherung wollen wir ja mal nicht unterstellen, also müsste auch Ihnen bei gesundem Menschenverstand nur diese Möglichkeit als Wahl einfallen. Und kommen Sie bitte nicht mit dem bürokratischen völlig unnormalen Lesen und Auslegen von Hinweisbroschüren. Das ist weltfremd, da keiner da in ausgeht, dass hier absichtlich Fallen aufgebaut werden. Ich will nur eine Vignette um in das Land zu fahren. Natürlich nicht um mehr als geplante Ausgaben zu haben. Ist ja wohl logisch.
              Beste Grüße Buchwald

              • Christian van Bergen

                Sehr geehrter Solarkonstrukt,

                genau hier erkennen Sie hoffentlich Ihr Problem.

                Sie wollen die Vorschriften nicht akzeptieren. Diese sind eindeutig in den Verordnungen gefestigt und gelten nun mal auch für Sie. Auch wenn Sie diese als Weltfremd oder unnormal bezeichnen.

                Wenn Sie mit den Angaben der Verkaufsseiten nicht einverstanden sind, dann wenden Sie sich bitte an diese. Denn jeder Verkäufer von Vignetten ist ein eigenständiger Unternehmer.

                In den Vorschriften ist geregelt das eben der IST Zustand keine Rolle spielt sondern der Eintrag in den Fahrzeugregistrierungsdokumenten. Ansonsten könnte man ja ganz einfach mit 7 Sitzen über die Grenze fahren und dann später 2 weitere einbauen.
                Sie wissen bestimmt das dies bei den meisten Kleinbussen ohne probleme möglich und sogar vorgesehen ist.

                Ich sehe allerdings ein, das wir hier nicht weiterkommen.

                Regelung: Mautverordnung
                Grundlage: Zulassungsbescheinigung Teil 1

                Ob Sie das als Weltfremd betrachten wollen bleibt Ihnen überlassen.

                Es stellt sich für mich die Frage warum jedes Jahr hunderttausende Reisende kein Problem mit den Vorschriften haben.

                Mit freundlichen Grüßen
                Christian van Bergen

                • Solarakonstrukt

                  Herr v. Bergen,
                  Sie unterstellen also, dass ich in mein Kfz, was nur Befestigung für 5 Sitze hat, jenseits der Grenze 4 weitere einbauen werde?? Was soll dieser Unfug? Sie verteidigen Vorschriften die absichtlich schwammig und den Kunden im Glauben lassen, alles richtig gemacht zu haben. Hunderttausende? Nun da wird jeder mal Anfangs sein Wohngeld gezahlt haben. Die ganzen Beschwerden gibst nicht umsonst. Und das Inkasso Ost ja quasi Lizenz zum Geldverdienen. Alimentiert vom Staat. Klar führt dies zu nix, da es ihr Einkommen ist. Und ich versuche eh nur andere auf diese Fallen hinzuweisen. Mehr kann ich nicht tun. Verklagen müssen sie mich eh, vorher bezahle ich nichts. Den Aufwand trägt eh der Anwalt. Ich hatte einfach nur gehofft, dass es etwas gibt, was ich übersehen hatte. Kann ja passieren. Aber unter den Umständen, da konnte man nicht anders handeln. Solange man mit gesundem Menschenverstand an die Sache herangeht. Wenn man natürlich weiß, dass die Gegenseite auf Abzocken aus ist, dann muss man anders vorgehen. Da reicht der Verstand leider nicht mehr aus.
                  MfG Buchwald

                  • Christian van Bergen

                    Solarkonstrukt,

                    ich denke nicht das ich etwas unterstelle.

                    Ich zeige lediglich die Fakten auf.

                    Bis heute haben Sie nicht mitgeteilt wo Sie denn Ihr Ticket gekauft haben. Lediglich laufende Unterstellungen und Schuldabweisungen bringen Sie hier vor.

                    Sie sind es doch der hier Systematik oder Abzocke unterstellt.

                    Sie unterstellen, ich würde mich mich hier nicht äußern.

                    Aber ich verstehe natürlich Ihre Verärgerung über das was Ihnen passiert ist.

                    Sie sollten vielleicht überprüfen, warum denn Ihr Fahrzeug laut den Zulassungspapieren für 9 Personen ausgelegt ist. Dies sind leider die Fakten.

                    Fakt 1:
                    Laut Zulassung ist Ihr Fahrzeug für 9 Personen ausgelegt. Wieviele Sitze Sie tatsächlich bei Ihrer Fahrt eingebaut hatten spielt keine Rolle.

                    Fakt 2: Nur diese Angabe in den Zulassungspapieren ist hier in Ihrem Fall ausschlaggebend.

                    Zu dieser Sache ist hier alles gesagt und jede weitere Diskussion in diesem Blog nicht zielführend für andere User. Daher erlaube mir hierzu in diesem Blog nicht mehr zu antworten.

                    Natürlich können Sie sich gerne an meine Email Adresse wenden.

                    Mit freundlichen Grüßen
                    Christian van Bergen

              • https://www.ungarn-vignette.eu/vignettenpreise-2019

                Die unter dem link zu findenden Hinweise habe ich auch schon als Sreenshot zum ADAC geschickt. Nix passiert. Ich habe auch dem Inkassounternehmen geschrieben, dass der Kaufbutton eine falle ist. Reaktion: Die Kaufseiten sind immer noch nicht geändert. Und… man muss sich komplett informieren. Wie in Deutschland auch…Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

            • Also – abgesehen von den “Fehlern”, welche die völlig freien und unabhängigen Mitarbeiter der Maut-betreiberstellen machen, ist leider auch der offizielle Hinweis nicht eindeutig. Könnte man evtl. verbessern?
              Auf der offiziellen Seite heißt es, dass unter D1 “alle Fahrzeuge fallen, die zum Transport von 7 Personen geeignet sind. Wenn ein T5 nur mit 5 Sitzen ausgestattet ist, ist er auch nur zum Transport von 5 Personen nur geeignet. Nicht für 7 Personen. dafür ist diesr T5 dann nicht zugelassen. Dann gilt aber plötzlich, dass er “theoretisch” 7 Sitze haben “könnte”. Vielleicht klärt man das nochmal genauer auf? leider ist da auch die ADAC-Seite unklar. WENN auch zwischenzeitlich (gegenüber vor 2 Jahren) deutlich besser.
              Grüße Markus F.

              • Genau dazu bekommt man bisher keine Antwort. Hab ADAC auch darauf hingewiesen. Mal schauen. Wenn das jemand innerhalb des Zeitraumes, wo man im Urlaubsvorbereitung trifft, hinbekommt, auf diese speziellen Feinheiten zu achten, Glückwunsch! Aber vielleicht sollten die Herausgeber auch mal ihre Seiten so anwenderfreundlich gestalten, dass man nicht riskiert in die Nachzahlfalle zu tappen. Das ein 5 Sitzer ebenso im Notfall als 9 sitzer behandelt wird, dass sollten mir die Verteidiger dieses Mautsysystemes bitte erklären. Und das ohne von oben herab, ohne Häme einfach mit dem gesunden Menschenverstand. Ich könnte es nämlich nicht. Aber wenn mein Dasein Geldeintreiben ohne Rücksicht ist, dann muß mir die Aussenwirkung auf den Tourismus auch egal sein.
                Naja, eine einfache Rücknahme würde ja doch zu menschlich wirken. Das kann man sich wohl nicht leisten. Dann lieber auf Dingen beharren, die unlogisch und widersinnig sind.
                Buchwald

                • https://www.ungarn-vignette.eu/vignettenpreise-2019

                  Die unter dem link zu findenden Hinweise habe ich auch schon als Sreenshot zum ADAC geschickt. Nix passiert. Ich habe auch dem Inkassounternehmen geschrieben, dass der Kaufbutton eine falle ist. Reaktion: Die Kaufseiten sind immer noch nicht geändert. Und… man muss sich komplett informieren. Wie in Deutschland auch…Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

            • https://www.ungarn-vignette.eu/vignettenpreise-2019

              Die unter dem link zu findenden Hinweise habe ich auch schon als Sreenshot zum ADAC geschickt. Nix passiert. Ich habe auch dem Inkassounternehmen geschrieben, dass der Kaufbutton eine falle ist. Reaktion: Die Kaufseiten sind immer noch nicht geändert. Und… man muss sich komplett informieren. Wie in Deutschland auch…Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

  98. Ja. Das ist ein zusätzliches Problem. Hinsichtlich des “Ungarischen Inkasso” empfehle ich, auf Schreiben “Widerspruch” einlegen und diesen auch ein wenig begründen. In der Regel erfolgte bisher kein (bekanntes) Gerichtsverfahren zur Beitreibung. Problematisch ist es, wenn der VAN mit demselben Kz nochmals nach Ungarn muss! Dann ist plötzlich das “private” Unternehmen wohl gut staatlich unterstützt. Diese darstellung stellt nur meine Meinung dar.

  99. Guten Tag Herr Possepeter,

    ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, warum Sie mich darauf hinweisen, eine Stunde nach Befahren einer Mautstrecke immer noch eine Vignette kaufen zu können. Ich habe eine Vignette gekauft und zwar direkt an der Grenze! Jahrelange Gewohnheit.

    Mein Anliegen war, wieso ist mein Auto überhaupt nicht mehr von der Verkaufsstelle im System drinn???? Nicht mal mit falschen Daten, Ländercode, Kategorie,etc.
    Das würde mich interessieren. Glück für die Verkaufsstelle ist, dass ich mein Beleg nicht mehr habe. Mittlerweile denke ich, die rechnen auch damit, dass der Beleg nicht aufgehoben wird. Sonst würde man einen Hinweis darauf geben.
    Sie empfehlen den Onlinekauf wegen Sicherheit. Wie ich mich Recht erinnere, konnte ich hier in Ihrem Blog auch von Reisenden lesen, die ihre Vignette online erworben haben und haben Strafzettel bekommen. Wegen Bindestrich beim Kennzeichen!!!!!!!

    In diesem Sinne bleibt einem nur übrig, die fette Rechnung zu bezahlen und wenn überhaupt jemand noch in dieses Land fahren will, muss er erstmal das ungarische Mautsystem monatelang studieren, ohne später bezahlen zu müssen. Wenn er soviel Zeit überhaupt hat .

    Mit freundlichen Grüßen

    Thurn Beata

  100. Sehr geehrter Herr Posse,

    ich habe gleiches Problem wie andere. am 01.11.2018 habe ich an Österreich zu Ungarn Grenze Vignette gekauft. Aber 4 Stelle des Kennzeichens wurden von Mitarbeiter falsch erfasst. Ich war wie andere, dass ich das Kennzeichen auf Beleg nicht kontrolliert habe. Ich habe noch den Beleg und auch Kreditkartenrechnung als Beweise. Im 02.2019 habe ich zwei Mahnbescheide je ca.130Euro bekommen. Ich habe 2 mal 50 Euro für zwei Mahnungen innerhalb 60 Tage bezahlt. Der 4-Stelle Fehler wird nicht von Inkasso korrigiert. Sie fordert jetzt die Nachzahlung auf. Es ist so ärgerlich. Ich habe alle Beweise. Was sollte ich jetzt machen? Danke für Ihre Hilfe.

    Lieber Gruß

    Tao

  101. Christian van Bergen

    Sehr geehrter Tao

    Die Vignette ist nur gültig wenn das richtige Kennzeichen auf der Vignette registriert ist.

    Leider ist eine Korrektur von mehr als 3 Zeichen gemäß Mautverordnung nicht vorgesehen. Daher kann hier nicht weitergeholfen werden.

    § 8 (5) Bei Angabe eines falschen Kennzeichens ist es möglich, das richtige
    Kennzeichen – bis maximal 3 Zeichen – innerhalb von 60 Kalendertagen (…)
    nach Erhalt der Zahlungsaufforderung (…) durch die entsprechende
    Berichtigung erfassen zu lassen.

    Leider sind die Regeln der Mautverordnung eindeutig und es gibt keine Möglichkeit von Ausnahmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christian van Bergen

  102. Ist es richtig, das Kosten für Halterermittlung etc. nur einmalig erhoben werden? Vergleich dazu Aussage Herr Christian van Bergen im Chat https://reisewege-ungarn.de/post-von-der-ungarischen-autobahn-inkasso/ vom 15. August 2018 an 10:19: “…Diese Kosten sind pro Vignette nur einmalig zu bezahlen. Egal ob ein oder zehn Übertretungen registriert wurden. …”

    Und warum sind diese Kosten dann bei dem Schreiben der 2. Zusatzgebühr mit ausgewiesen? Der Halter wurde doch sicher von autobahninkasso.de nur einmal ermittelt!! Auch sollten sich die erforderlichen Bearbeitungsgebühren hier in einem geringeren Maße niederschlagen.

  103. Christa und Georg Eisner

    Dieses Inkassobüro ist auch bei Überschreitung der Parkzeit tätig. Ich fahre seit 21 Jahren nach Szombathely, fülle immer den Parkschein aus, diesmal waren wir 7 (!) Minuten über der Zeit bevor wir wegfuhren. Das kostet jetzt € 142,– davon € 1oo,- Gebühren, ein Strafzettel war nicht auf dem Auto, sehr dubios. Der Herr vom Inkassobüro war am Telefon extrem unfreundlich. In Österreich gibt es 10 Minuten Kulanz, für Deutschland weiß ich es nicht, in Ungarn angeblich 5 Minuten. Ärgerlich.
    Da ich die Behörden in Szombathely gut kenne, werde ich dem Bürgermeisteramt nahelegen, ein anderes Inkassobüro zu beauftragen.

    • Christian van Bergen

      Guten Tag Christa und Georg Eisner,

      normaler Weise argumentiere ich nicht in solchen Angelegenheiten. Aber da Sie die Angelegenheit falsch darstellen und als “dubios” bezeichnen will ich die Sachlage klar stellen.

      Zu dieser Sache möchte ich ihnen mitteilen, das sich der Fahrer des Fahrzeugs der Sanktionierung durch den Parkwächter entzogen hat. Er hat die Parkfläche während der Kontrolle einfach verlassen. Dies kann auch nachgewiesen werden. Der Fahrer war über die Kontrolle in Kenntnis. Somit war der unberechtigte Parkvorgang bekannt.

      Sie selbst erkennen auch an das die Parkzeit 7 Minuten überzogen war. Man kann sich einer Sanktionierung durch einfaches entfernen nicht entziehen.

      Sie geben an, Sie fahren seit 21 Jahren in diesen Ort und kennen die Behörden dort gut. Warum haben Sie sich dann nicht über diese berechtigte Parkkontrolle erkundigt und die Angelegenheit vor Ort erledigt?

      Hier von “dubios” zu sprechen finde ich gelinde gesagt unerhört! Das Problem ist hier scheinbar woanders , vielleicht beim Fahrer, zu suchen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Christian van Bergen

  104. Christian van Bergen

    Sehr geehrter Schorsch,

    diese Fragen können hier nicht beantwortet werden da es länderspezifische Vorschriften bezüglich den Halteranfragen gibt. (Österreich, Deutschland Schweiz…). Bitte wenden Sie sich gerne direkt an meine Email Adresse vanbergen@autobahninkasso.de

    Mit freundlichen Grüßen

    Christian van Bergen

  105. Hallo, ich hatte eine Vignette online (https://ematrica.nemzetiutdij.hu) gekauft.
    Zeitraum und Categorie korrekt. Da bei der Kennzeicheneingabe kein “Ü” für “RÜD” eingegeben werden konnte (Programm hat das nicht akzeptiert), wurde ein “UE” eingegeben.
    Jetzt kam die Zahlungsaufforderung des Inkassobüros, es wäre keine Vignette gekauft worden.
    Nach Rücksprache mit dem Inkassobüro habe ich eine Kopie der Quittung und des Fahrzeugscheins eingereicht. Der Vorgang muss jetzt auch noch nach Ungarn zur Prüfung.
    Hat hier jemand mit ähnlichem Sachverhalt Erfahrung ?
    Gruß H.E.

    • Vielen Dank für die interessante Frage zu den Umlauten.
      Korrekt ist die Eingabe der normalen Buchstaben ohne Strichel darüber, also “RUD” für “RÜD” bzw. immer Ä->A, Ö->O, Ü->U.
      Nicht alle Webseiten, die Vignetten für Ungarn verkaufen, setzen das richtig um. Ich empfehle die deutsche Webseite von Progopay. Aber auch bei Tolltickets werden Umlaute automatisch korrigiert. Virpay gibt zumindest den Hinweis unter dem Eingabefeld.

      Nun noch die gute Nachricht: Kennzeichenfehler mi Ä, Ö, Ü und die Verwechslung von O und 0 werden ohne Bearbeitungskosten korrigiert. Darunter fällt auch Ihr Fall mit “RUED” statt “RUD”. Allerdings müssen Sie sich nach der Zahlungsaufforderung innerhalb von 60 Tagen bei der Autobahninkasso melden und zur Verifizierung ihre Vignette und Zulassung schicken. Später kann Ihnen aber auch dort nicht mehr geholfen werden.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Peter von reisewege-ungarn.de

  106. Hallo, wir sind in diesem Sommer am 13.06 durch Ungarn mit unserem PKW gefahren.
    Vorgestern bekomme ich einen Brief mit einer Zahlungsforderung von 119,12 Euro, obwohl ich eine Vignette ordentlich gekauft habe.
    Wir erinnern uns mit meiner Frau als wir die Vignette in Österreich gekauft haben, dass bei den Kennzeichen die Stadt fehlte, bzw. das “B”. Als wir bei dem Einkauf die Verkäuferin es gemerkt haben, meinte sie, dass so i.O. ist und es kein Problem ist!
    Nach Kontakt gestern mit Autobahninkasso bestätigen Sie, dass das Problem ist das fehlende “B” und ich bekomme per Email Unterlagen die beschreiben Kosten von 50 (und nicht 5) Euro und die auch empfohlen ist vorab zu zahlen!
    Was für eine Verarschung ist das hier?! Kann man was tun?!

    Vielen Dank im Voraus!

    • Wie Sie ja schreiben, ist der Fehler beim Kauf in Österreich passiert. Dafür kann nun Ungarn nichts. Wenn es sich aber wirklich nur um einen Buchstaben “B” handelt, können Sie für eine geringere Gebühr eine Korrektur der Vignette bei der Autobahninkasso anstreben. Dafür müssen Sie den Beleg der fehlerhaften Vignette und eine Kopie des Fahrzeugscheins dorthin senden.

  107. Leider schaut man auf diese schöne und interessante Seite von Possepeter erst, wenn man blöde Post im Nachinein aus Ungarn bekommen hat. WER vorher darauf schaut, dem geht es schon besser!

    Wer also eine Autobahn-Vignette gekauft hat – diese aber mit Fehler, könnte m.E. erst einmal auf Mahnungen gelassen reagieren.

    Dass die Vigenttenverkäufer und -verkäuferinnen teilweise bewusst – auch noch nach Jahren – Fehler einbauen, muss man wissen. Die Argumentation hierzu heißt, dass diese es nicht besser wissen, der landesfremde Autobahnnutzer es aber wissen MUSS.
    Rechtlich ist es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass derartige zivilrechtliche Forderungen auch hierzulande geltend gemacht und unter Umständen auch vollstreckt werden können.
    WER betroffen ist, sollte dennoch (a) Widerspruch einlegen und (b) zum Anwalt in Deutschland gehen und keinesfalls zahlen. Bislang ist kein Verfahren bekannt, dass in Deutschland erfolgreich die Nacherhebung vor Gericht geklärt wurde. Auch und eben gerade nicht durch die privatrechtliche Ungarische Autobahn -Inkasso. Auch wenn es fast wie ein Bußgeldbescheid oder Mahnbescheid aussieht, ist das Anschreiben ein normaler BRIEF. Wenn man also anfangs Widerspruch eingelegt hat, hat man auch später noch Handlunsgspielraum.
    Beste Grüße an alle Betroffene
    Markus

  108. Christian van Bergen

    Sehr geehrter Markus,

    woher nehmen Sie die unrichtige Information, es gäbe noch keine Rechtssprechung?
    Ein Großteil Ihres Textes wurde scheinbar von veralteten (2014-2015) Einträgen auf anderen Websiten entnommen.

    Ich gebe zu bedenken das diese Informationen sehr veraltet sind.
    Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Rechtssprechungen (Urteilen) vor deutschen, österreichischen und ungarischen Gerichten. Eine Liste der Urteile kann Ihnen sicher Ihr Rechtsbeistand zur Verfügung stellen.

    Mit derart veralteten und unrichtigen Behauptungen wird ein falscher Eindruck vermittelt, der zu einem Schaden bei betroffenen Personen führen kann.

    Die Beste Lösung, bei Zweifel an der Forderung, ist immer der direkte Kontakt mit den beitreibenden Organisationen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Christian van Bergen

  109. Sehr geehrter Herr van Bergen,
    die Methodik, durch gezielte Fehlinformation im Internet die Leute zu Zahlungen zu bringen, welche zuvor bereits auf unseriöse Weise überhaupt geschaffen wurde (meist wurde ja die Vigenette gelöst, aber mit Fehler, die bewusst dann eingebaut werden – jedenfalls konkret vermeidbar gewesen wären). Zumindest soweit es die Personen betrifft, welche sich hier dazu melden. Und das sind zusätzliche Millioneneinnahmen für den ungarischen Staat. Ob das dem Tourismus nicht mehr schadet?
    Ich selbst habe ein solches Verfahren durch und es wurde NICHT einmal geklagt.
    Es gibt auch kein einziges veröffentlichtes Urteil in Deutschland dazu. Nennen Sie mir doch zwei Amtsgerichte und die Aktenzeichen. Dann prüfe ich das gerne.
    Viele Grüße
    Markus F.

  110. Christian van Bergen

    Sehr geehrter Herr Markus F.

    der Vorwurf von gezielten Fehlinformationen ist nicht stichhaltig und für mich auch nicht nachvollziehbar. Sämtliche Informationen sind bei den einschlägigen Automobilclubs und online auf den Informationsseiten der ungarischen Mautgesellschaft veröffentlicht. Dort auch in deutscher Sprache.

    Wo hier eine gezielte Fehlinformation herrühren soll erschließt sich mir nicht.

    Sie sprechen von Millionen Mehreinnahmen für den ungarischen Staat. Woher haben Sie diese Informationen? Kennen Sie diese Zahlen denn überhaupt? Oder wollen sie hier nur plakativ mit irgendwelchen Mondzahlen negative Stimmung machen?

    Warum Sie nicht angeklagt wurden weiß ich natürlich nicht da ich Ihre Akte nicht kenne. Diese Entscheidung obliegt der Klagenden Partei. Was meinen sie mit “Verfahren durch”?

    Die Frage die sich stellt ist doch, WER die von Ihnen genannten Fehler vermeiden hätte können und wer dafür gemäß den geltenden Verordnungen verantwortlich ist.

    Vielleicht könnten man auch ein bisschen Eigenverantwortung an den Tag legen und nicht generell andere verantwortlich machen.

    Die gewünschten Aktenzeichen wird man Ihnen bei einer offiziellen Anfrage auf dem Postweg gerne mitteilen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christian van Bergen

  111. Hallo,

    habe vor 3 tagen und heute einen Strafzettel über 118 € bekommen wegen fehlender Vignette.
    Die Kontrolle war jeweils am 22.06.2019. Einmal um 17 Uhr Nachmittags und einmal um 19 Uhr abends.
    Muss ich beide bezahlen obwohl es an einem Tag war und die gleiche Autobahn ?
    Viele Grüße
    Helmut B.

  112. Christian van Bergen

    Sehr geehrter Helmut B.

    pro Kalendertag ist nur eine Kontrolle möglich. Überprüfen Sie die Kontrolltage auf den Schreiben oben rechts. Es müssen unterschiedliche Tage sein.

    Gerne können Sie sich an die Servicestelle der Ungarischen Autobahn Inkasso wenden (08721506970).

    Mit freundlichen Grüßen
    Christian van Bergen

    • Sehr geehrter Herr van Bergen,

      vielen dank für die Info. Werde mich mit der Inkasso in Verbindung setzen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Helmut B.

  113. Es ist einfach unglaublich. Da gibt es seit mehreren Jahren, tausende fast gleich oder ähnliche gelagerte Fälle, bezüglich Ungarn-Vignette-Inkasso-Abzocke und es gibt doch tatsächlich noch Webseiten, wie zum Beispiel auch die des ADAC, die das Ganze völlig seriös aussehen lassen und nicht ein Fünkchen Kritik übrig haben und lediglich auf die Kontrollpflicht der Fahrer verweisen.

    Das hier ganz offensichtlich ein hochmafiotisches System dahintersteckt, das sieht schon ein Blinder mit Krückstock.
    Ganz interssant wäre es mal die Zahl der Fälle im In- und Ausland zu vergleichen. Wären nämlich anteilig wesentlich mehr Tippfehlerfälle bei ausländischen Fahrern aktenkundig, wäre das ein starkes Indiz dafür, daß hier kriminell gemeinschaftlich agiert wird. Genauso könnte man das Ganze auch mit anderen Ländern ins Verhältnis setzen, die ein ähnliche System haben und schauen ob es hier starke Abweichungen gibt. In 5 Jahren, sollten die Zahlen oben stimmen, hat man auf diese Weise ca. 12Mill. €, aus meiner Sicht widerrechtlich, zusätzlich abkassiert
    Schon allein die Tatsache, dass ein Zahlen-oder Buchstabendreher ein Inkassounternehmen berechtigt, Zahlungsaufforderungen einzutreiben, ist ein starkes Stück. Mit den heutigen technischen Möglichkeiten sind derartige Fälle problemlos auszufiltern und intern zu bereinigen.
    Auch ich habe heute Post bekommen und soll 118.52 € bezahlen, wegen eines Buchstabendrehers auf den wir sogar den Tankstellenverkäufer aufmerksam gemacht haben. Er hat uns versichert, das noch zu ändern. Aber in Ungarn sollte man sich offensichtlich eher auf nichts verlassen außer darauf, abgezockt zu werden.
    Ehrlich gesagt bin ich nicht bereit hier einen müden Cent zu bezahlen. Nicht mal 5€. Diesen Gaunern sollte endlich das Handwerk gelegt werden. Eine Sammelklage wäre schon gut. Nur wie?

  114. Ich habe hier gelesen, dass bei der Fahrt mit einem Transporter (D2) wenn man drei Kinder hat nur D1 zu zahlen ist. Ist das korrekt ?

    Danke !

    • Eine solche Sonderregelung ist mir nicht bekannt. Maßgeblich für die Kategorie sind die Eintragungen in der Zulassung.
      Viele Grüße von Peter

    • Christian van Bergen

      Guten Tag Herr Diester,

      hier der Auszug aus der Mautverpordnung bezüglich Familienregelung:

      Teilweise Gebührenfreiheit § 6/A4

      Der Halter des in die Gebührenkategorie D2 gehörenden
      Personenkraftwagens wird – für denselben Zeitraum und nur für ein
      Kennzeichen – beim Kauf einer Berechtigung der Gebührenkategorie D1 von
      der Zahlung der Differenz zwischen den Gebührensätzen der
      Gebührenkategorien D2 und D1 befreit und erwirbt so eine
      Straßennutzungsberechtigung (nachfolgend teilweise Gebührenfreiheit
      genannt), wenn
      a) er laut Gesetz Nr. LXXXIV von 1998 über die Unterstützung der Familien
      als eine für wenigstens 3 Kinder Kindergeld beziehende Person –
      einschließlich Pflegeeltern des Jugendamtes – angesehen wird,

      und weiter:
      (2) Die teilweise Gebührenfreiheit gilt bzw. besteht ausschließlich für das
      Kraftfahrzeug, das auf Grundlage der Anmeldung des Halters – mit den seine
      Berechtigung begründenden Daten – bei der Verkehrsverwaltungsbehörde
      registriert ist und ausschließlich für den Zeitraum, solange es in dem Register
      als für die teilweise Gebührenfreiheit berechtigt registriert ist.

      Zusammengefasst:

      1. Fahrzeuge müssen VORAB oder spätestens innerhalb 90 Tage nach einer Zusatzgebühr-Aufforderung registriert werden.
      2. Familien müssen nach dem ungarischen Gesetz für Familienunterstützung Kindergeld für mind. 3 Kinder beziehen.

      Die aktuelle Mautverordnung finden sie hier http://maut-tarife.hu/articles/article/e-vignette-information-und-kauf

      Mit freundlichen Grüßen
      Chrsitian van Bergen

  115. FALSCH. GROTTEFALSCH. Es ist eben nicht so, dass die Zulassung ausschlaggebend sein soll, sondern die mögliche Option, dass z.B. ein VW T5 auch für 9 Personen ausgestaltet werden “KANN”. Was in der individuellen Zulassung so eben nicht drinsteht !!!
    UM diese deutliche Klarstellung drückt man sich hier – so wie bei den “Mautbetreibern”, was im Ergebnis der ungarische Staat in seiner meines Erachtens falschen und irreführenden rechtlichen Ausgestaltung der Ungarischen Autobahn Inkasso GmbH (Ungarisches Inkassobüro) ist, wiederum.

    Zahlen Sie bitte NIE auf ene Anforderung der UAI. Legen Sie Widerspruch ein. In bisher mir bekannten 100 % der Fälle passiert Ihnen nichts. Schalten SIE notfalls einen versierten deutschen Anwalt ein.
    Meine Erfahrung und meine Empfehlung.
    Markus F.

    • Christian van Bergen

      Verehrter Markus F.

      Natürlich kann man von jedem Land fordern sie sollen doch Ihre Gesetze machen wie Sie es gerne hätten.

      Es liegen bereits dutzende Urteile von ungarischen gerichten vor.

      Vor deutschen Gerichten wurde sind unter anderen folgende Urteile zu Gunsten der ungarischen Mautgesellschaft ergangen:

      Amtsgericht Nürnberg AZ 24 C 2124/18,
      Amtsgericht Rosenheim AZ 15 C 650/18,
      Amtsgericht München AZ 243 C 5183/18,
      Landgericht Nürnberg-Fürth, Berufungsurteil Az: 16 S 9176/18,
      Amtsgericht Passau Az.15 C 476/18

      Mit freundlichen Grüßen
      Christian van Bergen

  116. Ich bin in Nickelsdorf von Österreich in Ungarn eingefahren und 800m nach dem Gränze bin ich M1 verlassen. Ich habe Strafe bekommen. Lohnt sich ein Widerspruch zum schreiben?

  117. Ich habe vor 2 Wochen leider auch einen Brief/Strafe vom ungarischen Autobahn Inkasso erhalten. Wie sich nun herausgestellt hat, wurde beim Kauf die falsche Kategorie übernommen und gebucht, als ich definitiv ausgewählt habe. Nun wurde statt der PKW eine Motorrad Vignette bezahlt.
    Da es sich hier um ein Versehen handelt, sehe ich nicht ein, dass ich nun die volle Strafe, jeweils 118,– , sprich gesamt 236,– zahlen soll. Gibt es hier keine Kulanz? An wenn kann ich mich hier wenden?

  118. Andras v. Barczay

    Hallo zusammen,
    leider muss ich mich dem Vorwurf der Abzocke der ungarischen mautgesellschaft anschließen:
    Im Oktober 2019 fuhr ich mit einem Sprinter 316 (3,5 T zul. Gesamtgewicht) durch Ungarn.
    Nach Anfrage bei der Matustelle bekam ich die Auskunft ich brauche D1 und bezhlte diese.
    Nun bekomme ich ende Februar 2020 also 4 Monate später von der ungarischen Autobahn inkasso eine Zahlungsaufforderung über 95,25 € für falsche Kategorie.
    Da fühlt man sich abgesehen von der überhöhten Bearbeitungsgebühr abgezockt.
    Bisher dachte ich, dass die maut für die Strassenabnutzung vorgesehen ist.
    Den Sprinter gibt es sowohl mit PKW als auch mit LKW Zulasung.
    Nun frage ich mich, warum für ein und das selbe Fahrzeug das doppelte an Gebühren verlangt werden nur weil es sich um ein Transporter handelt.
    Wiederspricht es nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz de EU ?
    In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für Verkehrsdelikte 3 Monate. Gilt dies nicht auch für Mautverstöße?

    • Weil es Verbrecher und Abzocker und Betrüger sind..

    • Roland Schließ

      Ich habe den Fall auch gehabt. Irreführende Internetportale!!! Informationen wie es richtig geht ganz schwer zu finden. Fahrzeugschein muss man studieren. Die Verkaufsstelle liest den Fz-Schein und sollte einem die richtige Vignette verkaufen. Siehe Code im Feld “J”!!! Die Verantwortung lt. Mautverordnung auf den Fahrer zu wälzen ist wie die richtige Arbeit eines KFZlers zu beurteilen. Jedenfalls ist die Geschichte mit dem Gütertransport nicht einfach zu durchblicken. Auf den ersten und zweiten Blick jedenfalls nicht. Viel Spaß beim Schlaumachen

  119. Christian van Bergen

    Sehr geehrter Andras v. Barczay

    der Sachverhalt mit einer falschen Kategorie auf der Vignette ist bereits sehr umfangreich hier diskutiert worden.

    Gerne beantworte ich jedoch Ihre Fragen:

    1. § 6 (1) der Mautverordung. Die Höhe der Gebühr (Nutzungsgebühr) hängt von den laut der Einträge in der gültigen behördlichen Zulassung für den Straßenverkehr oder den Festlegungen in einem für das Fahrzeug ausgegebenen anderen glaubwürdigen Dokument aufgrund der Art und der technischen Daten des Fahrzeugs bestimmten Gebührenkategorie ab.

    Scheinbar ist Ihr Fahrzeug nicht als PKW bis 7 Sitzplätze sondern als Fahrzeug zum Gütertransport zugelassen. Dann benötigen Sie die Kategorie D2.

    2. Grundsätzlich sieht die Mautverordnung vor, dass der Käufer für die Richtigkeit der Daten auf der Vignette verantwortlich ist. Leider kann man diese Verantwortung nicht auf einen Verkäufer übertragen. § 4 (4) Mautverordung.

    Dies ist auch einleuchtend, da von einem Verkäufer natürlich nicht erwartet werden kann, das er alle Zulassungen und alle sämtlichen Einträge der Länder kennt.

    3. Die Verjährungsfrist für Mautverstöße gemäß Straßenverkehrsgesetz liegt in Ungarn bei 2 Jahren.
    Die von Ihnen Zitierte Verjährungsfrist von 3 Jahren bezieht sich auf Ordnungswidrigkeiten in Deutschland. Verjährungsfristen für derartige “Verstöße” obliegen den jeweiligen Ländern. In Italien liegt diese zum Beispiel bei 5 Jahren. Zudem handelt es sich bei Mautvertößen in Ungarn nicht um Ordnungswidrigkeiten wie man es hier aus Deutschland kennt sondern um eine Forderung auf zivilrechtlichen Weg.

    Es gibt jedoch eine “Verjährung”, also einen Verlust der Durchsetzbarkeit, wenn es der eintreibenden Organisation nicht gelingt die Aufforderung der Zahlung innerhalb 60 Tagen nach Bekanntwerden der Halterdaten zu verschicken. Dies dürfte jedoch sehr unwahrscheinlich sein. Lediglich die Aufarbeitung der Übertretungen bis zum Zeitpunkt der Beauftragung der eintreibenden Organisationen in den jeweiligen Ländern könnte etwas länger dauern. Zudem haben die eintreibenden Organisationen keinen Einfluss darauf wie lange eine Behörde braucht um die Halterdaten zu übermitteln. In manchen Behörden dauert dies unter Umständen bis zu 6 Monaten.

    Von einer Ungleichbehandlung kann hier nicht gesprochen werden, da derartige Nutzungsgebühren von den jeweiligen Ländern oder wie hier, von der MAUT Betreibergesellschaft selbst bestimmt werden können um ihre Kosten zu decken. Jedes Land, wie auch Deutschland, bestimmt z.B. auch selbst wie hoch die LKW Maut ist bzw. eine PKW Maut sein wird “wenn Sie denn mal kommt”.

    Mit freundlichen Grüßen
    Christian van Bergen-Henegouwen

  120. die folgende zwei punkte sind einer gegen einander:

    1. Die gutgläubigen Straßenbenutzer, die versehentlich auf eine gebührenpflichtige Straße aufgefahren sind, ——> haben höchstens 60 Minuten nach der Auffahrt, die Straßennutzungsberechtigung zu erwerben.

    2. Berechtigung für 1 Woche: —-> gültig an dem durch den Käufer gewählten Kalendertag und für die darauffolgenden 9 Tage, insgesamt für 10 aufeinander folgende Kalendertage, bis 24 Uhr am 10. Tag.

    so dass kann nicht sein! Was gilt hier? den tag oder die Uhrzeit.

    Den ersten paragraf ist nur um ferei hand fur die Abzocker zu geben.

  121. Sehr geehrter Herr van Bergen-Henegouwen,

    wir haben uns ein neues Auto zugelegt MB Vito 9 Sitzer, 3.5 t.
    Haben natürlich Kategorie D1 bezahlt und eine Nachforderung für D2 erhalten.
    Nun der Knackpunkt. Wir sind Familie mit 3 Kindern aus Deutschland. Laut Mautverodnung §6A sind Fahrzeugbeitzer mit 3 Kindern für die Kindergeld gezahlt wird teilweise Gebührenbefreit.
    Wir haben alle Unterlagen der Inkasso zugesandt. Auf den Widerspruch wurde nicht eingegangen. Es erfolgte ein Rückruf der Rechtsabteilung durch Hr. Günther. Die Aussage ist das ich in Ungarn Kindergeld beziehen muß und das ich die Befreiung vor dem Kauf beantragen muß beim Ministerium in Ungarn.

    Wir wollen weiterhin nach Ungarn fahren und die Angelegenheit mit der Eingruppierung D1 D2 geregelt haben.

    Ist das so korrekt und kann ich das beantragen oder werde ich benachteiligt mit 3 Kindern als EU Bürger.

    Vielen Dank

    • Hallo Leute ich fahre seit 30 Jahren durch Ungarn, ungarische Autobahn sind die größte Abzocker Europas. Ich zahle nie Autobahngebühren in Ungarn nie. Ich bekomme ständige Schreiben von Inkasso von ungarische Autobahn ich offene nicht die Briefe und schicke ich wieder zurück bitte reagieren Sie nicht an solche Briefe die könnt ihr gar nicht machen die versuchen mit allen Mitteln zu erpressen durch Inkasso durch keine Ahnung bitte nicht reagieren auf ungarische Autobahn Polizei oder Brief was ihr bekommt das ist meine Hinweis und ein Rat von mir

  122. Natürlich wird es auf Spezialfälle, und dies ist einer, nicht explizit eingegangen. Es herrscht Rasenmäherprinzip. Ich würde zur Sicherheit den d2 mit der höheren Gebühr nehmen. Ihr seid dann sicher. Sofern man das überhaupt bei diesem System sagen kann. Inkasso ist übrigens nur eine Drohkulisse. Sie können im Zweifel nicht vollstrecken.Das muss der ungarische Staat dann selbst tun. Oder tun lassen, jedenfalls nicht durch dieses ominöse Unternehmen. Hab das selber so erlebt. Wird der coole Herr Bergen, als GF, natürlich nicht zugeben.

  123. Vorsicht bei Umlauten im Kennzeichen! Bein Onlinekauf einer Vignette muss man bei z.B. ö nicht oe eingeben, sondern nur ein o!
    Die Rechnung folgt prombt! Die Autobahninkasso bietet zwar eine Korrekturmöglichkeit des Kennzeichens an jedoch bestehen sie dafür auf die Vorlage einer Kopie des Fahrzeugscheines.
    Was legitimiert eine private Firma ohne hoheitliche Aufgaben von mir ein amtliches Dokument zu verlangen?
    Richtig ärgerlich wird es, wenn wie in meinem Fall das Fahrzeug direkt nach dem Urlaub in Ungarn verkauft wurde. Auch dann verlangen sie den Schein (den man ja nicht mehr besitzt) und/oder eine Abmeldebescheinigung der Zulassungsstelle.
    Diese gibt es aber in dieser Form gar nicht und eine Quittung über den bei der Abmeldung entrichteten Betrag akzeptiert die Autobahninkasso nicht und verweist bei Telefonaten immer auf den Auftraggeber.
    Was für einen Erkenntnisgewinn soll den das bringen?
    Die haben mich fotografiert, mich als Halter ermittelt und wollen eine Abmeldebescheinigung?!
    Der Sachverhalt ist doch klar- oe statt o. Das ganze sieht doch sehr nach Abgreifen von Tourikohle aus!
    Da ich mich ungerne abzocken lasse werde ich folgendes machen:
    Zähneknirschend bezahlen und nachdem ich in den vergangenen Jahren einige tausend Euro in Ungarn gelassen habe, werde ich dieses Land von der Liste meiner zukünftigen Urlaubsländer streichen! Von mir sehen die keinen einzigen Euro mehr!

  124. Nora Edit Gedeon

    Hallo,
    Ich bin am 29 Aug eine Vignette gekauft, weil wir an dem Tag später d Autobahn benutzt haben und am nächsten Tag zurück. Nach 3 Monaten habe ich 2 Briefe auf einmal von d Inkassofirma bekommen, ich hätte d Autobahn ohne gültigen Vignette benutzt. Es hat sich herausgestellt, dass ich 31 Aug (statt 29 Aug) als Startdatum angegeben habe. Ja war ein Fehler, ich habe d Vignette online auf d Handy gekauft und mich verschaut. Aber in den 240 euro die ich jetzt zahlen sollte, sind es 123 euro Bearbeitungsgebühren (54 euro x2 + Fahrersuche 15 euro). Wäre es nicht kulant d Gebühr nur 1x zu verrechnen? Ich habe dort angerufen aber d Dame am Telefon war recht unfreundlich und hat nur wiederholt, dass es keine Möglichkeit gebe d Summe zu reduzieren, das ist das Gesetz (was eigentlich nicht stimmt) und auf meine Email antworten sie nicht.
    Ich glaube das ist so nicht korrekt oder?

  125. ja auch mich hat es erwischt.
    in Tscheschien die Maut für Slowakei und ungarn bezahlt.
    Dazu auch noch meinen Fahrzeugschein hingegeben. Da denkt man doch das die gute Frau in der Mautstelle alles richtig übernimmt.
    aber leider hat sie für meinen ford ranger anstelle von D2 die D1 eigetragen.
    Und nun kommt das Inkasso büro.

    • Hallo Leute ich fahre seit 30 Jahren durch Ungarn, ungarische Autobahn sind die größte Abzocker Europas. Ich zahle nie Autobahngebühren in Ungarn nie. Ich bekomme ständige Schreiben von Inkasso von ungarische Autobahn ich offene nicht die Briefe und schicke ich wieder zurück bitte reagieren Sie nicht an solche Briefe die könnt ihr gar nicht machen die versuchen mit allen Mitteln zu erpressen durch Inkasso durch keine Ahnung bitte nicht reagieren auf ungarische Autobahn Polizei oder Brief was ihr bekommt das ist meine Hinweis und ein Rat von mir — WhatsApp Tel +35796055458

  126. Ich habe auch ähnliche Erfahrungen mit der “falschen” Kategorie gemacht, wie bereits mehrfach hier beschrieben. Offenbar nutzt es nichts, wenn dies immer wieder geschildert wird 🙁 – ich möchte aber trotzdem auch meine Erfahrung hier als Warnung schildern!

    Wir habe diesen Sommer auf unserem Weg nach Bulgarien zweimal Ungarn durchquert – zunächst auf dem Hinweg mit Übernachtung in der Nähe von Szeged und auf dem Rückweg noch einmal ohne Zwischenstopp. Ich hatte zu diesem Zweck vor der Reise eine E-Vignette für einen Monat auf der vom ADAC verlinkten Seite “https://ematrica.nemzetiutdij.hu/” gebucht. Ich fahre einen fast 30 Jahre alten VW-Bus Multivan (2,4t, 5 Sitzplätze). Daher habe ich auf der genannten Seite die Kategorie D1 gewählt, die bis 3,5t und 7 Sitzplätze gilt. Soweit alles gut. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub erhielt ich nunmehr insgesamt drei Zahlungsaufforderungen vom Inkasso Dienst UAI aus Eggenfelden (mit insgesamt über 10 Anschreiben!) mit einer Gesamtforderung von über 300€, weil ich angeblich nicht die korrekte Fahrzeug-Kategorie gewählt habe. Nach langem Suchen habe ich nun auf einer der Webpage “http://maut-tarife.hu/articles/article/gebuhrentabelle” versteckt einen Hinweis auf die Berücksichtigung des Feldes “J” im Fahrzeugschein gefunden, die es bei der Kategorie zu berücksichtigen gibt, aber es ist dort völlig schwammig formuliert, welche Eintragung zu einer Einteilung in Kategorie D1 oder D2 führt. Mein VW-Bus ist als Wohnmobil zugelassen, hat im Feld J die Eintragung 16. Wäre aus der Beschreibung auf der Buchungsseite hervorgegangen, dass ich mit dieser Eintragung hätte Kategorie D2 buchen müssen, hätte ich dies sicher gemacht, zumal diese nicht wesentlich teurer als D1 ist. So war ich mit Kategorie D1 unterwegs im guten Glauben, alles korrekt gemacht zu haben.

    Insofern fühle ich mich “über den Tisch gezogen”. Hier wird offensichtlich seitens der ungarischen Mautgesellschaft darauf spekuliert, dass durch mangelhafte Information viele Ausländer die falsche Kategorie wählen, so dass dann im Nachgang ein sehr viel ertragreicheres “Geschäft” mit den Nachforderungen erzielt werden kann. Besonders ärgerlich ist in diesem Zusammenhang, dass der Verstoß für jeden Tag der Nutzung der ungarischen Autobahn berechnet wird – in meinem Fall also dreimal! Offensichtlich bin ich ja laut der hier gemachten Berichte auch nicht der Einzige, der mit der ungarischen E-Vignette und dem angeschlossenen Inkasso-Dienst UAI Probleme hat.

    Ich habe auch zwischenzeitlich Kontakt zu dem Inkassounternehmen aufgenommen und meinen Sachverhalt mündlich und schriftlich geschildert. Dies blieb bislang alles unbeantwortet. Man ignoriert meine Einwände! Die einzige Option, die mir eingeräumt wurde, war die Beantragung der sogenannten “Maximierung”, mit der meine Bußgeldbescheide evtl. auf zwei Fälle eingeschränkt werden könnten. Sehr großzügig!

    Sehr schade finde ich auch, dass offensichtlich die deutsche/europäische Rechtsprechung hier wohl grundsätzlich den ungarischen Mautbetreibern Recht gibt (nach allem, was man hier und in anderen Foren so liest), anstatt darauf zu drängen, dass die Webseite so gestaltet wird, dass man bei der Buchung direkt die Fahrzeugkategorie laut Feld J im Fahrzeugschein angeben muss. Dann würden viele Bußgeldbescheide vermieden. Dass daran der ungarische Betreiber kein Interesse hat, dürfte wohl klar sein.

    Schade finde ich auch, dass es mir so wie vielen geht: Meine Lust in und durch Ungarn zu reisen ist gänzlich verschwunden!

  127. chatzipavlidis harry

    ich hab da mal eine frage
    ich bin im sommer durch ungarn gefahren und hab vergessen vignette zu kaufen ,so jetzt hab ich die rechnung bekommen . es kam ein brief von ungarische autobahn inkasso ich sollte 128,63 euro bezahlen das bild wurde am 01.08.2021 um 06:45 gemacht .
    Ich hab die rechnung bezahlt und zwei wochen später kommt noch ein brief wieder von der gleichen stelle jetzt verlangen sie nochmal 128,83 euro weil das bild am 31.07.2021 um 23:58 gemacht wurde nachdem ich bei der stelle angerufen habe sagte man mir das ,das zwei verschiedene tage .weiss jemand was zu tun ist ich meine ich hab doch bezahlt

    • Hallo, hatte ich auch so einen Rechnung habe nie bezahlt, die Rechnung kommt 2 bis 3 Mal und danach geben Sie auf!

      • DANKE- Das glaube ich ich aus! Voll ANZOCKE!!!!!! Wenn alle nicht bezahlen dann was wollen die machen- ALLE VERKLAGEN!!!

        ABZOCKE_ ABZOCKE- ABZOCKE!!!!!!!!!!!

    • Hallo Leute ich fahre seit 30 Jahren durch Ungarn, ungarische Autobahn sind die größte Abzocker Europas. Ich zahle nie Autobahngebühren in Ungarn nie. Ich bekomme ständige Schreiben von Inkasso von ungarische Autobahn ich offene nicht die Briefe und schicke ich wieder zurück bitte reagieren Sie nicht an solche Briefe die könnt ihr gar nicht machen die versuchen mit allen Mitteln zu erpressen durch Inkasso durch keine Ahnung bitte nicht reagieren auf ungarische Autobahn Polizei oder Brief was ihr bekommt das ist meine Hinweis und ein Rat von mir — WhatsApp Tel +35796055458

  128. Hallo Leute ich fahre seit 30 Jahren durch Ungarn, ungarische Autobahn sind die größte Abzocker Europas. Ich zahle nie Autobahngebühren in Ungarn nie. Ich bekomme ständige Schreiben von Inkasso von ungarische Autobahn ich offene nicht die Briefe und schicke ich wieder zurück bitte reagieren Sie nicht an solche Briefe die könnt ihr gar nicht machen die versuchen mit allen Mitteln zu erpressen durch Inkasso durch keine Ahnung bitte nicht reagieren auf ungarische Autobahn Polizei oder Brief was ihr bekommt das ist meine Hinweis und ein Rat von mir

  129. Es sind erstaunlich viele Fälle die hier aufgezeigt werden …. und insgesamt werden ca. 30.000 Fälle jährlich wegen falscher Handhabung der Vignettenpflicht verfolgt ..!!! Das kann ja nicht mehr als Fehler der Autofahrer gelten sondern liegt hier ganz klar ein Fehler im System und der Art der Bezahlung vor oder es ist ,wenn man es etwas bösartig bewerten will , eine klare Absicht um Einnahmen zu generieren.
    Ich glaube auch dass die Nachverfolgung nur in die Deutschsprachigen Ländern stattfindet (bitte um Nachweise dass es nicht so ist zur Korrektur meiner Behauptung)

    • Ach Ja … hätte es fast vergessen …. Heute bekam ich zum 2 Mal Post da die Klasse trotz Vorlage des Fahrzeugscheins verkehrt war. Und was mich sehr ärgert ist die Tatsache dass es wie beim 1 Mal (da war die Zeit überschritten ..!!) auch jetzt (falsche Kategorie) der Fall so behandelt wird als ob man gar nicht bezahlt hat …!!! 110€ für 10€ Differenz + 1100 % ???
      Wenn DAS keine Abzocke ist … was dann ?

  130. Hallo,
    mir wurde schön öfters gesagt, wenn ich in Nickelsdorf über die Grenze fahre, und sofort die erste Abfahrt nehme brauche ich keine Maut bezahlen.
    Jetzt bekam ich aber Post von UAI Eggenfelden, ich soll sofort 129,-€ Strafe zahlen, oder nach 60 Tagen272,-€.
    Aber ich glaube auch daß das Inkasso wie alle anderen Inkasso, die größten Abzocker sind!
    Es ist ja schon daran erkennbar, daß man nach 60 Tagen über das doppelte zahlen muß.
    Grüße
    Karl

    • Diese angebliche Information ist eben falsch. Die Mautpflicht besteht auf der gesamten ungarischen Autobahn ab der Grenze. Wenn Sie in Ungarn keine Autobahn brauchen, müssten Sie bereits in Nickelsdorf (Anschlussstelle 64) abfahren und die Straße über den alten Grenzübergang nach Hegyeshalom fahren.
      Viele Grüße, Peter von reisewege-ungarn.de

  131. Der ist nur für Grenzgänger!

  132. Hallo,
    an dem alten Grenzübergang haben sie uns zurückgeschickt!
    Der sei nur für Grenzgänger, die täglich hin und her zur Arbeit fahren.
    Was soll man wem glauben?

    ————–Bitte um die Adresse von der ungarischen Autobahngesellschaft.—–

    Weil mit den Abzockern von Eggenfelden will ich nichts zu tun haben.
    Ich vermute die kaufen, von der ungarnischen Autobahngesellschaft, die nicht bezahlten Vinetten für kleines Geld, und machen mit den dummen Ausländer die großen satten Gewinne.
    Weil als ich mit denen gesprochen habe, mußte ich leider feststellen, wie kaltschnauzig diese sind!
    Grüße
    Karl

  133. Még Németországban, előre megvettem a matricát, és azt az e-mailt kaptam visszaigazolásként:

    A #… regisztrációját nem lehetett automatikusan elvégezni
    Technikai probléma miatt nem sikerült automatikusan aktiválni az Ön útdíjköteles termékét. A lehető leghamarabb manuálisan regisztráljuk a rendszámtábláit, és értesítjük Önt a sikeres regisztrációról, valószínűleg a következő 30 percen belül.

    Termék: 1-hónapos matrica Magyarország

    A magyar matrica után nem kaptam 30 nap múlva értesítést, h hamarosan lejár.
    vettem éves matricát, kaptam sok német levelet.
    A kérdésem, hogy az éves matrica díját és a többi köntségemet, ami keletkezett, visszakérhetem-e a matrica árusítójától? Mivel ők nem regisztrálták manuálisan a rendszámot.

  134. Lieber Peter,
    Ich habe in Ungarn leider ohne gültigen Parkschein geparkt. Ich wohne in Österreich. Nach 6 Monaten habe ich den Brief von Zahlungsaufforderung von Ungarische Autobahn Inkasso GmbH. bekommen mit der folgenden Forderungsaufstellung:
    – Ersatzparkgebür: 23,84 EUR
    – Datenverarbeitungs- und Validierungskosten: 21,50 EUR
    – Kosten der Halterermittlungsrecherche: 15,30 EUR
    – Inkassokosten (1,0 §13 (2) RVG: 30,00 EUR
    – Post und Telekommunikationskosten Nr. 7002 VV RVG (UAI GmbH)
    Meine Frage: Warum soll ich Inkassokosten bezahlen, trotzdem ich selber das Geld überweise? Was bedeutet Inkasso genau? Ist es begründet?
    Danke im Voraus für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Daniel

    • Hallo Daniel,
      sorry für die späte Antwort. Leider bin ich kein Anwalt und kann Ihnen daher keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Die Nachforderung der Parkgebühren an sich sollte berechtigt sein. Sie befinden sich aber bisher nicht im Verzug. Daher sind die Inkassokosten durchaus fragwürdig. Versuchen Sie doch mal, die Nachgebühr ohne Inkassokosten zu bezahlen und der UAI dies mitzuteilen und zu begründen. Vielleicht hat es sich damit erledigt. Ich würde mich freuen, wenn Sie des Ausgang der Sache hier auch mitteilen könnten.
      Als Hinweis zu Inkassokosten habe ich beispielsweise dies hier gefunden: https://www.dahag.de/c/ratgeber/zivilrecht/inkasso/inkassokosten.
      Viele Grüße und einen Guten Rutsch,
      Peter

  135. Lieber Peter, ich könnte Sie auch Ungarisch schreiben. Das das Inkassobüro betrügerische Methoden verwendet, darüber müssen wir nicht diskutieren. Klares Ja. Ich kaufte 04.08. 22 eine Vignette in Ungarn um 12.00 Uhr. Am selben Tag fotografieren sie mich um 18.00, weil ich ja keine Vignette habe. An der Tankstelle, haben 3 Mitarbeiter versuchten die Buchstaben WÜHN anzugeben : keine Chance. Obwohl auch in Ungarn gibt es Ü und Ö, hat das Gerät es NICHT akzeptiert. UE statt Ü war wiederum zu lang fürs System, das wäre dann 5 Buchstaben! Also bei eines eindeutig identifiziertes Fahrzeug (Foto 1 A quali) mit ein fehlenden Buchstaben, WHN statt WÜHN und noch 4 korrekte Zahlen. Die Bekannte Forderung, durch bekannte SEHR SEHR bedrohlich aussehende Forderung. Dann Einspruch. Rechnung Vorgelegt. Hin und her noch Briefwechsel 5-6 mal. Dann am ende ICH soll 43 Euro zahlen bei 3,80 Korrektur Gebühr.
    Heute 6.1.23 hab sofort versucht Online fürs selbe Kennzeichen ein Vignette zu kaufen. (Skrinshot vorhanden ) Geht nicht weil es akzeptiert immer noch kein Ü Buchstaben. Aber ich soll ihre UNFÄHIGKEIT
    mit 43 Euro belohnen??? Attila S.

    • Kedves Attila, danke dass Sie auf Deutsch schreiben. Ich kann nur wenig Ungarisch. Es tut mir leid für Ihren schlechten Erfahrungen. Immerhin konnten Sie eine Korrektur der Vignette erreichen, sonst wäre die Strafe über 100 Euro gewesen. Da wäre wirklich etwas mehr Kulanz von der Autobahn Inkasso angebracht.
      Zur Vignetteneingabe: In Ungarn gibt es ja sogar jeweils zwei Varianten von Ö und Ü, für die Vignetten sind aber grundsätzlich keine Umlaute vorgesehen. Stattdessen ist immer der Basisbuchstabe zu verwenden. Ich habe das in meinem Artikel zur Maut erklärt: https://reisewege-ungarn.de/maut-in-ungarn/. In Ihrem Fall ist “WUHN” die richtige Eingabe. Ich würde Ihnen empfehlen, die Vignetten künftig online zu kaufen und dort auf “WUHN” zu achten”. Üdvözlettel, Peter

  136. Hallo Peter,

    ich habe eine Frage zu der D1/D2-Problematik. Ich bin ebenfalls in Widerspruch gegangen, weil ich der Meinung bin, das die UAI ohne Inaugenscheinnahme meiner Zulassung nicht davon ausgehen kann, dass ich eine D2 benötige (Multivan). Ich kann schließlich technische Änderungen eintragen lassen, welche die Sitzplätze reduzieren. Auf den Widerspruch kam keine Erwiderung zur Sache, wie auch, die UAI ist keine Behörde. Es kam einfach normal eine Erinnerung zur Zahlung. Sehr ärgerlich.
    Meine Frage ist, steht in den AGB irgendwo drin, dass Maut auf die übliche Fahrzeugkategorie des Multivans angewendet wird? Quasi egal was im Fahrzeugschein steht – dieser Multivan hat üblicherweise 8 Sitzplätze und braucht daher eine D2, auch wenn nur 5 Sitzplätze eingetragen sind. Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

  137. Hallo Leute ich fahre seit 30 Jahren durch Ungarn, ungarische Autobahn sind die größte Abzocker Europas. Ich zahle nie Autobahngebühren in Ungarn nie.

    Ich bekomme ständige Schreiben von Inkasso von ungarische Autobahn ich offene nicht die Briefe und schicke ich wieder zurück bitte reagieren Sie nicht an solche Briefe die könnt ihr gar nicht machen die versuchen mit allen Mitteln zu erpressen durch Inkasso durch keine Ahnung:- bitte nicht reagieren auf ungarische Autobahn Polizei oder Brief was ihr bekommt das ist meine Hinweis und ein Rat von mir

  138. Die nette Dame an der Tankstelle in Budapest hat “versehentlich ” H also Ungarn statt D also Deutschland eingetragen, obwohl mein münchner Kennzeichen kein gültiges Format in Ungarn darstellt. Peng! Inkasso. Der Witz ist für den Mautzettel brauchen sie das Land, wenn es aber falsch ist kriegst du Strafe aber die Drohbriefe bekommst du wie ein Wunder trotzdem richtig zugestellt. In Deutschland. Was nun also, liebe ung. Autobahn AG? Habt ihr eine Falle eingebaut oder was? Nicht gerade zivilisiert.

    Zweitens. Warum sollte ich die lächerlich überhöhten Inkasso-Gebühren (37€ netto für Halterermittlung, kostet heute 10 Tastendruck + 2 Mausklick)) bezahlen wenn ich das Ganze in Ungarn bereits geklärt habe (1.700,-Ft – Lösung)? Ich bin weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer von diesen Inkasso-Hyänen.

    • Hallo Schadl

      Ich habe hier schon mehrmals gepostet und geantwortet . Alles was du von Ungern Strafe bekommst IGNORIRE bitte ,,,,, Briefe schmeis einfach in MULCHEIMER Die können dir Nicht aber GARNICHT machen außer nur zu Bedrohen mit ihre scheise Ungarische Inkasso
      mehr Info unter meine Griechische Zypern Handy Nummer +357 96 055 458 auch Whatsapp

      Gruss Darko

      • Hallo Darko,

        danke für den Tipp! Wie bereits gesagt das Malheur mit der Vignetten-Firma ist seit langem geregelt. Ich habe nachgeguckt: Sage und schreibe 1.470,- Ft (ca. 3,5 €) hat es genau gekostet! Die Inkasso-Banditen dagegen verlangen für die “Bearbeitung” mal 82,7 € (bei einer ung. Nachgebühr von 39.38 €) mal 24,5, mal 21,5. Für was genau bitte schön?? Es gibt nämlich keine Forderung mehr. Immerhin um Faktor 2 bis 6 mehr als die tatsächliche Grundsumme. Nach mehrmaligen Aufforderung waren die immer noch nicht in der Lage eine konsequente und schlüssige Kostenaufstellung zu produzieren. Die verstecken sich hinter einer, angeblich gesetzlich geregelten Verordnung für Pauschalen. Hier habe ich auch kontrolliert: Kennzeichen-Abfrage kostet gerade mal 4 € + MWSt. + 20% Portopauschale.

        So eine Gelddruckerei möchte ich auch mal haben. Mit Recht hat es bestimmt nicht zu tun.

  139. Sehr geehrter Herr Posse,
    ich habe eine ganze Reihe der Fragen und Kommentare zum Inkasso der ungarischen Autobahnmaut gelesen, habe jedoch nirgends einen Hinweis gefunden, dass es sich dabei tatsächlich in vielen Fällen um Abzocke handelt. Nach deutschem Recht ist es zwar erlaubt, zur Beitreibung seiner Forderungen sofort ein Inkasso-Unternehmen zu beauftragen, die Gebühren sind jedoch nicht rechtens, wenn man zuvor keine ordentliche Rechnung (ohne irgendwelche Gebühren!) erhalten hat. Zumindest in meinem Fall traf das nicht zu. Ich habe daher den genau ausgewiesenen Betrag für die unberechtigte Nutzung der Autobahn bezahlt, und das war es. Ein Recht auf Bezahlung der völlig überhöhten Gebühren besteht in einem solchen Fall nicht. Das sollte vielleicht auch einmal kommuniziert werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Manfred Polz

    • Sehr geehrter Herr Polz,
      es handelt sich keineswegs um Abzocke, sondern um eine rechtmäßige Strafe für eine unbezahlte Benutzung der Autobahn. Im Bus spricht doch der Schwarzfahrer auch nicht von Abzocke, wenn er die Strafe bezahlen muss. Es besteht sehr wohl eine berechtigte Forderung zur Bezahlung der Strafgebühren. Sie sollten die Zahlungsaufforderung durchaus ernst nehmen. Gerade heute hat das auch ein Anwalt aus Köln im Interview mit Ungarn-TV nochmal ausfürlich erläutert, siehe https://www.ungarn-tv.com/die-virtuelle-kaffeetasse-ungarns-am-01-08-2023-spezial-44467.html. Auch der deutsche Bundesgerichtshof hat die Praxis und Gebühren als rechtmäßig bestätigt.
      Mit freundlichen Grüßen,
      Peter Posse

      • Ihr Vergleich hinkt ein wenig. Aber wenn wir schon vergleichen wollen:
        Mir hat man im Bus als Erwachsenem noch nie versucht, nachdem ich meinen Ausweis als Altersnachweis vorgelegt habe (musste ich nie, nur als Beispiel analog zur vorgelegten Zulassungsbescheigung zur Bestimmung der Kategorie) ein Kinder- oder Rentnerticket zu verkaufen, um mich danach als Schwarzfahrer dranzukriegen.
        Als nichts anderes könnte man im Vergleich die Vorgehensweise der Verkäufer sehen, jemandem nach Prüfung der Zulassungsbescheinigung UND Inaugenscheinnahme des Fahrzeugs eine Vignette der falschen Kategorie zu verkaufen.
        Ich habe die Dame gefragt, ob sie sich wirklich sicher ist, sie sagte, “kein Problem, das passt. Gute Fahrt”
        In der Konsequenz war das die letzte Fahrt für mich und meine Kollegen nach Ungarn zum Pannoniaring, alle Termine abgesagt. Jeder hätte dort am Wochenende 600-1000 Euro gelassen, mehrmals im Jahr. Läppert sich, bei 45 Fahrern.

    • Hallo Manfred Polz

      Ich rate dir das du an die Ungarische Schweine Hunde zahl bitte keine Cent.
      Die Bedrohen und erpressen mit der Inkasso Briefe kannst du am beste den Arsch Pützen. Wenn du noch mal Brief wider von der Ungarische Inkasso bekommst, schmeiß einfach in Mülleimer.
      Ich reise seit 2000 ca 2-3x Jährlich und kaufe keine Vignetten. nach einige Monate bekomme ich Brief zu erst aus Ungarn Inkasso, da reagiere nicht, das Schreiben verbrenne ich. Später bekommst du auch aus Deutschland Inkasso ,da auch solltest du nicht reagieren-einfach den Brief ohne zu öffnen VERBRENE es .
      mehr Info Unter meine Handy Nummer – +43 677 634 77975

      • Ihren betrügerischen Machenschaften wird bald dasHandwerk gelegt durch deutsche Gerichte. Bemühen Sie sich bitte einer anständigen Sprache.

  140. Es gilt: Mautgebühr innerhalb 60 Minuten (besser am Tage , online, zuvor!) bezahlt. Alles andere ist sehr schwierig rechtsicher zu handhaben.

    D1 /D2 bei Multivan 3 Sitzer / >7 Sitzer

    § 305 c I BGB überraschende Klauseln sind unwirksam.

    Wer also für einen 3 Sitzer Van (D1) naträglich nochmals zur Kasse gebeten wird (D2) , weil dieser auch als 7 Sitzer verkauft wurde(oder so ebenfalls verkauft wird, gilt dieser nach aktuellem Verwendungszustand. dennoch als D1.

    IST- Zustand ist maßgeblich. Nach BGB § 305 c Absatz1 sind überraschende Klauseln unwirksam, muss der Besitzer nicht durch ellenlanges Kleingedrucktes sich durcharbeiten. Es gilt der gesunde Menschenverstand. Kein Gericht, entscheidet gegen gesunden Menschenverstand.

    Nochmals mehrdeutige bzw. überraschende Klauseln gehen zu Lasten welcher hier per Inkasso Geld eintreiben möchte. Die Forderungen wären hier unwirksam.

    Ein aktuell als 3-Sitzer verwendetes Model gilt nicht!!!! als 7+ Sitzer, es ist auf den tatsächlich vorhandenen Zustand der Verwendung in der Rechtsprechung abzustellen.
    Zu Unrecht erhobene Forderungen sind innerhalb einer Verjährungsfrist zu prüfen.

    Ich würde hier prüfen: “Die erste Voraussetzung ist somit eine Täuschung über Tatsachen”
    Die von der Inkassofirma erhobenen “Gebühren” liegen noch innerhalb einer Höhe wo kein vernünftiger Anwalt tätig werden würde.

    Also obliegt es dem Geschädigten selbst sich §263 STGB sowie die verschiedenen Schemata durchzuarbeiten und schlüssig zu argumentieren.
    Nur 0,01% der zu unrecht Geschädigten würden sich eine solche Mühe (+Aufwand!!!!) machen.

    Als erster Grundsatz gilt: höflich aber bestimmt auftreten!

    Eines ist auch klar, dass von aussen per video-kamera ein 7 Sitzer nicht (immer) von einem 4 Sitzer zu unterscheiden wäre.
    Es muss deshalb nicht immer eine Absicht dahinterstecken.

    • des weiteren ist bei Vorlage einer Urkunde (Fahrzeugschein) nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (ist in Art. 5 Abs. 3 BV und § 4 VRPG verankert.) (Bzw. BGB § 242 Leistung nach Treu und Glauben) zu verfahren.
      Bei dennoch (unerwartet) angeblich falscher Einstufung D1 statt D2 der Fahrzeughalter ! aus der Pflicht. Denn es liegt nicht mehr in seinem Verantwortungsbereich bzw. Einflussbereich, wenn trotz Vorlage rechtsgültiger Papiere/Urkunden , Zahlendreher bzw. menschliches Versagen Dritter Seite (Zahlungsstelle) hinzutreten und er die Rechtslage durch Studium allem Kleingedruckten selbst neu einzustufen hat. Dazu wären evtl. auch mehrtägiges Studium notwendig, Unterschrift unter Zeitdruck? Irrtum, Alltagsversehen bei kleinsten Zahlendrehern, Länderkennzeichen.

      Dies ist mit einem Beispiel auch einfach zu erklären: wer an der Supermarkt-Kasse ein Angebot das mit 19.99€ ausgezeichnet ist, aber an der Kasse mit 9.99€ abgerechnet wird annimmt, kann auch hinterher nicht des Betruges bezichtet werden, auch wenn hier die Kassiererin offensichtlich aus versehen, auf die 50% Reduzierung Taste gedrückt hat.
      Dies muss der Kunde nicht wissen, noch hat er über die korrekte Tätigkeit seitens einer anderen Person die absolute Kontrollmöglichkeit. Denn er kennt nicht die hinterlegte Rechnungsstellung der Software im System.
      Noch muss er per Unterschrift die Richtigkeit der Tätigkeit der Kassiererin bezeugen müssen. (Unterschrift wäre rechtsungültig)
      Durch Überreichung einer Urkunde (Barcode) liegt die Verantwortung nicht mehr beim Kunden das den Artikel richtig im Preis (50% Reduzierung /JA /NEIN) abzurechnen. Er kann allerdings das Angebot auch nachträglich nun nicht annehmen, z.B. wenn der Preis höher ausfällt.

      Bezüglich der “Haftungsfrage” wäre ich auf ein entsprechendes Urteil gespannt.
      Des weiteren bitte auch StGB §15 beachten, Vorsatz als zwingendes Tatbestandsmerkmal.
      Wer sich also keiner Schuld bewußt ist, muss auch nicht haftbar (für die Schuld anderer für deren Einfluss er keine Möglichkeit der Kontrolle hat) gemacht werden (müssen).
      Eine Sammelklage wäre wohl ratsam, auch bezüglich etwaiger berechtigter Rückforderungen.

      • Vielen Dank für Ihre sachlichen und überlegten Kommentare. Ich möchte aber zu bedenken geben, dass es hier um ungarisches Recht geht. Da gelten BGB und StGB nicht in der hier bekannten Form. Machen Sie sich mal bei einem Anwalt kundig, z.B. RA Stiletto.

        • Danke für Ihre Antwort.

          Zuletzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 29.9.2022 (Az. XII ZR 7/22) entschieden, dass die Durchsetzung der ungarischen Straßenmaut vor deutschen Zivilgerichten grundsätzlich zulässig ist. (Sofern natürlich berechtigt) Das gilt es ja zu klären.

          Somit gelten vor deutschen Zivilgerichten, für deutsche Staatsbürger Gesetze wie BGB und StGB.
          Bei der Firma “Ungarische Autobahn Inkasso GmbH (UAI)” handelt es sich um ein in Deutschland ansässiges Inkassounternehmen. !!!

          In Deutschland ansässige Unternehmen, unterliegen selbstverständlich dem deutschen StGB, wie auch deutsche Bürger Rechte bezüglich GG und BGB in Verbindung mit etlichen weiteren Rechten und Gesetzen auch zum eigenem Schutz (Stichwort Rechtssicherheit) haben.

          Deutsche Bürger wären ja sonst ohne rechtlichen Schutz ausländischen “Gesetzen” vor deutschen Gerichten schutzlos ausgeliefert. Deutschland ist ja kein rechtsfreier Raum, selbstverständlich gelten GG, BGB, StGB etc. und zwar genauso der dem deutschen Staatsbürger bekannten Form.
          Das ist ja der Clou, dass ungarische Strassenmaut durch ein in dt. ansässiges Unternehmen eingetrieben wird.
          Interessant wäre hier wirklich ein Gang zum BGH.
          Auch der Frage ob deutschen Staatsbürgern in Deutschland vor dt. gerichten das BGB und StGB (sowie damit auch das GG) bei einer in Dt. ansässigen Firma die deutschen Rechte vorzuenthalten sind.
          Aber egal….da sollen ja deutsche Gerichte klären.

  141. Leute hört nicht auf diese Rechtsverdreher EUCH PASSIERT NICHTS !!!

    Auf jede Nachforderung Widerspruch schreiben,
    KEINE Persönliche Daten und NICHT den Fahrzeugschein/Kopie Einsenden. NUR die Zahlungsbelege in Kopie beifügen.
    Den Widerspruch als Einschreiben mit Rückschein einsenden !

    Bei mir waren es DREI Nachforderungen, rechtzeitig Widersprochen und folgende Schreiben ignoriert !
    NIX mehr von den Autobahn Piraten gehört.
    Nach zwei Jahren ist die Sache in ungarn verjährt !
    ALLE meine Bekannte sind informiert, da fährt keiner mehr hin, Riesen Schaden für die Volkswirtschaft der ungarn !
    Balkan ist groß gibt, viele schöne Länder

    • Der ungarischen Volkswirtschaft sind die paar Mautpreller egal. Hier aber zu Betrug aufzurufen, ist schon befremdlich.

      • Er (Stueb) hat angegeben: Zitat:”… Zahlungsbelege in Kopie….”
        damit ist kein Betrug ersichtlich.

        Wer Zahlungsbelege hat, bezahlte, ja.
        Nun das 10 fache oder mehr per Inkasso ohne vorherige Mahnungen !! einzufordern? Kann rechtens sein (wird es aber nicht!) , ist aber wohl kein Betrug seitens der Autofahrer. (Was bringt 15€ Maut zu zahlen und statt D nun HU als Länderkennzeichen anzugeben (Kein geldwerter Vorteil).

        Diese nun alle verallgemeinert als “Mautpreller” darzustellen, dazu kann nun §164 StGB greifen, “Unterschieben eines falschen Sachverhaltes” üble Nachrede und evtl. mehr.

        Weil Zahlendreher?, falsches Länderkennzeichen, D1 /D2 etc pp trotz Vorlage von Papieren und Urkunden falsch ( von anderen Personen) übernommen wurden, ist kein Aufruf zum Betrug.

        So sehe ich das neutral nüchtern. (Ich war seit 2006 nicht mehr per Auto in Ungarn). Somit sehe ich das von der Seitenlinie.

        Ungarn fernzubleiben, nun gut muss nicht jeder befolgen, da viele einfache Ungarn durch obengenannte “Vorkommnisse” (sehr vornehm ausgedrückt) Schaden nehmen, das ist unfair, aber einigen wenigen spült es hier richtig Geld in die Kasse und wie gesagt hier gilt StGB, wenn auch deutsche Unternehmen mitverdienen, sofern wie gesagt ein BGH hier eine Unrechtsmäßigkeit ja sogar in gewerblicher Art feststellen würde.

        Das Problem ist ja eigentlich die “Unwissenheit” der Mehrheit die hier in die Falle tappt. Und da geht ich zu 98% von ganz unbescholtenen EU-Bürgern aus.

      • “Der ungarischen Volkswirtschaft sind die paar Mautpreller egal.” Das denke ich auch! Dieses Inkassosystem hat man sicher seitens des Gesundheitsamtes eingerichtet und es arbeitet vollkommen defizitär. Alles reine Menschenliebe.

        Bisher hatte ich das Gefühl, dass jeder Nutzer einer ungarischen Straße ein potentieller Mautpreller ist. Habe ich mich also getäuscht, danke für den Hinweis.

      • Es ist aber Betrug und abzocke! Ganz klar!

    • Guten Tag

      Ich habe eine Frage zum Kauf einer Vignette in Ungarn.

      Ich werde Ihnen kurz das Problem erläutern.

      Ich habe eine Vignette gekauft, aber beim Kauf ist mir ein Fehler unterlaufen.

      Ich habe sie sofort darüber informiert und sie sagten, es würde behoben werden.

      Nach 2 Monaten erhielt ich ein Bußgeld.

      Von einer Agentur UAI.

      Ich habe das Problem mit der Vignette gelöst und die Korrektur 4eur nach Ungarn bezahlt.

      Die UAI-Agentur verlangt von mir eine Zahlung von 41,89 Euro für ihre Dienste.

      Muss ich ihnen diesen Betrag zahlen?

      Ich habe kein Problem damit, einen Anwalt zu beauftragen, wenn das Problem auf diese Weise gelöst werden kann.

      • Uai

        Ich würde der Forderung der uai fristgerecht widersprechen (per Einschreiben mit Rückschein)

        Den Sachverhalt kurz schildern.
        KEINE persönliche Daten preisgeben, KEINE Fahrzeugpapiere weitergeben, NUR Kopien der Zahlungsbeläge und der Korrektur-Bearbeitungsgebühr (4€) beifügen.
        Auch darauf hinweisen das die Sache bereits VOR ORT und SOFORT mit dem Personal und Eigenen ZEUGEN geklärt wurde.
        So das es keine Notwendigkeit einer Dienstleistung seitens der uai vorliegen würde.
        Die uai solle ihre Gebühren dem Auftraggeber in Rechnung stellen !
        Sollte die uai weiterhin ungerechte/unverschämte Forderungen stellen müsste dies Gerichtlich geklärt werden.

        Nach dem Widerspruch werden noch einige Mahnungen von der uai folgen, die habe ich ignoriert.

        In meinem Fall ist bereits eine Verjährung eingetreten, der Fall liegt schon länger als zwei Jahre zurück.
        Ich werde ungarn trotzdem als Reiseland meiden !

  142. Bitte NICHTS VERDREHEN !!!

    Hierbei handelt es sich um ehrliche Autofahrer, die ihre Maut wie auch in meinem Fall an der Mautstelle nach Vorlage der Fahrzeugpapiere bezahlt haben.
    Drei Monate später habe ich ZWEI Nachforderungen erhalten und als ich bei der Inkasso anrief wurde mir mitgeteilt das ich an DREI Tagen gefilmt wurde.
    Obwohl die uai mir am Telefon erklärt hat das ich in den nächsten Tagen eine dritte Nachforderung bekommen werde und kann dann ALLES zusammen in einem Widerspruch zurückschicken oder mir wird auf Antrag auf zwei Nachforderungen begrenzt werden.
    Nach zwölf Tagen war das dritte Schreiben immer noch nicht da und ich widersprach in meinem Schreiben vorsorglich auch der tel. Angekündigter dritten Nachforderung widersprochen (per Einschreiben / Rückschein)
    Nach 10 Tagen ist auch die 3 Nachforderung zusammen mit den Mahnungen auf die 1+2 eingetrudelt.
    Daraufhin habe ich erneut allen 3 Nachforderungen widersprochen (Einschreiben/Rückschein) Auf nachfolgende Mahnungen habe ich nicht mehr reagiert und im Fall einer Eintreibung würde ich mich gerichtlich zur Wehr setzen.

    Allein aus diesem Vorgehen der uai kann ein Vorsatz unterstellt werden, weil die einem tel. zugesichert hatten auf das dritte Schreiben zu warten, dann hätte ich keine Chance mehr gehabt rechtzeitig den 1+2 Nachf. zu widersprechen Fazit uai unseriöse abzockorganisation und Fallensteller !

    Die drei Nachf. sind innerhalb von 7 Tagen entstanden.
    Das erste mall Durchreise nach Serbien (ohne Aufenthalt)
    Die zweite um 23:30 Uhr Einfahrt aus Serbien (Übernachtet an der Grenze) für eine halbe Stunde wurde mir eine Nachgebühr berechnet !
    Die dritte ist die Weiterfahrt nach Österreich
    ALLE angeblichen Vergehen sind innerhalb der sieben Tage entstanden.
    Das nenne ich ABZOCKE !!!

    Das war unser erster Urlaub mit einem Fünfsitzer Van den wir für einen Abstecher nach Bulgarien benutz haben.
    Ich hatte mit meiner Familie die letzten fünf Jahre in ungarn Urlaub 7000-10000€ / Jährlich ausgegeben und ein Hauskauf in ungarn haben wir nach diesem Piratenstreich gestrichen !
    Jetzt haben wir eins in BG ! 🙂 und wir MEIDEN ungarn keine Maut, keine Spritausgaben in ungarn es gibt andere schönere Strecken 🙂

    Rechnen Sie mal hoch was 1 x 600€ Nachgebühr gegen 3 x 7000-10000€ Jährlich. Wir haben seit 3 Jahren keinen Urlaub in ungarn mehr gemacht !
    Wer schadet da der ungarischen Volkswirtschaft ?
    Ganz bestimmt nicht der ehrliche ausländische Autofahrer !
    Sondern die Piraten vom uai Abzockverein.

    Ich habe niemanden zum Betrug aufgerufen ! Lediglich meine persönliche Erfahrung geschildert und aufgezeigt wie man sich gegen einen uai-Piraten Übergriff zur Wehr setzt.
    Sie können ja mit ihren Rechtsverdrehern zusammen mir hinterher laufen 😉 !
    Piraten ahoi (uai) 😉

    • Herr Stueb , keine Angst es gilt hier deutsches Recht für deutsche Inkassofirmen.
      Alles richtig gemacht.
      Sie und 99% aller Google Bewerter, in allen Portalen sind auch keine “Mautpreller” und rufen auch zu keiner Straftat auf.
      Es gilt das BGB.
      Sie haben nach dem Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 242 Leistung nach Treu und Glauben.
      “Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.”

      >>>Den Fahrzeugschein ausgehändigt und darauf vertraut dass Ihr Gegenüber auf Rücksicht und Verpflichtung alles richtig und ehrlich gemacht hat ( richtige Einstufung der Maut, Aufklärung der Sachverhalte, Verkaufsgespräch der Mautvignette, Kleingedrucktes ausführlich erläutert).

      Es steht hier der Verdacht im Raum ob es sich hier um “massenhafte konkludente Täuschung im Sinne des § 263 StGB handeln könnte. Hier könnte es sich tatsächlich um ausländisches “Recht” handeln.
      Andere Länder, andere Sitten. Straftaten (Betrug) werden teilweise wenig verfolgt.

      Da kommen wir mit deutschem Rechtsverständnis oftmals nicht bei. Deutsche sind oftmals zu Gutgläubig, wer denkt ja auch an möglicherweise Absicht?
      Trotzdem unterliegen deutsche Inkassofirmen deutschen Gerichten und Gesetzen.
      Nachweisliche ungerechtfertigte Forderungen sind schwer beizutreiben.

      1.Inkasso ohne Mahnung ist möglich und rechtens. Säumige Kund:innen müssen lediglich einmal !!! per Zahlungserinnerung an ihren Zahlungsverzug erinnert werden, sodass sie die Möglichkeit haben, den offenen Betrag zu begleichen.
      2.Mit einem Widerspruch können Sie ein unberechtigtes Inkasso-Schreiben abwehren
      3. Fristsetzung zu kurz?
      4. Inkassogebühren zu hoch?

      5. Man fällt auf sowas nur einmal rein, für das nächste mal ist man gewappnet, dumm wenn dies auf bei einem versierten Anwalt passiert der im Freundeskreis mit allen wassern gewaschen und nicht scheut per höchstrichterliche Entscheidung zur Rechtsfortbildung erforderlich mit Sprungrevision und Zulassungsrevision etc pp. hantieren vermag.

      Dennoch, zunehmend gleitet Ungarn / Polen in zunehmende Rechtsunsicherheit ab. Hier geht es wirklich um viel viel mehr. Das ist alles hochpolitisch.
      ( Verstöße gegen Rechtsstaatlichkeit EU leitet Verfahren gegen Ungarn ein)

      Als Urlauber möchte man eigentlich “urlaub” machen. Ich finde es schockierend was da abgeht.

    • Hallo Community,
      ich bin seit 18 Jahren mit meinem Opel Combo jedes Jahr in Südungarn unterwegs und habe bis dato immer eine D1 Matrica bei Grenzübertritt gekauft.
      Dieses Jahr sind bis heute zwei Inkassoschreiben eingetroffen indem jeweils 107 € als Differenz Nachgebühr erhoben werden.
      Geht’s noch …
      Habe Einspruch erhoben und daraufhin kam ein Schreiben zurück das mein Auto ja bis zu 8 Sitze haben könnte.
      Mein Auto hat aber nur eine max. Zuladung von 490 kg. und wurde von Opel auch nie für die Zulassung als 8 Sitzer produziert
      Alles sehr sehr dubios

      • Hallo.Ich habe eine Frage zum Kauf einer Vignette in Ungarn.

        Ich werde Ihnen kurz das Problem erläutern.

        Ich habe eine Vignette gekauft, aber beim Kauf ist mir ein Fehler unterlaufen.

        Ich habe sie sofort darüber informiert und sie sagten, es würde behoben werden.

        Nach 2 Monaten erhielt ich ein Bußgeld wegen Nichtzahlung der Vignette.

        Von einer Agentur UAI.

        Ich habe das Problem mit der Vignette gelöst und die Korrektur 4eur nach Ungarn bezahlt.

        Die UAI-Agentur verlangt von mir eine Zahlung von 41,89 Euro für ihre Dienste.

        Muss ich ihnen diesen Betrag zahlen?

      • Hallo
        Wenn du meine Nachrichten lesen würdest, dann hattest du auch keine Cent an die Ungarische Schweine Hunde zahlen..

        Ich Ratte dir nur eines: ZAHL KEINE CENT an die UNGARISCHE BETRÜGER SCHWEINE HUNDE .
        Ich reise seit 20 Jahre durch Ungarn und kaufe NIE Vignette . Ich bekomme jedes Jahr eine Post von der Ungarische Inkasso die durch deutsche Inkasso Geld zu bekommen.

        Wenn ich post bekomme ich Reise das Post verbrennen ich und schmeiß ich in Mülleimer. Keine Reaktion. Du solltest auch sowas machen.
        Das ist meine Tipps, und meine Rat die ich dir nur empfehlen.

        Meine Handy Nummer +357 96 055458
        Gruß Charisteas

  143. Hallo
    Kannst du mir mehr darüber erzählen?

    • Hallo Nebojsa,
      Schauen sie doch mall alle Kommentare durch, unter anderem auch mein Kommentar auf Ihre Anfrage.
      Sie haben doch schon Antworten bekommen
      Sie selbst müssen jetzt Aktiv werden und die nötigen Widersprüche fristgerecht einreichen.

      • Hallo Stueb
        Danke schön.
        Ich habe deine Antwort erst jetzt gesehen.
        Ich ignoriere einfach die Warnungen und das war’s.
        Wie gesagt, ich habe 4eur für die Korrektur bezahlt.
        Ich bin auch der Meinung, dass sie ihr Geld von der Firma, mit der sie zusammenarbeiten, einfordern sollten und nicht von mir.Ich habe meinen Fehler sofort korrigiert und es ist ihre Schuld, dass sie ihn nicht korrigiert haben.Nochmals vielen Dank für Ihre Antwort.

        • Hallo Nebojsa,
          Du musst der ersten Forderung widersprechen
          Einschreibbrief mit Rückschein !!!

          • Hi
            Ich habe es per E-Mail gemacht.
            Kann es so sein?
            Ich habe viel Korrespondenz mit ihnen, aber sie verlangen immer Geld für Spesen.

            • Hallo Nebojsa,

              Emailverkehr ist immer falsch.

              Es kostet die ein Lächeln dich über Email zu terrorisieren.
              Per Post müssten die Gebühren bezahlen, das möchten die nicht.

              Jetzt Must du den den Emailverkehr an dich untersagen / verbieten
              Ferner das verwenden ALLER über dich gespeicherten Daten zu löschen sowie eine Weitergabe verbieten !
              Darauf hinweisen das an dich gerichtete Emails ab jetzt im Spamordner landen.

              NICHTS BEZAHLEN !!! Die sollen klagen, dann kannst du auch gegen die vorgehen.

              UND in Zukunft NIRGENDWO eine Emailadresse oder Handynummer angeben / hinterlassen.
              ALLES NUR AUF DEM POSTWEG !!!

  144. Hallo,
    ein kurzer Erfahrungsbericht meinerseits, wegen einer Strafforderung weil die Vignette nicht gleich nach 60 min in Ungarn gekauft wurde.
    Nach zweimaliger Mahnung wurde das von dem Inkassounternehmen nicht weiter verfolgt, es wird also (wie es ja bürokratisch anzunehmen war) nicht alles weiterverfolgt, man darf also auch als Deutscher mal entspannt bleiben und die Sache ignorieren.

    • Hallo Eddy, beachte aber die Verjährung !

      Zwei Jahre bei Mautvergehen.
      Wirst du in der Zeit in ungarn Kontrolliert (Polizeikontrolle), Grenzkontrolle oder auch nur im Hotel mit persönlichen Daten einchecken … ,)
      Bei mir ist die Sache längst verjährt, ich meide trotzdem den Abzocker staat!!!

  145. Betreff : Das Kennzeichen/KFZ-Länderkennzeichen auf der vorgelegten Vignettenkopie entspricht nicht den Daten der Fahrzeugzulassung. Land auf der Vignette: Statt D steht H…. Ganz raffiniert…oder? Ich fühle mich abgezockt 🙁

    Somit ist die eingereichte Vignette für das betreffende Kennzeichen ungültig. Geprüft wurden folgende Daten: Kennzeichen, Länderkennzeichen, Gültigkeit, Kategorie. Es besteht unter Vorbehalt die Möglichkeit einer Vignettenkorrektur, hierzu beachten Sie die Seite 2 unseres Schreibens.

    Sie haben die Berechtigung zur Straßennutzung (Vignette) für ein falsches Kennzeichen gekauft. Wie gewünscht werden wir für Sie die Korrektur der Vignette beantragen. Die ausstellende Stelle, Nemzeti Útdíjfizetési Szolgáltató Zrt. (Nationale Mauterhebung geschlossene Dientsleistungs AG Ungarn), kann Ihre Akte nur schließen bzw. die Korrektur nur bearbeiten, wenn Sie die nachfolgend aufgeführten Gebühren 43,62 EUR für die Vignettenkorrektur auf das angegebene Bankkonto einzahlen. Nach den gültigen Regelungen in der Mautverordnung der ausgebenden Stelle ist der Käufer für die Richtigkeit der Daten
    auf der Vignette verantwortlich.
    Bei nicht fristgerechter Bezahlung fällt diese Akte in den Ursprungszustand zurück. Das bedeutet das gegebenenfalls schon die vollständige Zuschlagssumme für alle den Vignettenzeitraum betreffenden Fälle fällig werden kann. Die dadurch resultierenden Kosten und Gebühren, sowie der vollständige Zuschlag, sind vom registrierten Halter zu tragen. Diese Korrekturrechnung beinhaltet alle Aktenzeichen welche im Vignettenzeitraum entstanden sind. Sollten sich bezüglich Ihrer Vignette Umstände ergeben welche weitere Ermittlungen erfordern, werden wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Ich möchte nun an die ungarischen Behörden wenden, um den Fehler zu korrigieren. Die nachfolgend aufgeführten Gebühren 43,62 EUR für die Vignettenkorrektur ich lehne es ab, sie zu bezahlen.

    • Hallo Petronella, du kannst dem Schreiben, per EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN, widersprechen.
      Und alles was die dir danach zuschicken ignorieren.

      Es ist wichtig fristgerecht zu widersprechen !!! Keine Persönliche Daten angeben !!! Keine Fahrzeug Papiere einreichen !!! Nur Zahlungsbelege in KOPIE beifügen !!!

      Die sollen das Geld von der verkaufstelle, die den Fehler verschuldet hat, einklagen, du hast damit nichts zu tun !!!

      Lese dich durch Kommentare anderer geschädigter durch und du wirst feststellen das hier einfach frech abgezockt wird.

  146. In diesem Forum gibt es leider einige sehr unsachliche und unkorrekte Kommentare. Unterstellungen von Betrugsmaschen durch Vignettenverkäufer o.ä. sind vollkommen fehl am Platz, denn das Erwirtschaften eines Zweitgewinns aus dem Maut-System ist viel subtiler und viel weiter oben angesiedelt. In diesem Sinne bildet die Summe der Beschwerden die Situation mit der UAI trotzdem sehr gut ab.

    Die recht sachlich erscheinenden Antworten von possepeter und Christian van Bergen sind meist nur ein stupider Verweis auf das Argument, dass die UAI rechtlich vollkommen sauber agiert. Dem eigentlichen Problem geht man dabei vollständig aus dem Weg. Auch der Hinweis, dass es sich bei Ungarn um eine Demokratie handelt, gehört weder hierher, noch ist es ein logisches Argument..

    Die UAI nutzt eine Grauzone im Recht. Und es macht sicher wenig Sinn gegen deren Machenschaften rechtlich vorzugehen. Wenn man einigen Beiträgen glaubt, hat das Aussitzen wohl noch die höchste Aussicht auf Erfolg, wenn man die Nerven dazu besitzt.
    Ich habe die Nerven nicht musste entsprechend für eine falsche Vignette (10 € gespart) vorerst 300 € zahlen (unter Einhaltung aller Fristen)! Bei Inkassounternehmen gilt das sicher als „verhältnismäßig“.

    Und dann gibt es noch ein paar Eigentümlichkeiten im Verlaufe der Abwicklung.

    – Da werden für eine Vignette drei Halterabfragen in Rechnung gestellt, zwei davon auch noch am
    gleichen Tag. Wahrscheinlich arbeitet man dort noch mit Karteikarten.

    – Da wird selbst hier auf der Internetseite der Sachverhalt mit der 75-Tage-Frist für den Antrag auf
    Deckelung (Maximierung) nur unvollständig und damit unwahr dargestellt.

    – Den Antrag kann man nur stellen, wenn man noch nicht bezahlt hat! „Ganz zufällig“ kamen bei mir die
    zweite und dritte Aufforderung 30 Tage später, obwohl der Auslöser nur 6 Tage nach dem ersten
    erfolgte. Ich bin der ersten Aufforderung nachgekommen, heißt: Der Antrag auf Deckelung wurde
    abgelehnt.

    – Falls mir noch jemand folgen kann, ein weiterer kleiner Hinweis: Wenn man die 75 Tage ausreizt, der
    Antrag aber abgelehnt wird, zahlt man den doppelten Betrag, da man die Fristen nicht eingehalten
    hat.

    – Um es zu übersetzten: Es gibt eine Verordnung Nr. 45/2020 (XL28.) ITM, die die „bestimmten
    Bedingungen“ für eine Deckelung so festlegt, dass man sie praktisch nicht erfüllen kann, wenn man
    noch nie mit der UAI konfrontiert wurde. Erst muss man einmal auf die Idee kommen, dass man für
    eine falsche Vignette theoretisch unendlich oft belangt werden kann und dann muss man auch noch
    75 Tage warten und das Risiko von weiteren Strafen wegen Terminüberschreitungen in Kauf nehmen.

    Wir waren auf dieser Tour in Tschechien, der Slowakei, Rumänien und Bulgarien, nirgends sind wir so abgezockt worden. Und falls sich hier wieder jemand an dem Begriff „abgezockt“ stört, der kann ja die Erklärung für das Paradoxon anhängen: Wer alle Mahnungen pünktlich bezahlt, hat sein Recht auf Minderung verspielt. Schließlich steht alles in den Bedingungen und ist damit rechtlich unanfechtbar. Die Möglichkeit der „Minderung“ ist immer abhängig von Laufzeiten der Post, Bearbeitungszeiten durch die UAI bzw. die NUSZ und deren Überschneidungen mit Zahlungsfristen. …

    • It is not true that uai acts in a completely clean legal manner. They demand lot of money for supposedly missing vignette. We have the vignette, it is valid. Nevertheless, we constantly receive payment reminders from UAE.

      However, we will pay nothing to uai. We are prepared to go to court and very much hope that they will be held responsible.

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